Bericht Teil 2: TÜV überzogen? Die Regelungen zur Hauptuntersuchung im Überblick!

Bericht Teil 2: TÜV überzogen? Die Regelungen zur Hauptuntersuchung im Überblick!

Für Fahrzeughalter gibt es einen Termin, der regelmäßig wiederkehrt: die Hauptuntersuchung. Doch wie oft wird der technische Check eigentlich fällig? Wo wird er durchgeführt? Worauf achtet der Prüfer besonders? Und was kostet das Ganze? In einem zweiteiligen Bericht erklären wir die wichtigsten Regelungen rund um die Hauptuntersuchung.

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Bericht Teil 2: TÜV überzogen? Die Regelungen zur Hauptuntersuchung im Überblick!

Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, was die HU und die AU sind, welche Fahrzeuge zur HU müssen und wie oft sie fällig ist. Außerdem haben wir beantwortet, ob der TÜV überzogen werden darf und welche Strafe bei einem abgelaufenen TÜV droht.

Hier ist Teil 2!:

Wo kann der Fahrzeughalter die Hauptuntersuchung machen lassen?

In Deutschland gibt es mehrere Überwachungsinstitutionen, die die Haupt- und Abgasuntersuchung bei Fahrzeugen durchführen.

Dazu zählen:

  • Technischer Überwachungsverein – TÜV
  • Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachung – Dekra
  • Gesellschaft für Technische Überwachung – GTÜ
  • Kraftfahrzeug-Überwachung-Süd – KÜS
  • Fahrzeug Sicherheitsprüfung – FSP (als Partner vom TÜV)

Viele Institutionen betreiben eigene Prüfstellen an eigens dafür eingerichteten Standorten. Der Fahrzeughalter kann dort einen Termin vereinbaren, oft aber während der Öffnungszeiten auch einfach so vorbeikommen. Die Prüfung selbst dauert ungefähr eine halbe Stunde.

Eine andere Möglichkeit bieten Kfz-Werkstätten. Meistens arbeiten sie mit einer Überwachungsinstitution zusammen und der Prüfer ist an einem oder mehreren Tagen pro Woche vor Ort.

Hat der Fahrzeughalter eine Werkstatt seines Vertrauens, die sich um sein Fahrzeug kümmert, kann er dort den TÜV also auch erledigen.

Welche Dokumente braucht der TÜV?

Damit bei der Hauptuntersuchung alles reibungslos ablaufen kann, sollte der Fahrzeughalter folgende Unterlagen parat haben:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); hier trägt der Prüfer die Fälligkeit der nächsten HU mit Stempel und Datum ein

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn das Fahrzeug aktuell nicht angemeldet ist

  • Bericht über die vorhergehende Prüfung bei einer Nachuntersuchung

  • Prüfzeugnisse oder Abnahmebestätigungen für Extras, die nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt sind, bei Tuning

Das Fahrzeug braucht keine Zulassung, damit die HU durchgeführt werden kann. Auch wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist, kann es also zum TÜV. Allerdings setzt die Fahrt zur Prüfstelle oder Werkstatt entweder Kurzzeitkennzeichen oder rote Nummernschildern voraus.

Denn ohne Zulassung oder Kennzeichen darf ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden, auch nicht für eine Fahrt zum TÜV.

Was ist wichtig, damit das Fahrzeug ohne Beanstandungen durch die HU kommt?

Bevor sich der Fahrzeughalter auf den Weg zum TÜV macht, sollte er das Fahrzeug vorbereiten. Denn die HU ist nicht ganz billig und es wäre ärgerlich, wenn das Fahrzeug die Plakette wegen einer vermeintlichen Kleinigkeit nicht bekommt.

Zumal der Fahrzeughalter in eine Nachprüfung wieder Zeit und Geld investieren muss.

Zur Vorbereitung gehört zunächst einmal, dass der Fahrzeughalter sicherstellt, dass sich in seinem Fahrzeug ein vollständiger und nicht abgelaufener Verbandskasten, ein Warndreieck und eine Warnweste befinden. E-Autos müssen außerdem ihr Ladekabel an Bord haben.

Die Zahlen zeigen, dass rund ein Drittel aller Fahrzeuge kleinere Mängel haben. Bei jedem fünften Fahrzeug sind die Mängel so erheblich, dass die Plakette erst nach einer Nachbesserung zugeteilt werden kann.

Weil es dabei einige typische Mängel gibt, achtet der Prüfer bei der technischen Untersuchung vor allem auf folgende Punkte:

  • Alle Scheiben bieten freie Sicht und im Sichtfeld des Fahrers gibt es keine Risse oder größeren Beschädigungen.
  • Die Beleuchtung inklusive Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter und Nebelschlussleuchten ist funktionstüchtig.
  • Der Zustand der Reifen ist allgemein gut und die Profiltiefe ist ausreichend.
  • Die Scheibenwischer und die Scheibenwaschanlage funktionieren ordnungsgemäß.
  • Die Bremsanlage inklusive aller Leitungen, Schläuche und Beläge ist intakt.
  • Es laufen nirgends Flüssigkeiten aus und am Motor oder Getriebe sind keine Schäden zu sehen.
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Sehr häufig treten Mängel bei den Autolichtern auf, gefolgt von einem Ölverlust im Motor oder Getriebe. Probleme mit der Achsaufhängung und abgenutzte Bremsscheiben oder Reifen sind weitere, typische Mängel.

Für den Fahrzeughalter mag es ärgerlich sein, wenn sein Auto die Prüfung nicht besteht. Mitunter ist er auch der Ansicht, dass es der Prüfer zu genau nimmt. Aber beim TÜV geht es um die Sicherheit.

Und letztlich kommt es dem Fahrzeughalter selbst am meisten zugute, wenn sein Auto betriebssicher ist.

Welche Mängelklassen gibt es beim TÜV?

Hat der Prüfer bei der Untersuchung Mängel festgestellt, notiert er diese in einem Mängelbericht.

Dabei werden bei der HU vier Mängelklassen voneinander unterschieden:

  • Ohne Mängel: Das Fahrzeug erhält die Prüfplakette und kann wie zuvor weiterfahren.
  • Geringe Mängel: Die Prüfplakette wird zwar erteilt. Der Fahrzeughalter bekommt aber die Auflage, die kleinen Mängel umgehend zu beheben.
  • Erhebliche Mängel: Es wird keine Prüfplakette erteilt. Der Fahrzeughalter muss die festgestellten Mängel umgehend reparieren lassen und innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung antreten.
  • Gefährliche Mängel: Der Fahrzeughalter muss die Mängel sofort reparieren lassen. Er darf das Fahrzeug nur zur Werkstatt oder nach Hause fahren. Innerhalb eines Monats muss eine Nachuntersuchung erfolgen.

Eine nicht zugeteilte Plakette wegen Mängeln ist zwar ärgerlich. Aber durch den Mängelbericht weiß der Fahrzeughalter, was zu tun ist. Sind die Reparaturen erledigt, kann er zur Nachuntersuchung fahren.

Die Frist für die Nachuntersuchung beläuft sich auf einen Monat. Es ist nicht möglich, sie zu verlängern.

Nach Ablauf des Monats ist die erste HU hinfällig und der Fahrzeughalter muss erneut eine komplette Hauptuntersuchung zum vollen Preis machen lassen.

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Wie teuer ist der TÜV?

Bei den Kosten für die Hauptuntersuchung spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Dazu zählt zum einen die Art des Fahrzeugs. Die HU für ein Motorrad zum Beispiel kostet weniger als für ein Auto.

Das Bundesland und die Prüforganisation wirken sich ebenfalls auf den Preis aus. Allerdings sind die Unterschiede nicht so groß, dass es sich lohnt, weite Wege in Kauf zu nehmen.

Für eine klassische HU werden im Durchschnitt 100 Euro fällig. Die Kombination aus HU und Abgasuntersuchung schlägt mit etwa 150 Euro zu Buche. Bei großen und schweren Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen können es bis zu 200 Euro werden. Für eine Nachuntersuchung fallen noch einmal um die 30 Euro an.

Hat der Fahrzeughalter den TÜV um mehr als zwei Monate überzogen, wird es teurer.

Zur Gebühr kommt dann nämlich ein Aufschlag von 20 Prozent dazu.

Wie sieht die Prüfplakette aus?

Die runde Prüfplakette auf dem Autokennzeichen bestätigt einerseits die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Andererseits informiert sie darüber, wann die nächste HU ansteht. Dazu ist in der Mitte die Jahreszahl angegeben.

Steht dort zum Beispiel die 24, dann bedeutet das, dass das Fahrzeug im Jahr 2024 zum TÜV muss.

Außen herum sind die Zahlen für die Monate angeordnet. Der Prüfer klebt die Plakette so auf, dass der Monat für die nächste HU oben mittig steht. Befindet sich auf der 12-Uhr-Stellung zum Beispiel die Zahl 9, ist die nächste HU im September fällig.

Auf einen Blick ist das Jahr der nächsten HU aber auch durch die Farbe der Plakette zu erkennen. Steht die HU im Jahr 2024 an, ist die Plakette grün. Für jedes Folgejahr wechselt die Farbe, und zwar in der Reihenfolge grün, orange, blau, gelb, braun und rosa. Waren diese sechs Farben an der Reihe, beginnt die Farbfolge von vorne.

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