Bericht Teil 1: TÜV überzogen? Die Regelungen zur Hauptuntersuchung im Überblick!

Bericht Teil 1: TÜV überzogen? Die Regelungen zur Hauptuntersuchung im Überblick! – Was ist der Unterschied zwischen TÜV und Hauptuntersuchung? Wie oft muss ein Fahrzeug zum technischen Check? Und was passiert, wenn der TÜV überzogen wird? In einem zweiteiligen Bericht erklären wir die wichtigsten Regelungen zur Hauptuntersuchung!

Bericht Teil 1 TÜV überzogen Die Regelungen zur Hauptuntersuchung im Überblick!

Anzeige

Was sind TÜV, Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung?

Das Kürzel TÜV steht für „Technischer Überwachungsverein“ und bezeichnet damit eine Prüforganisation, die neben anderen Organisationen die Untersuchungen durchführt und die entsprechenden Plaketten erteilt.

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff TÜV aber als Synonym für die Hauptuntersuchung etabliert.

Die Hauptuntersuchung, kurz HU, wird regelmäßig fällig. Dabei wird überprüft, ob das Fahrzeug technisch in Ordnung ist und die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards erfüllt. Die Abgasuntersuchung, kurz AU, ist ein Bestandteil der HU. Bei der AU wird kontrolliert, ob das Abgassystem ordnungsgemäß funktioniert und die Schadstoffemissionen innerhalb der Grenzwerte liegen.

Die HU und die AU gewährleisten, dass ein Fahrzeug sicher und regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Welche Fahrzeuge müssen zur HU?

In Deutschland ist die Hauptuntersuchung für jedes Fahrzeug verpflichtend vorgeschrieben, das zulassungspflichtig ist. Ob es sich um einen Verbrenner oder ein Elektrofahrzeug handelt, spielt dabei keine Rolle.

Regelmäßig zum TÜV müssen demnach zum Beispiel Pkw, Lkw, Motorräder, Quads und auch Anhänger.

Ausnahmen gelten für Fahrzeuge, die ein rotes Kennzeichen oder ein Versicherungskennzeichen haben. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen auch nicht zur HU. Die Fahrzeuge der Bundeswehr wiederum werden nicht bei einer offiziellen Prüfstelle, sondern bei einer internen Prüforganisation untersucht.

Die Abgasuntersuchung entfällt für folgende Fahrzeuge:

  • Fahrzeuge mit einem Benzinmotor, die unter 50 km/h fahren, vor dem 1. Juli 1969 erstmals zugelassen wurden, drei Räder haben oder weniger wiegen als 400 kg.

  • Fahrzeuge mit einem Dieselmotor, die nur zwei oder drei Räder haben, unter 25 km/h schnell sind oder erstmals vor dem 1. Januar 1977 zugelassen wurden.

  • Motor- und Leichtkrafträder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1989.

  • Traktoren und andere Maschinen, die hauptsächlich in der Land- oder Forstwirtschaft zum Einsatz kommen.

Ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV ist nicht zulässig. Wer ein gelbes Kennzeichen möchte, muss den Personalausweis, den Fahrzeugschein, die Versicherungsbestätigung und einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung vorlegen.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Fahrzeug auf direkten Wege zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk überführt wird.

Wie oft ist die Hauptuntersuchung fällig?

Die HU ist ein fester, wiederkehrender Termin im Kalender jedes Fahrzeughalters.

Dabei ist klar geregelt, wann der nächste TÜV-Besuch ansteht:

  • Neufahrzeuge müssen nach drei Jahren zum ersten Mal zur HU.

  • Danach steht für Kraftfahrzeuge die HU alle zwei Jahre an. Dabei beginnt die Frist für die nächste HU mit dem Monat und Jahr, in dem die letzte HU erfolgte. Bei Neufahrzeugen läuft die Frist ab der Erstzulassung.

  • Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und Wohnmobile, die älter sind als sechs Jahre, müssen jährlich zur HU.

Hat ein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen und fällt die HU in den Ruhezeitraum, muss die Untersuchung gleich im ersten Monat, in dem das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen wird, nachgeholt werden.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Bericht: Die wichtigsten Infos zum Blutspenden, 2. Teil

Ist es erlaubt, den TÜV zu überziehen?

Prinzipiell ist es nicht erlaubt, den TÜV zu überziehen. Stattdessen muss das Fahrzeug pünktlich in dem Monat vorgeführt werden, der laut Plakette vorgesehen ist. In der Praxis sind die Regeln aber nicht ganz so streng. So wird es geduldet, wenn die Frist um bis zu vier Wochen überzogen wird. Danach drohen höhere Gebühren und auch Bußgelder.

Ist der TÜV mehr als zwei Monate überfällig, wird das Fahrzeug ausführlicher geprüft. Diese sogenannte Ergänzungsuntersuchung ist 20 Prozent teurer als eine HU, die pünktlich durchgeführt wird.

Und: Eine Rückdatierung erfolgt nicht (mehr). Muss ein Fahrzeug zum Beispiel im März zum TÜV, wird aber erst im Juni vorgeführt, ist der nächste Prüftermin nicht im Juni, sondern wieder im März zwei Jahre später.

TÜV

Welche Strafe droht bei abgelaufenem TÜV?

Lässt sich der Fahrzeughalter Zeit, wird nicht nur die HU teurer. Ist er mit abgelaufenem TÜV unterwegs und wird von der Polizei angehalten, muss er auch mit einem Bußgeld rechnen.

Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt davon ab, wie lange der TÜV überzogen ist:

  • Ist der TÜV einen Monat abgelaufen, passiert nichts.

  • 15 Euro Bußgeld werden fällig, wenn der TÜV zwei Monate überzogen ist.

  • Ein Bußgeld über 25 Euro wird verhängt, wenn der TÜV seit vier Monaten abgelaufen ist.

  • Ist die HU seit mehr als acht Monaten ungültig, sieht das Strafmaß ein Bußgeld über 60 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.

Ob das Fahrzeug bewegt wird oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil. Eine Autobesitzerin sollte ein Bußgeld von 25 Euro bezahlen, weil die HU seit mehr als vier Monaten abgelaufen war.

Sie lehnte die Strafe mit der Begründung ab, dass das Fahrzeug nicht gefahren wurde, sondern nur in der Garage gestanden hatte. Das Amtsgericht Zeitz ließ diese Erklärung aber nicht gelten.

Denn die HU-Pflicht gelte für jedes Fahrzeug, das angemeldet ist. Ob und wie das Fahrzeug genutzt wird, sei nicht maßgeblich (Az. 13 Owi 724 Js 200466/18).

Mehr Berichte, Tipps, Anleitungen und Ratgeber:

Anzeige

Thema: Bericht Teil 1: TÜV überzogen? Die Regelungen zur Hauptuntersuchung im Überblick!

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

Kommentar verfassen