Bericht: Mofa und Roller richtig versichern

Bericht: Mofa und Roller richtig versichern

Für Jugendliche ist das Mofa oder der Motorroller oft der Einstieg, um mobil und damit auch eigenständiger zu sein. Aber viele Erwachsene können sich ebenso für einen Roller begeistern. Nur: Welcher Führerschein wird für Mofa und Roller eigentlich benötigt? Wie werden solche Gefährte richtig versichert? Und was bedeuten die farbigen Kennzeichen?

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Bericht Mofa und Roller richtig versichern

In diesem Bericht geben wir Antworten!:

Welcher Führerschein ist notwendig, um Mofa oder Roller zu fahren?

Was die Fahrerlaubnis betrifft, wird zwischen Mofas, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern unterschieden. Die Fahrzeugklassen ergeben sich aus dem Hubraum und der Höchstgeschwindigkeit.

Mofaführerschein M

Das Mofa ist offiziell ein Fahrrad mit Hilfsmotor. In diese Fahrzeugklasse gehören Zweiräder mit einem Hubraum bis 50 Kubikzentimeter (ccm) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 Stundenkilometer.

Der Führerschein für ein Mofa ist ab 15 Jahren möglich und an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Unterricht in der Fahrschule umfasst sechs Doppelstunden Theorie und eine bis zwei Doppelstunden Praxis.

  • Es wird nur eine theoretische Prüfung abgenommen.

  • Ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs sind zwar sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben.

  • Die Kosten belaufen sich auf ungefähr 150 bis 180 Euro. Dazu kommen die Prüfungsgebühren.

Für das Mofa wird ein Versicherungskennzeichen benötigt.

Rollerführerschein AM

Roller, Mopeds, Mokicks und ähnliche Fahrzeuge gehören zu den Kleinkrafträdern. Sie kennzeichnen sich durch einen Hubraum bis 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometer.

Wie der Mofaführerschein ist auch ein Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren möglich.

Dabei gilt:

  • Der Unterricht in der Fahrschule beinhaltet 14 Doppelstunden Theorie. Mindeststunden für die Praxis sind nicht vorgeschrieben.

  • Die Prüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

  • Ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht.

  • Die Kosten bewegen sich in einem Rahmen zwischen 500 und 1.200 Euro. Zusätzlich zu den Gebühren für die Fahrschule fallen die Kosten für die Prüfung, den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs an.

Für einen Roller ist ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben.

Motorradführerschein A1

Leichtkrafträder sind kleine Motorräder mit einem Hubraum bis 125 ccm. Ein Führerschein ist ab 16 Jahren möglich und unterliegt folgenden Bedingungen:

  • In der Fahrschule umfasst der Unterricht 16 Doppelstunden Theorie. Außerdem müssen zwölf Sonderfahrten absolviert werden. Eine Mindestanzahl für praktischen Unterricht ist nicht vorgeschrieben.

  • Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

  • Ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht.

  • Die Kosten liegen bei etwa 950 bis 1.700 Euro. Dazu kommen die Prüfungsgebühren und die Ausgaben für den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs.

Für das Zweirad muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Je nach Modell und Versicherung bekommt das Zweirad dann ein Leichtkraftrad-Kennzeichen oder ein Motorradkennzeichen.

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Wie werden Mofa, Roller & Co. richtig versichert?

Egal ob Mofa, Moped oder Roller: Alle Kleinkrafträder brauchen ein Versicherungskennzeichen, damit sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das Versicherungskennzeichen ist an eine Kfz-Haftpflichtversicherung gebunden. Nur wer eine Versicherung abschließt, bekommt also das dazugehörige Kennzeichen.

Der Hauptbestandteil der Mofa- oder Roller-Versicherung ist die Kfz-Haftpflicht. Sie springt bei Sach- und Personenschäden ein, die der Versicherungsnehmer Dritten gegenüber verursacht hat.

Baut der Versicherte zum Beispiel einen Unfall, bei dem er das Fahrzeug einer anderen Person beschädigt, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden am anderen Fahrzeug auf. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle Kraftfahrzeuge verpflichtend vorgeschrieben.

Den grundlegenden Versicherungsschutz kann der Zweiradfahrer durch eine Kaskoversicherung erweitern. Die Kaskoversicherung reguliert auch Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen.

Dazu zählen zum Beispiel Schäden durch Marderbisse, bei Wildunfällen oder durch Glasbruch. Bei der Kaskoversicherung wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden.

Anders als die Kfz-Haftpflicht ist eine Kaskoversicherung aber immer freiwillig. Und der Versicherte sollte für sich überlegen und durchrechnen, ob sich die Mehrkosten in seinem Fall lohnen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Mofas, Mopeds und Roller, aber auch für Fahrzeuge wie Mokicks, kleine Quads, E-Scooter oder S-Pedelecs verpflichtend vorgeschrieben.

Das maßgebliche Kriterium ist der Hubraum. Für Zweiräder mit einem Hubraum bis 50 ccm genügt eine Mopedversicherung, ab einem Hubraum über 50 ccm ist schon eine Motorradversicherung notwendig.

Ein Versicherungskennzeichen ist immer ein Jahr lang gültig. Dabei beginnt der Versicherungszeitraum alljährlich am 1. März und endet am letzten Tag im Februar. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Stattdessen muss sich der Mofa- oder Rollerfahrer selbst um ein neues Versicherungskennzeichen kümmern. Dazu sucht er sich einen Versicherer aus und nachdem der Beitrag bezahlt ist, händigt der Versicherer das Kennzeichen persönlich oder per Post aus. Ein Gang zur Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.

Die Versicherung muss aber nicht unbedingt zum 1. März abgeschlossen werden. Soll das Zweirad erst im Sommer oder Herbst zum Einsatz kommen, kann die Versicherung auch dann starten.

Der Versicherungszeitraum verkürzt sich dadurch entsprechend, denn er endet auf jeden Fall zusammen mit dem Februar.

Warum haben Versicherungskennzeichen verschiedene Farben?

Anders als ein amtliches Kfz-Kennzeichen am Auto ist ein Versicherungskennzeichen immer nur ein Jahr lang gültig. Aus diesem Grund wechseln die Farben zwischen grün, blau und schwarz.

Die Versicherungskennzeichen, die für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 ausgestellt werden, sind schwarz.

Durch die wechselnden Farben ist bei einer Verkehrskontrolle auf den ersten Blick zu sehen, ob ein gültiger Versicherungsschutz für das Mofa oder den Roller besteht. Das Kürzel im Kennzeichen gibt außerdem Aufschluss darüber, bei welchem Versicherer die Versicherung abgeschlossen ist. Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar.

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