Bericht: Alles Wichtige zu Dauercamping und Wintercamping, Teil I

Bericht: Alles Wichtige zu Dauercamping und Wintercamping, Teil I

Das Camping war zwar schon immer beliebt, hat in jüngerer Vergangenheit aber noch einmal einen enormen Aufschwung erlebt. Und immer mehr Camper wollen den Wohnwagen oder das Wohnmobil nicht nur im Urlaub nutzen, sondern dauerhaft auf dem Campingplatz wohnen. Auch das Wintercamping erfreut sich zunehmend großer Beliebtheit.

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Bericht Alles Wichtige zu Dauercamping und Wintercamping, Teil I

Aber was gilt es dabei zu beachten? Welche Regelungen gelten? In einem zweiteiligen Bericht stellen wir alles Wissenswerte zu Dauercamping und Wintercamping zusammen.

Dabei starten wir in diesem Teil I mit dem Dauercamping!:

Wie funktioniert Dauercamping?

Einfach irgendwo in der Natur die sprichwörtlichen Zelte aufzuschlagen, ist keine gute Idee. Denn in Deutschland ist Wildcamping in aller Regel verboten, unabhängig vom Zeitraum des Kampierens.

Für ein Dauercamping mietet der Dauercamper meistens einen Standplatz auf einem Campingplatz an und bucht die dazugehörigen Dienstleistungen wie einen Fernseh- und Internetanschluss, die Nutzung der Sanitäranlagen oder einen Brötchenservice für einen längerfristigen Zeitraum.

Üblich ist eine Mietdauer von einem Jahr. Es gibt aber auch kürzere und längere Mietverhältnisse. Für langfristige Vermietungen stellen einige Campingplätze besonders komfortable Stellplätze und auch Postfächer zur Verfügung.

Insgesamt sind die Formen vom Dauercamping aber sehr verschieden. Der eine Dauercamper verbringt einen Großteil des Jahres in einem Wohnwagen, der dauerhaft aufgestellt, fahruntüchtig und mit festen An-, Vor- oder Überbauten ausgestattet ist. Ein kleiner umzäumter und hübsch dekorierter Vorgarten gehört dann natürlich dazu.

Ein anderer Dauercamper mietet nur deshalb einen langfristigen Stellplatz, weil er sein Fahrzeug ohnehin irgendwo abstellen muss. Weil das Fahrzeug fahrtüchtig bleibt, wird diese Variante auch als Reisecamping bezeichnet.

Der Dauer- oder Reisecamper kann sein Fahrzeug außerhalb der Urlaubszeit dann zum Beispiel an den Wochenenden wie ein Ferienhaus nutzen.

Ist Dauercamping erlaubt?

Ob es legal ist, sich auf einem Campingplatz dauerhaft häuslich einzurichten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn hier spielen die Vorschriften aus dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht eine Rolle. Diese Vorschriften sind Ländersache und deshalb nicht bundesweit einheitlich.

Grundsätzlich ist die Lage des Campingplatzes ein ausschlaggebendes Kriterium. Befindet sich der Campingplatz zum Beispiel in einem Bereich, den der örtliche Bebauungsplan als Wohn- oder Mischgebiet ausweist, ist dort nach gesetzlicher Definition Wohnen zulässig.

Voraussetzung ist aber, dass die Unterkunft den geltenden Vorschriften aus dem Bauordnungsrecht sowie der Camping- und Wochenendplatzverordnung entspricht.

Befindet sich der Campingplatz hingegen in einem sogenannten Sondergebiet, das der Erholung dient, ist ein dauerhaftes Wohnen in aller Regel ausgeschlossen. Viele Kommunen dulden das Dauercamping aber trotzdem.

Außerdem haben die Kommunen durch eine Ergänzung des Baugesetzbuches, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, seit 2017 die Möglichkeit, eine Wohnungsnutzung auch in solchen Bereichen zu gestatten, die als Erholungssondergebiete festgelegt sind.

Wohnen auf dem Campingplatz

Schätzungen zufolge wohnen in Deutschland über 300.000 Menschen hauptsächlich oder dauerhaft auf einem Campingplatz. Viele von ihnen haben keinen anderen Wohnsitz mehr und deshalb ein dauerhaftes Mietverhältnis mit den Betreibern des Campingplatzes vereinbart.

So ein Dauerwohnen tolerieren viele Kommunen. Dabei sorgen sie für Klarheit, indem sie einen Pro-forma-Wohnsitz als erste Adresse akzeptieren und den Campingplatz als Zweitwohnsitz werten. Sofern der Platzbetreiber zustimmt, ist auch denkbar, sogar den Campingplatz als Erstwohnsitz anzumelden.

Die rechtliche Seite ist aber etwas schwieriger. Das Melderecht erlaubt zwar, dass jeder seinen Hauptwohnsitz auf dem Gelände eines Campingplatzes anmelden kann. Die Vorgaben des Melderechts stehen aber mitunter im Widerspruch zu den Vorgaben aus dem Baurecht.

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So kann das dauerhafte Wohnen auf einem Campingplatz dann gegen das Baurecht verstoßen, wenn sich der Platz in einem Erholungsgebiet befindet und das Wohnen dort eben nicht erlaubt ist.

Außerdem kann es Probleme mit den Brandschutzbestimmungen geben. Die Verordnungen der Bundesländer sehen vor, dass die einzelnen Stellplätze durch Brandschutzstreifen mit einer gewissen Mindestbreite in einzelne Abschnitte unterteilt sein müssen.

Kleine Parzellen, die die Bewohner zudem noch mit Vorzelten oder anderen Anbauten ausgestattet haben, machen eine ungehinderte Feuerwehrzufahrt aber schnell unmöglich.

Ist es sinnvoll, das Fahrzeug beim Dauercamping abzumelden?

Wenn ein Wohnwagen oder Wohnmobil dauerhaft abgestellt und nicht mehr bewegt, sondern nur noch als Ferienunterkunft genutzt wird, ist eine Abmeldung möglich. Der Dauercamper spart sich so die Kfz-Steuer, die Kfz-Versicherung und den TÜV.

Allerdings erlauben einige Campingplätze nur angemeldete Fahrzeuge. In diesem Fall muss der Dauercamper die Kfz-Steuer bezahlen und mit seinem Fahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Daher sollte das Fahrzeug so abgestellt sein, dass es bewegt werden kann.

Die Kfz-Versicherung bleibt ebenfalls Pflicht, selbst wenn das Fahrzeug nur sehr selten auf öffentlichen Straßen unterwegs ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die der Dauercamper bei einem Unfall bei einem Dritten verursacht. Schäden am eigenen Fahrzeug können durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert werden.

Wie teuer ist Dauercamping?

Die Kosten für eine Parzelle variieren je nach Größe, Lage und Infrastruktur des Campingplatzes enorm. Neben der eigentlichen Standplatzgebühr kommen die Kosten für Wasser und Abwasser, Strom, Gas und WLan dazu. Außerdem können Gebühren für weitere Dienstleistungen und Freizeitangebote anfallen.

1.500 bis 2.000 Euro pro Jahr sind keine Seltenheit. Im Vergleich zu einer Wohnungsmiete ist dieser Betrag zwar niedrig. Trotzdem muss auch er gestemmt werden.

Nicht zu vergessen ist zudem die Investition für das mobile Heim. Wer sich ganzjährig auf dem Campingplatz aufhalten möchte, sollte sich einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil mit guter Ausstattung gönnen. Andernfalls wird es spätestens im Winter sehr ungemütlich.

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