Bericht: Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht?

Bericht: Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht?

Von O bis O, Oktober bis Ostern: So lautet eine altbewährte Regel für die Zeit der Winterbereifung. Doch gibt es in Deutschland überhaupt eine Winterreifenpflicht? Müssen Autofahrer mit Strafen rechnen, wenn sie in der kalten Jahreszeit auf Sommerreifen unterwegs sind? Und ist es möglich, die Reifen selbst zu wechseln? In diesem Bericht fassen wir zusammen, was Autofahrer im Winter wissen und beachten sollten.

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Bericht Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht

Hilft das EU-Reifenlabel bei der Auswahl von Winterreifen?

Bereits seit 2012 muss jeder Reifen mit einem Label gekennzeichnet sein, das Informationen über das Reifenverhalten liefert. Im Mai 2012 wurde das Reifenlabel aktualisiert. Es sieht ähnlich aus wie das bekannte Energie-Label von Elektrogeräten und macht es einfacher, die Kraftstoffeffizienz, die Nasshaftung und das Rollgeräusch abzulesen und zu vergleichen.

Mit Blick auf die Verkehrssicherheit ist die Nasshaftung der wichtigste Wert. Der Bremsweg von einem guten A-Reifen kann um einige Meter kürzer sein als bei einem schlechteren F-Reifen und bei einer Vollbremsung darüber entscheiden, ob es nur bei einem Schreckmoment bleibt oder ob es kracht. Dieser Wert sollte deshalb möglichst gut sein.

Bei Winterreifen ist natürlich auch das Reifenverhalten bei Schnee und Eis wichtig. Allerdings weist das EU-Reifenlabel das nicht gesondert aus. Ratsam ist deshalb, sich durch unabhängige Testberichte zu informieren.

Und: Auf den Reifen selbst muss das Alpine-Symbol vorhanden sein. Das Symbol zeigt ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke. Nur Reifen, die dieses Symbol haben, sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) wintertauglich.

Für die sogenannten M+S-Reifen gibt es eine Übergangsfrist. Sie dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden, wenn sie bis zum 31. Dezember produziert wurden.

Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht?

Die Straßenverkehrsordnung sieht in § 2 Abs. 31 StVO eine sogenannte situative Winterreifenpflicht vor. Situativ meint, dass die Bereifung an die Situation und die Witterungsbedingungen angepasst sein muss. Konkret benennt die Straßenverkehrsordnung Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte.

Bei dieser Witterung darf ein Fahrzeug nur dann gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgestattet ist. Hier greift also die Winterreifenpflicht.

Geeignete und damit wintertaugliche Reifen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind Winter- oder Allwetterreifen mit dem Alpine-Symbol. In einem sehr milden Winter mit trockenen Straßen hingegen müssten nicht unbedingt Winterreifen aufgezogen sein, um fahren zu dürfen.

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung?

Wer sich als Fahrer nicht an die situative Winterreifenpflicht hält, also bei Schnee und Eis ohne wintertaugliche Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro rechnen. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg.

Auch den Halter des Fahrzeugs kommt ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung teuer zu stehen. Ihm drohen ein Bußgeld über 75 Euro und ebenfalls ein Punkt in Flensburg.

Ist die falsche Bereifung die Ursache für einen Unfall, kann außerdem die Versicherung die Leistung unter Umständen verweigern.

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Wann sollten die Winterreifen angelegt werden?

Der Gesetzgeber benennt zwar die Witterungsverhältnisse, in denen eine Winterreifenpflicht gilt. Einen konkreten Zeitraum hat er aber bewusst nicht definiert. Trotzdem sollten sich Autofahrer rechtzeitig um eine angemessene Bereifung kümmern.

Die Gummimischung von Sommerreifen wird bei niedrigen Temperaturen nämlich hart und kann dadurch immer weniger Haftung aufbauen. Die Reifenhersteller raten deshalb zu einem Wechsel auf Winterreifen, wenn die Temperaturen unter sieben Grad Celsius sinken.

Die altbewährte O-bis-O-Regel ist deshalb ein guter Anhaltspunkt. Steht das Auto von Oktober bis Ostern auf Winterreifen, kommt es auch dann nicht zu bösen Überraschungen, wenn schon im Herbst oder im späten Frühjahr frostige Bedingungen eintreten.

Ist es möglich, die Reifen selbst zu wechseln?

Wer seine Winterreifen als Kompletträder auf Felgen eingelagert hat und selbst Hand anlegen möchte, kann die Reifen auch alleine wechseln. Dazu das Fahrzeug auf einer ebenen Fläche ohne Gefälle abstellen und die Handbremse anziehen. Dann den Wagenheber ansetzen, die Radschrauben und die Radmuttern lösen und das Rad abnehmen.

Nun kann der Winterreifen in Drehrichtung angebracht werden. Sobald die Radschrauben wieder fest angezogen sind, sollte der Luftdruck überprüft werden. Er sollte bei Winterreifen um 0,2 Bar höher sein als bei Sommerreifen.

Sind alle vier Reifen ausgewechselt und steht das Auto wieder fest auf der Straße, die Radschrauben über Kreuz noch einmal nachziehen.

Aber Achtung:

Wer ein Elektro- oder Hybridauto fährt, kann seine Reifen auf keinen Fall selbst wechseln. Denn hier besteht lebensgefährliche Hochspannung. Aus diesem Grund dürfen nur Fachwerkstätten mit einer sogenannten Hochvolt-Qualifizierung den Reifenwechsel durchführen. Die Qualifizierung erfordert neben entsprechend geschultem Personal auch eine spezielle Ausstattung.

Gibt es im europäischen Ausland eine Winterreifenpflicht?

Wer in der kalten Jahreszeit mit dem Auto ins Ausland fahren möchte, sollte sich im Vorfeld über die Regelungen erkundigen. In einigen europäischen Ländern sind keine Winterreifen vorgeschrieben, in anderen Nachbarstaaten gilt wie in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht.

Genauso gibt es aber auch EU-Länder, die Winterreifen zwingend für alle Fahrzeuge vorschreiben. Teilweise beginnt die Winterreifenpflicht Mitte November und endet Mitte April, teilweise gilt sie erst ab Dezember und dauert nur bis Ende Februar.

In einigen Ländern ist es außerdem zulässig, anstelle von Winterreifen die montierten Räder mit Schneeketten auszurüsten.

Meist gelten die Regelungen für alle Verkehrsteilnehmer und damit auch für Urlauber aus dem Ausland. Um unnötigen Ärger zu vermeiden und zudem den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist deshalb wichtig, abzuklären, was im Urlaubsland und den Ländern, die auf dem Weg dorthin durchfahren werden, vorgeschrieben ist.

Vor Ort sollte der Urlauber außerdem auf die Verkehrsschilder achten, denn sie weisen die notwendige Winterausrüstung in der jeweiligen Region aus.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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