Bericht einmal anders – als Zeuge vor Gericht

Bericht einmal anders: als Zeuge vor Gericht 

Wenn von Berichten die Rede ist, denken die meisten an Aufsätze, Reiseberichte oder Reprotagen. Aber auch eine Zeugenaussage vor Gericht ist letztlich nichts anderes als ein Bericht. Gerichte haben die Aufgabe, Urteile zu Sachverhalten und Vorgängen zu sprechen.

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Die Richter waren an diesen Vorgängen aber nicht beteiligt und haben sie selbst auch nicht miterlebt. Um sich ein Bild machen und den Sachverhalt aufklären zu können, müssen die Gerichte deshalb auf Beweismittel zurückgreifen. 

An dieser Stelle kommen die Zeugen ins Spiel, die durch ihre Aussage das über den Vorfall berichten, was sie darüber wissen. Aber wer muss eigentlich als Zeuge aussagen und wie läuft so eine Zeugenaussage ab?

Im Sinne von Bericht einmal anders,
hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Aussage als Zeuge vor Gericht:
 

Welche Aufgabe hat ein Zeuge?

Die Aufgabe eines Zeugen ist, das Gericht darin zu unterstützen, den tatsächlichen Ablauf eines Vorfalls zu ermitteln und einen Sachverhalt aufzuklären. Die Aussage eines Zeugen ist somit ein Beweismittel, das das Gericht benötigt, um sich ein Bild machen, die Situation beurteilen und eine Entscheidung fällen zu können. Für den Zeugen bedeutet das letztlich nichts anderes, als dass er dem Gericht alles das berichtet, was er über den jeweiligen Vorfall weiß.

Entscheidend dabei ist, dass der Zeuge die Wahrheit sagt. Er darf also weder etwas dazu erfinden oder die Geschichte anderweitig ausschmücken noch etwas weglassen. Kann sich der Zeuge nicht mehr genau an den Ablauf erinnern oder ist sich der Zeuge nicht ganz sicher, sollte er dies genau so auch sagen. Hat der Zeuge seinen Bericht abgeschlossen, werden ihm der Vorsitzende, der Staatsanwalt oder der Anwalt möglicherweise weitere Fragen stellen.

Auch diese Fragen muss der Zeuge wahrheitsgemäß und so gut er kann beantworten. Fragen, die der Zeuge nicht beantworten kann, weil er es schlichtweg nicht weiß, muss er natürlich auch nicht beantworten.

Hat der Zeuge eine Frage nicht verstanden, darf er ruhigen Gewissens nachfragen. Ein Zeuge muss also keine Angst vor der Aussage haben und er braucht nicht nervös und aufgeregt zu sein. Die Wortwahl ist ebenfalls nicht entscheidend. Wichtig ist letztlich nur, dass der Zeuge die Wahrheit sagt. 

Wer muss als Zeuge vor Gericht erscheinen?

Derjenige, der als Zeuge geladen wird, muss vor Gericht erscheinen. Die Zeugenpflicht gilt auch dann, wenn der Zeuge bereits bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Aussage zu Protokoll gegeben hat. Außerdem spielt es keine Rolle, ob der Zeuge selbst der Meinung ist, dass er nichts zur Aufklärung beitragen kann oder mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun hat.

Das Gesetz verpflichtet denjenigen, der eine Zeugenladung erhält, dazu, der Aufforderung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten. Es gibt nur wenige Gründe, die den Zeugen von seiner Pflicht entbinden, beispielsweise eine schwere Erkrankung.

In diesem Fall muss der Zeuge das Gericht aber umgehend darüber informieren, dass er den Termin nicht wahrnehmen kann und die Gründe für sein Fernbleiben nennen. Erscheint der Zeuge nicht zu der Verhandlung oder reicht seine Entschuldigung nicht aus, muss er mit einem Ordnungsgeld rechnen. Außerdem kann ihm das Gericht die Kosten, die durch sein Fehlen entstanden sind, auferlegen. In bestimmten Fällen kann das Gericht sogar anordnen, dass der Zeuge zwangsweise vorgeführt wird. 

Wie ist der Ablauf vor Gericht?

Wird jemand als Zeuge geladen, erhält er vom Gericht ein Schreiben. Dieses Schreiben nennt sich Zeugenladung und daraus geht hervor, an welchem Tag, um welche Uhrzeit, bei welchem Gericht und in welchem Sitzungssaal die Verhandlung stattfindet. Die Verhandlung beginnt dann damit, dass zunächst alle Personen, die an dem Prozess beteiligt sind, in den Sitzungssaal gerufen werden.

Dadurch stellt das Gericht fest, ob alle geladenen Personen und Prozessbeteiligten anwesend sind. Nach einer Belehrung über die Pflicht, die Wahrheit zu sagen, und die Folgen einer Falschaussage verlässt der Zeuge den Sitzungssaal wieder. Während die Verhandlung im Sitzungssaal fortgesetzt wird, wartet der Zeuge draußen, bis er vom Gericht hereingerufen wird. Die Vernehmung des Zeugen beginnt mit der Abfrage von seinem Namen, seinem Wohnort, seinem Alter und seinem Beruf.

Anschließend wird der Zeuge dazu aufgefordert, das zu schildern, was er über den Vorfall weiß. Sofern notwendig, können dem Zeugen nach seinem Bericht zusätzliche Fragen gestellt werden, danach wird er aus dem Zeugenstand entlassen.   

Muss ein Zeuge aussagen?

Grundsätzlich ist ein Zeuge verpflichtet, sowohl vor Gericht zu erscheinen als auch auszusagen. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmegründe, die den Zeugen von seiner Aussagepflicht entbinden.

So muss der Zeuge dann keine Angaben machen, wenn

·         er gegen ein Elternteil, ein Kind, den Ehegatten, den Verlobten oder einen sonstigen nahen Angehörigen aussagen müsste.

·         er sich selbst belasten oder einen nahen Angehörigen der Gefahr aussetzen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

·         die Beantwortung einzelner Fragen in einem Zivilprozess einen direkten vermögensrechtlichen Schaden zur Folge hätte oder dem Zeugen zur Unehre gereichen würde. 

Liegt keiner dieser Ausnahmegründe vor oder verzichtet der Zeuge auf sein Aussageverweigerungsrecht, ist er dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Verweigert der Zeuge seine Aussage, ohne dass ein Grund vorliegt, kann das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen. In bestimmten Fällen kann das Gericht sogar Haft anordnen, um die Zeugenaussage dadurch zu erzwingen. Außerdem hat das Gericht die Möglichkeit, den Zeugen zu vereidigen.  

Was kann bei einer Falschaussage passieren?

Durch eine Falschaussage macht sich der Zeuge strafbar. Ob der Zeuge vereidigt wurde oder ob nicht, spielt dabei keine Rolle. Sagt der Zeuge unter Eid falsch aus, muss er mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren rechnen. Wurde der Zeuge nicht vereidigt, ist als Strafmaß bei einer Falschaussage eine mindestens dreimonatige Freiheitsstrafe vorgesehen.

Der Zeuge macht sich aber nicht nur durch eine bewusste Falschaussage strafbar, sondern auch dann, wenn er fahrlässig falsche Angaben macht. Daher ist der Zeuge gut beraten, wenn er nur das berichtet, was er tatsächlich weiß und was den Tatsachen entspricht. 

Wird ein Zeuge für seinen Aufwand entschädigt?

Hat das Gericht das Erscheinen des Zeugen angeordnet, schickt es ihm zusammen mit der Zeugenladung Antragsformulare zu. Diese Formulare kann der Zeuge ausfüllen, um die Erstattung der Kosten, die durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins entstanden sind, zu beantragen.

Dabei werden dem Zeugen im Wesentlichen die Fahrtkosten und sein Verdienstausfall ersetzt. Um den ausgefüllten Antrag einzureichen, hat der Zeuge drei Monate lang Zeit. Reichen die finanziellen Mittel des Zeugen nicht aus, um den Gerichtstermin wahrzunehmen, kann er sich bereits im Vorfeld an das Gericht wenden. In diesem Fall erhält er die notwendigen Aufwendungen als Vorschuss.

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