Bericht: Sind Cashback-Produkte wirklich gratis?

Bericht: Sind Cashback-Produkte wirklich gratis?

Was früher bestenfalls bei großen Elektrogeräten üblich war, wird inzwischen immer häufiger auch für alltägliche Dinge aus dem Supermarkt angeboten. Die Rede ist von Cashback.

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Hersteller locken mit dem Versprechen, dass der Kunde sein Geld zurückbekommt, wenn er das beworbene Produkt kauft. Doch sind solche Cashback-Produkte wirklich gratis? Und was bringen den Herstellern solche Aktionen?

Der folgende Bericht klärt auf:

 

Wie funktioniert die Sache mit dem Cashback?

Ob Kosmetikprodukt, Reinigungsartikel, Speiseöl oder Schokoriegel: Immer mehr Hersteller werben mit sogenannten Cashback-Aktionen. Das Versprechen dahinter lautet, dass der Kunde das jeweilige Produkt bedenkenlos kaufen und in aller Ruhe ausprobieren kann. Schickt er dem Hersteller den Kassenbon zu und gibt er zusätzlich dazu seine Bankverbindung an, wird ihm das Geld, das er für das Produkt gekauft hat, zurückerstattet.

Auf gut Deutsch stellt der Hersteller dem Kunden also eine Geld-zurück-Garantie in Aussicht. Dabei sind die Aktionen unterschiedlich ausgestaltet. Mal kann sich der Kunde dann sein Geld zurückholen, wenn ihn das Produkt nicht vollends überzeugt hat oder er mit dem Produkt nicht zufrieden war.

Bei anderen Aktionen erhält der Kunde sein Geld auf jeden Fall zurück, sozusagen als Dankeschön dafür, dass er das Produkt gekauft und ausprobiert hat. Um an der Aktion teilzunehmen, muss der Kunde den Kassenbon einschicken. Außerdem muss er seinen Namen, seine Anschrift und seine Bankverbindung angeben.

Manchmal erbittet der Hersteller noch weitere Angaben, beispielsweise die E-Mail-Adresse oder das Geburtsdatum. Wenige Tage später ist der bezahlte Betrag dann auf dem Konto gutgeschrieben. Das getestete Produkt darf der Kunde dabei natürlich behalten.

 

Sind Cashback-Produkte wirklich gratis?

Grundsätzlich ist an der Geld-zurück-Garantie viel Wahres dran. Kauft der Kunde ein Cashback-Produkt und lässt er dem Hersteller anschließend die gewünschten Daten zukommen, erhält er sein Geld anstandslos wieder. Insofern können Cashback-Produkte also tatsächlich kostenlos ausprobiert werden. Wirklich gratis sind sie aber trotzdem nicht.

Der Preis, den der Kunde bezahlt, sind nämlich seine Daten. Diese persönlichen Kundendaten sind zugleich eines der wichtigsten Ziele einer solchen Werbeaktion. Schließlich sind Informationen über Kunden und deren Kaufverhalten für ein Unternehmen sehr, sehr wertvoll.

Dabei fängt das Sammeln der Informationen schon mit dem Kassenzettel an. Der Hersteller erbittet die Zusendung des Kassenbons als Nachweis dafür, dass der Kunde das Produkt auch tatsächlich gekauft hat. Dies klingt im ersten Moment völlig logisch und nachvollziehbar.

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Was vielen Kunden aber nicht klar ist, ist, der Kassenbon aus Sicht des Herstellers weit mehr ist als nur ein Kaufbeleg. Stattdessen liefert der Kassenbon dem Hersteller Informationen darüber,

  • wo der Kunde einkauft hat,
  • an was für einem Tag und zu welcher Uhrzeit der Einkauf erfolgt ist,
  • was der Kunde neben dem Produkt noch eingekauft hat,
  • ob der Kunde seinen Einkauf bar oder mit Karte bezahlt hat,
  • ob der Kunde eine Kundenkarte nutzt.

 

Aus diesen Informationen kann ein Unternehmen verschiedene Rückschlüsse für seine Vertriebsstrategie ziehen. So kann es auswerten, welche Verkaufsstellen am besten geeignet sind und zu welchen Zeiten Angebote die größte Resonanz haben. Außerdem kann der Hersteller analysieren, welche Produkte sein Sortiment ergänzen könnten und inwieweit eine Markenbindung der Kunden besteht.

Aus dem Resteinkauf kann der Hersteller ableiten, ob sein Produkt eher von Singles oder von Familien genutzt wird und ob es sich um preisbewusste Kunden handelt, die gerne auf Sonderangebote und Eigenmarken zurückgreifen, oder um Kunden, die eher zu höherpreisiger Markenware tendieren. Auch die Bezahlart des Einkaufs ist eine interessante Info für den Hersteller.

Allein mit dem Kassenbon und der Angabe von Name und Bankverbindung für die Rückerstattung geben sich die Hersteller aber meist nicht zufrieden. Stattdessen lassen sie den Kunden im Rahmen der Datenschutzbestimmungen einwilligen, dass er mit der Verwendung und Weitergabe seiner Daten zu bestimmten Zwecken einverstanden ist.

Meistens handelt es sich bei diesen Zwecken um die Markenkommunikation und um Produktinformationen. Das heißt: Der Kunde erklärt sich durch die Teilnahme an der Cashback-Aktion damit einverstanden, dass ihn der Hersteller kontaktiert, um Produkte und Dienstleistungen vorzustellen, die für den Kunden interessant sein könnten.

Bei anderen Herstellern willigt der Kunde ein, dass seine Daten zu Werbezwecken verwendet und an Vertragspartner weitergegeben werden dürfen. Die Folge einer solchen Einwilligungserklärung ist, dass der Kunde künftig Werbung von verschiedensten Stellen bekommt.

 

Teilnahme an Cashback-Aktionen: Ja oder Nein?

Ob ein Kunde an einer Cashback-Aktion teilnehmen möchte oder ob nicht, muss er für sich selbst entscheiden. Wenn er Spaß daran hat, verschiedene Produkte auszuprobieren und die Möglichkeit, dies kostenfrei zu tun, nutzen will, spricht nichts dagegen. Aber dem Kunden muss bewusst sein, dass er durch seine Teilnahme Daten von sich preis gibt.

Ob dies bei einem Produkt des täglichen Bedarfs, das vielleicht zwei, drei Euro kostet, verhältnismäßig ist, muss jeder Kunde für sich selbst beantworten. Generell ist zudem ratsam, die Teilnahmebedingungen genau durchzulesen.

Nur so kann der Kunde in Erfahrung bringen, was mit seinen Daten passiert, wie sie gespeichert werden und wer neben dem Hersteller sonst noch Zugriff darauf erhält.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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