Bericht – das neue Punktesystem in Flensburg

Bericht: die wichtigsten Änderungen durch das neue Punktesystem in Flensburg 

Das Verkehrszentralregister, das vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird, gibt es schon seit 1958. Verkehrsteilnehmer, die gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen haben, werden in diesem Register erfasst, wobei je nach Verstoß zwischen einem und sieben Punkte eingetragen werden.

Anzeige

Das Punktesystem in dieser Form findet seit 1974 Anwendung. Nun haben sich die Verkehrsbedingungen seit dieser Zeit jedoch deutlich verändert. Dies war einer der Gründe dafür, weshalb im Rahmen des Koalitionsvertrags beschlossen wurde, das Verkehrszentralregister zu reformieren.

In diesem Zuge hatte Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer im Februar 2012 einen ersten Entwurf für eine Neuregelung des Punktesystems vorgelegt. Auf Basis dieses Entwurfs fand anschließend ein breit angelegter Dialog zwischen dem Bundesministerium und Bürgern, anderen Bundesministerien, den Bundesländern und Verbänden statt.

Nach Auswertung der Gespräche, Diskussionen und auch Vorschläge wurde ein Gesetzes- und Verordnungsentwurf erarbeitet, der vorgelegt und am 12. Dezember 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Geplant ist, dass die Neuregelung des Punktesystems noch in dieser Legislaturperiode, also bis Spätsommer 2013, umgesetzt wird. Aber was wird sich für Verkehrsteilnehmer eigentlich ändern?

Hier ein Bericht über die wichtigsten Änderungen
durch das neue Punktesystem in Flensburg:
 
 

Neue Bezeichnungen

Verstöße gegen Verkehrsvorschriften werden künftig nicht mehr im Verkehrszentralregister erfasst, sondern das Register wird dann Fahreignungsregister heißen. Außerdem wird das derzeitige Mehrfachtäter-Punktesystem in das Fahreignungs-Bewertungssystem umbenannt.

Diese neuen Begrifflichkeiten sollen verdeutlichen, worin eines der wesentlichen Ziele des neugeregelten Punktesystems besteht. So verfolgt das System die Absicht, Verkehrsteilnehmer, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, zu ermitteln.

Im zweiten Schritt sollen diese Verkehrsteilnehmer durch das System darin unterstützt werden, ihr Fahrverhalten zu ändern. Erweisen sich die betroffenen Verkehrsteilnehmer jedoch als unbelehrbar, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.   

Nur noch drei Punktekategorien

Das derzeitige Punktesystem sieht je nach Verkehrverstoß zwischen einem und sieben Punkten vor. Nach der Neureglung wird es nur noch drei Punktekategorien geben:

·         1 Punkt ist für schwere Verstöße vorgesehen. Als schwere Verstöße gelten Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einhergehen.

·         2 Punkte werden bei sehr schweren Verstößen eingetragen. Hierunter fallen Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit in besonderer Form beinträchtigen und die mit einem Fahrverbot geahndet werden. Außerdem gehören Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird, in diese Punktekategorie.

·         3 Punkte gibt es bei schweren Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Verstöße, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, werden künftig im Punktesystem nicht mehr erfasst. Wer also beispielsweise ohne entsprechende Plakette in eine Umweltzone fährt, erhält für diesen Verstoß in Zukunft keine Punkte mehr. Allerdings werden die Geldbußen für solche Verstöße, die bislang im Punktekonto vermerkt wurden, teilweise angehoben.  

Der Punkte-Tacho

Mit dem sogenannten Punkte-Tacho wird ein Schaubild eingeführt, das die Stufen des Fahreignungs-Bewertungssystems in leicht verständlicher Form darstellt und Verkehrsteilnehmern gleichzeitig helfen soll, ihren eigenen Status im System zu ermitteln. Der Punkte-Tacho ist in vier Stufen eingeteilt, die mit verschiedenen Farben gekennzeichnet sind:

·         Grün.

Diese Stufe erfasst den Punktestand mit einem bis drei Punkten. Eine Benachrichtigung über den Punktestand erfolgt in dieser Stufe nicht und es wird auch keine Maßnahme angeordnet.

·         Gelb.

Verkehrsteilnehmer mit vier und fünf Punkten befinden sich in der gelben Stufe. Sie werden vom Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen einer Ermahnung über ihren Punktestand informiert.·         Rot. Ein Punktestand von sechs und sieben Punkten wird der roten Stufe zugeordnet. In dieser Stufe erhält der Verkehrsteilnehmer eine Verwarnung und es wird angeordnet, dass er an einem Fahreignungsseminar teilnehmen muss.

·         Schwarz.

Hat ein Verkehrsteilnehmer acht oder mehr Punkte gesammelt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.  

Einheitliche Fahreignungsseminare

Bereits ab der gelben Stufe, also ab einem Punktestand von vier Punkten, werden Verkehrsteilnehmer vom Kraftfahrt-Bundesamt angeschrieben. Danach folgt jeweils eine weitere Benachrichtigung, falls die nächste Stufe erreicht wird. Während die gelbe Stufe aber zunächst nur eine Nachricht mit Ermahnung mit sich bringt, erfolgt mit Erreichen der roten Stufe eine Verwarnung samt Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.

Die Teilnahme an dem Seminar muss dann innerhalb von drei Monaten erfolgen. Dabei werden einheitliche Fahreignungsseminare durchgeführt, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen entwickelt wurden und sowohl verkehrspädagogische als auch verkehrspsychologische Elemente enthalten. Die Möglichkeit, Punkte abzubauen, wird es in Zukunft nicht mehr geben. Neben der geplanten Benachrichtigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt können Verkehrsteilnehmer schon jetzt online eine Auskunft beantragen, sofern sie über den neuen Personalausweis verfügen.

Wenn die Neuregelung umgesetzt und die digitale Ausgestaltung des Fahreignungsregisters abgeschlossen ist, sollen Verkehrsteilnehmer ihren Punktestand auch per Online-Auskunft abfragen können. Dies wird allerdings erst etwa zwei Jahre nach der Systemumstellung möglich sein. 

Feste Fristen

Derzeit werden eingetragene Punkte nach einer bestimmten Frist gelöscht. Allerdings gilt dies nur, wenn kein neuer Verstoß hinzukommt. Sammelt der Verkehrsteilnehmer hingegen weitere Punkte, bleiben auch die alten Punkte eingetragen. Diese Regelung wird künftig abgeschafft. Im neuen System wird jeder Verstoß für sich gewertet und die dafür erfassten Punkte werden nach Ablauf der Frist gelöscht, unabhängig davon, ob weitere Punkte hinzugekommen sind oder ob nicht.

Dabei sind folgende Fristen geplant:

·         11 Jahre.

Schwere Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen wird und für die drei Punkte eingetragen werden, bleiben insgesamt elf Jahre gespeichert. Dabei setzen sich diese elf Jahre aus einer Tilgungsfrist von zehn Jahren und einer Überliegefrist von einem Jahr zusammen. 

·         6 Jahre.

Verstöße, für die künftig zwei Punkte vorgesehen sind, bleiben sechs Jahre lang, davon fünf Jahre als Tilgungsfrist und ein Jahr als Überliegefrist, erhalten. Zu diesen Verstößen gehören Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis und Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot.

·         3 Jahre.

Bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt geahndet werden, ist eine dreijährige Frist, bestehend aus einer zweijährigen Tilgungsfrist und einer einjährigen Überliegefrist, vorgesehen. Entscheidungen der Verwaltungsbehören bleiben wie bislang zehn Jahre lang gespeichert. 

Tattags- und Rechtskraftprinzip

Künftig entstehen Punkte mit dem Tag, an dem der Verstoß begangen wird. Die Tilgungsfristen wiederum beginnen ab dem Tag, an dem die Entscheidung rechtskräftig wird. Sind die jeweiligen Tilgungsfristen abgelaufen, schließt sich eine einjährige Überliegefrist an.

Anders als bisher wird der Beginn der Tilgungsfristen somit nicht mehr an die Art der Entscheidung geknüpft sein, sondern einheitlich an den Eintritt der Rechtskraft.    

Alte Punkte

Punkte, die derzeit eingetragen sind, werden in das neue System übertragen. Dies betrifft alle Punkte für die Verstöße, für die auch künftig Punkte vorgesehen sind, und anhand dieser Punkte wird die Stufe im Fahreignungs-Bewertungssystem ermittelt. Dabei werden die Punkte, die am Tag des Inkrafttretens des neuen Systems erfasst sind, im Hinblick auf die Tilgungsfristen für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren noch nach altem Recht behandelt.

Nur bei Punkten, die ab diesem Tag neu hinzukommen, finden schon die neuen Tilgungsfristen Anwendung. Punkte für Verstöße, die in Zukunft nur noch mit einer Geldbuße geahndet werden, werden im Zuge der Neuregelung gelöscht.

Mehr Berichte, Anleitungen, Vorlagen und Tipps:

Thema: Bericht – das neue Punktesystem in Flensburg

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


berichte99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen