Anleitung und Vorlage für einen Unfallbericht

Anleitung und Vorlage für einen Unfallbericht 

Ein Unfall kann jederzeit passieren und oft genügt schon ein ganz kurzer Moment der Unachtsamkeit. Glücklicherweise handelt es sich bei den meisten Unfällen nicht um sehr schwere Verkehrsunfälle, aber auch kleinere Schäden wollen reguliert werden.

Anzeige
Anzeige

Als äußerst hilfreiches Mittel für die Beweissicherung erweist sich dann ein Unfallbericht, der übrigens in zweifacher Ausführung ebenso griffbereit im Handschuhfach liegen sollte wie eine einfache Einwegkamera.

Hier nun unsere Anleitung und Vorlage für einen Unfallbericht: 

Die wichtigsten Verhaltensregeln am Unfallort 

Zunächst ist jedoch wichtig, einige wesentliche Verhaltensregeln am Unfallort einzuhalten, denn andernfalls können nicht nur Folgeschäden entstehen und die Beweissicherung wird erschwert, was zeitgleich zu einer Verzögerung der Schadensregulierung führen kann, sondern es können zudem noch zusätzliche Verwarnungsgelder fällig werden. 

Der erste und wichtigste Schritt besteht darin, die Unfallstelle zu sichern. Um die übrigen Verkehrsteilnehmer auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen, werden der Warnblinker eingeschaltet und in angemessenen Abstand ein Warndreieck aufgestellt.

Die Entfernung des Warndreiecks hängt von der Unfallstelle selbst ab. Auf geraden, gut einsehbaren Strecken genügen meist 50 Meter, ist die Stelle von Weitem nicht einsehbar oder stehen die Unfallfahrzeuge in der Nähe einer Kurve, muss das Warndreieck entsprechend weiter weg positioniert werden.

Zum eigenen Schutz sollten die Unfallbeteiligten ihre Warnwesten anziehen.

Wird die Unfallstelle nicht richtig abgesichert und kommt es daraufhin zu weiteren Unfällen, droht ein Verwarnungsgeld, kommt es zu Folgeunfällen mit Personenschäden kann sogar ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung die Folge sein.

Danach muss abgeklärt werden, ob Personen verletzt sind. Ist dies der Fall, muss Erste Hilfe geleistet werden. Hierzu gehört zum einen, einen Notruf abzusetzen und zum anderen, die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen selbst durchzuführen. Dabei muss der Helfer allerdings nicht befürchten, für eventuelle Fehler oder Folgeschäden haftbar gemacht zu werden. Anders ist es jedoch, wenn er nicht hilft, denn in diesem Fall droht eine Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung. 

   

Ob die Polizei zu der Unfallstelle gerufen werden muss, hängt von dem Unfall selbst ab.

Bei Unfällen mit Personenschäden und mit hohen Sachschäden muss immer die Polizei gerufen werden. Zudem ist es sinnvoll, die Polizei zu rufen, wenn das Fahrzeug des Unfallgegners ein ausländisches Kennzeichen hat oder eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Die Polizei nimmt die Daten zu den Personen und den Fahrzeugen auf.

Bei Zweifeln über den Unfallhergang ist es jedoch meist besser, keine weiteren Angaben zu machen und ein Verwarnungsgeld auch nur dann zu akzeptieren, wenn das eigene Verschulden eindeutig ist.

 

Ist keine Polizei notwendig, konzentrieren sich die folgenden Maßnahmen auf die Beweissicherung.

Hierbei gilt, dass es umso besser ist, je mehr Fakten vorhanden sind. Dies beschleunigt die Schadensregulierung, denn je schneller der Versicherung alle Daten vorliegen, desto schneller kann sie den Unfallhergang rekonstruieren und Zahlungen einleiten.

Zu der Beweissicherung gehört, aussagekräftige Fotos von der Unfallstelle zu machen, den Unfallbericht auszufüllen und alle weiteren relevanten Daten, beispielsweise von Zeugen, festzuhalten. Ist die Beweissicherung abgeschlossen, können die Fahrzeuge von der Unfallstelle entfernt werden, um den fließenden Verkehr nicht unnötig lange zu behindern.

Bei Bagatellschäden gilt dabei, dass die Unfallstelle fotografiert und Fahrzeuge unmittelbar danach zur Seite gefahren werden sollten. Der Unfallbericht kann gemeinsam mit dem Unfallgegner dann abseits ausgefüllt werden. Wird der fließende Verkehr nämlich wegen eines Bagatellschadens unnötig lange behindert, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden.

Versicherung und Schadensregulierung

Die gesammelten Daten sollten dann möglichst schnell an die eigene Versicherung übermittelt werden. Informiert das Unfallopfer unmittelbar auch die gegnerische Versicherung, wird diese den Schaden nach ihren Regeln regulieren wollen, was jedoch zu Mehrkosten führen kann.

Wichtig zu wissen ist aber, dass die Versicherung vor allem bei Kaskofällen Weisungsrecht hat und sowohl den Gutachter als auch die Werkstatt bestimmen kann. Beruft sich der Versicherungsnehmer auf einen von ihm bestellten Gutachter oder lässt er das Fahrzeug eigenständig in einer Werkstatt seiner Wahl reparieren, kann es passieren, dass die Versicherung diese Leistungen nicht bezahlt.

In vielen Fällen bieten die Versicherungen an, die gesamte Schadensregulierung für den Versicherungsnehmer zu übernehmen. Vor allem bei unverschuldeten Unfällen kann es sich jedoch lohnen, einen Anwalt einzuschalten, denn dieser sorgt dafür, dass tatsächlich alle Ansprüche geltend gemacht werden.

Wichtig ist aber immer, dass der Unfallhergang wahrheitsgemäß geschildert wird.

Stellt sich heraus, dass die Schadensmeldung und der tatsächliche Unfallhergang nicht übereinstimmen, kann die Versicherung die Leistung verweigern und sogar bereits erbrachte Leistungen wieder zurückfordern. 

Was steht in einem Unfallbericht? 

Bei einem Unfall, der auch ohne die Polizei geklärt werden kann, gehört der Unfallbericht zu den wichtigsten Beweismitteln. In einem Unfallbericht werden alle die Daten festgehalten, die für die Unfallbeteiligten und deren Versicherungen von Bedeutung sind.

Zu diesen Daten gehören die Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer, die Daten und Merkmale der Unfallfahrzeuge, die Wiedergabe des Unfallhergangs, die Daten zu den jeweiligen Versicherungen, Skizzen von der Unfallstelle und den beschädigten Stellen an den Fahrzeugen, weitere Bemerkungen, beispielsweise Namen und Anschriften von Zeugen sowie  die Unterschriften beider Parteien.   

Der Unfallbericht muss immer in zweifacher Ausführung vorhanden sein und ausgefüllt werden. Jede Partei erhält dann eine Ausfertigung, wobei beide Parteien beide Unfallberichte unterschreiben.

Die Unterschrift ist jedoch nicht mit einem Schuldanerkenntnis gleichzusetzen, sondern bestätigt zunächst nur, dass die erfassten Daten der Wahrheit entsprechen. Dennoch sind die Unterschriften von entscheidender Bedeutung und dürfen auf keinen Fall fehlen.

Zusammen mit den Fotos wird der Unfallbericht dann bei der Versicherung eingereicht und dient als Wiedergabe des Unfallhergangs als Basis für eine schnellere Regulierung der Schäden.

Die Unfallbericht-Vorlage mit Skizzen, Tabellen und wichtigen Angaben als PDF-Download:

PDF – Anleitung und Vorlage für einen Unfallbericht 

Mehr Berichte, Anleitungen, Vorlagen und Tipps:

Thema: Anleitung und Vorlage für einen Unfallbericht 

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


berichte99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen