Bericht: Änderungen 2024 im Bereich Energie
Wie jedes Jahr kommen auch 2024 ein paar Neuerungen auf Verbraucher zu. In diesem Bericht haben wir zusammengefasst, welche Änderungen im Bereich Energie anstehen.
Inhalt
Das Gebäude-Energie-Gesetz ist wirksam
Zum 1. Januar 2024 ist das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft getreten. Das neu geregelte Gesetz legt fest, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. Außerdem schreibt es vor, dass künftig neu eingebaute Heizungen die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien herstellen müssen.
Der Nachweis über den Prozentsatz erfolgt entweder durch Sachverständige für Heizungen oder dadurch, dass ein Heizungssystem eingebaut wird, das das Gesetz als zulässig definiert. Für bestehende Öl- und Gasheizungen gilt, dass sie nur noch bis Ende 2044 in Betrieb bleiben dürfen.
Erneuerbare Energien im Sinne des GEG sind Strom aus Photovoltaik sowie Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie. Außerdem zählt Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser durch Wärmepumpen zum Heizen dazu.
Gleiches gilt für grünen Wasserstoff, der durch erneuerbare Energien aus Wasser entsteht. Als zulässige neue Heizungssysteme im eigenen Haus definiert das GEG unter anderem elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Solarthermie, Biomasseheizungen und Heizungen mit Wasserstoff.
Ebenfalls zulässig sind Wärmepumpen-Hybridheizungen, die zusätzlich Gas, Biomasse oder flüssige Brennstoffe nutzen.
Die meisten Neubauten müssen diese Anforderungen schon seit Jahresbeginn erfüllen. Gibt es in einer Stadt oder Gemeinde einen kommunalen Wärmeplan, der Gebiete ausweist, in denen klimafreundliche Wärmenetze ausgebaut werden oder Wasserstoffnetze geplant sind, müssen dort auch neue Heizungen in Bestandsgebäuden den Vorgaben des GEG gerecht werden.
Für alle anderen Standorte greifen die gesetzlichen Vorgaben für neue Heizungen spätestens ab Mitte 2026 in Großstädten und ab Mitte 2028 in allen Kommunen.
Die Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme kehrt zum regulären Satz zurück
Seit dem 1. Oktober 2022 ist die Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme auf sieben Prozent abgesenkt. Die Absenkung war als Entlastungsmaßnahme der Regierung im Rahmen der Energiekrise gedacht und sollte bis Ende 2024 befristet sein.
In einem Gesetz hat die Regierung aber beschlossen, dass die Umsatzsteuer schon ab März 2024 wieder zum regulären Satz von 19 Prozent zurückkehrt.
Auch die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme wurden nicht verlängert. Geplant war, dass sie bis Ende März 2024 andauern. Weil die Finanzierung scheiterte, sind die Energiepreisbremsen aber schon am 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Der CO2-Preis steigt auf 45 Euro pro Tonne
Anfang 2021 hat die Regierung einen CO2-Preis auf fossile Brennstoffe in den Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt, der schrittweise angehoben wird. Der steigende CO2-Preis soll Anreize schaffen, klimafreundliche Alternativen zu nutzen und Energie zu sparen.
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die CO2-Abgabe 45 Euro pro Tonne, nachdem sie im Vorjahr bei 30 Euro gelegen hatte. Weil die Unternehmen die Kosten in aller Regel an die Verbraucher weitergeben, werden die Preise für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel entsprechend teurer.
Heizöl kostet in diesem Jahr 4,8 Cent pro Liter mehr, bei Erdgas belaufen sich die Mehrkosten auf 0,36 Cent pro Kilowattstunde. Bei Benzin werden 4,8 Cent pro Liter mehr fällig als im Vorjahr, bei Diesel sind es 4,8 Cent pro Liter.
Private Solar-Anlagen lassen sich einfacher betreiben
Für Betreiber von privaten Solar-Anlagen bringt das sogenannte Solarpaket I, das die Regierung beschlossen hat, einige Vereinfachungen mit sich. Die meisten Regelungen daraus dürften im Verlauf des ersten Quartals 2024 in Kraft treten.
Bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt greift dann ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren. Bislang war dies nur bei Anlagen bis 10,8 Kilowatt Leistung der Fall. Unkomplizierter wird die Anmeldung von Steckersolar-Geräten.
Für sie entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber und das Verfahren zum Eintrag im Marktstammdatenregister wird schlanker. Außerdem dürfen die Geräte sofort nach dem Kauf in Betrieb genommen werden. Bis zum Austausch des Stromzählers darf sich der alte Stromzähler dann auch rückwärts drehen.
Die gesetzliche Anpassung der Leistungsgrenze der Geräte auf 800 Watt am Wechselrichterausgang ist ebenfalls geplant. Die Umsetzung in der Praxis macht es aber notwendig, dann auch die elektrotechnische Norm entsprechend abzuändern.
Daneben sieht das Solarpaket I vor, dass eine sogenannte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt wird. Diese gesetzliche Vorgabe soll die Möglichkeit schaffen, innerhalb eines Hauses Photovoltaik-Strom mit weniger Bürokratie zu produzieren und zu nutzen.
Als praktikable Alternative zum Mieterstrom sollen die Mieter den Strom aus einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ganz unkompliziert nutzen können.
Für Photovoltaik-Anlagen, die neu installiert und in Betrieb genommen werden, gelten seit dem 1. Februar 2024 geänderte Vergütungssätze. Diese Vorgabe war schon in der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 festgelegt worden. Demnach sinken die Vergütungssätze zum 1. Februar 2024 um ein Prozent und danach jeweils halbjährlich um einen weiteren Prozentpunkt.
Die Produktnorm für Steckersolar-Geräte wird voraussichtlich im Sommer 2024 fertiggestellt sein. Damit wird es erstmals eine verbindliche Norm für diese Geräteklasse geben, die die technischen Anforderungen präzise definiert, so zum Beispiel mit Blick auf die Ausführungen der Stecker oder die zulässige Leistung am Wechselrichter.
Erste Geräte nach der neuen Produktnorm werden vermutlich wenige Monate nach Fertigstellung der Norm auf den Markt kommen.
Weil Geräte mit dem neuen Norm-Label umfangreiche Tests und Messungen durchlaufen müssen, ergibt sich für Verbraucher der Vorteil, dass sie sich darauf verlassen können, dass es sich um umfassend und unabhängig überprüfte Produkte handelt.
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Thema: Bericht: Änderungen 2024 im Bereich Energie
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