Bericht: Infos rund ums Teleshopping

Bericht: Infos rund ums Teleshopping

Heutzutage stehen viele verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, wenn es darum geht, Einkäufe zu tätigen. So kann der Verbraucher ganz klassisch im stationären Handel einkaufen, wobei hier vom kleinen, gemütlichen Lädchen über das Fachgeschäft und den gut sortierten Supermarkt bis hin zum riesigen Einkaufszentrum alles vertreten ist.

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Eine andere Möglichkeit ist das Internet, das fernab von Öffnungszeiten weltweites Shopping-Vergnügen mit einem schier grenzenlosen Angebot bereithält. Aber auch vom heimischen Sofa aus lässt es sich einkaufen, nämlich mittels Teleshopping. Zahlreiche Shoppingkanäle halten ein breitgefächertes Sortiment bereit, das von Kleidung über Schmuck und Kosmetika bis hin zu Kochgeschirr, Haushaltswaren, Bastelbedarf oder Elektrogeräten alles abdeckt, was das Herz begehrt.

Hat der Verbraucher einen Artikel entdeckt, der ihm gut gefällt, muss er nur zum Telefon greifen und schon kann er seine Bestellung aufgeben. Allerdings halten die Artikel, die im Fernsehen so toll aussahen oder so praktisch erschienen, nicht immer, was sie versprachen. So manches vermeintliche Schnäppchen kann sich zudem als teurer Reinfall erweisen.

Worauf sollten Teleshopper also achten?

Der folgende Bericht fasst die wichtigsten
Infos rund ums Teleshopping zusammen
:

Die Verkaufstricks beim Teleshopping

Nicht jeder kann einer Shoppingtour durch die Geschäfte in der Innenstadt etwas abgewinnen. Andererseits macht es vielen keinen Spaß, sich stundenlang durch unzählige Internetseiten zu klicken. Teleshopping scheint da ein guter Mittelweg zu sein. Schließlich werden die Produkte ausführlich erklärt und in verschiedenen Kameraeinstellungen gezeigt.

So kann sich der Verbraucher einen guten Eindruck verschaffen, denn statt einem Foto und einem Text als Beschreibung sieht er den Artikel in bewegten Bildern. Zudem wird die Ware ganz bequem nach Hause geliefert. Trotzdem hat auch das Teleshopping seine Schattenseiten.

So werden die Produkte zwar ausführlich vorgestellt, aber eben nur von ihrer Schokoladenseite präsentiert. Hinzu kommt, dass gerne Tricks angewendet werden, um die Zuschauer zu Spontankäufen zu verleiten. Mal heißt es beispielsweise, dass nur noch eine sehr begrenzte Anzahl eines Artikels vorhanden ist, mal wird erklärt, dass es den Artikel nur in einem kurzen Zeitraum zum genannten Vorzugspreis gibt. Manchmal ist von einer limitierten oder exklusiven Sonderauflage die Rede, manchmal wird erwähnt, dass ein Artikel nur noch heute angeboten wird und danach für immer aus dem Sortiment verschwindet.

Auch ein Zähler, der am Bildschirmrand mitläuft und die eingegangenen Bestellungen anzeigt, soll die große Nachfrage belegen und dazu animieren, sich das Angebot ebenfalls nicht entgehen zu lassen. Natürlich können die Produkte vom Shopping-Kanal ihr Geld wert sein und die Erwartungen des Käufers absolut erfüllen.

Dennoch sollte sich niemand vorschnell zu Spotankäufen verleiten lassen. Die Artikel sind in aller Regel in ausreichend großen Mengen vorhanden und bei Paketen, die neben dem eigentlichen Produkt noch verschiedene Zusatzartikel als Gratisbeigaben enthalten, sind die Kosten für die Geschenke im Verkaufspreis berücksichtigt. Ratsam ist deshalb, sich nicht von geschickten Präsentationen blenden zu lassen, sondern sich in aller Ruhe zu informieren und im Internet die Preise für das jeweilige Produkt und ähnliche Artikel zu vergleichen. Zudem sollte das eigene Budget immer berücksichtigt werden. Viele Shopping-Kanäle werben zwar mit attraktiven Ratenkäufen, aber auch die Raten müssen eben bezahlt werden.

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Das Widerrufsrecht und die Rückgabe von Waren beim Teleshopping

Für das Teleshopping gelten klare und verbindliche Regeln, die die Fernabsatzrichtlinien der EU und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorgeben. Demnach kann ein Kunde die Ware, die er per Teleshopping gekauft hat, grundsätzlich zurückgeben. Ein Widerruf des Kaufvertrags ist innerhalb von 14 Tagen möglich. Allerdings reicht es nicht mehr aus, die Ware kommentarlos zurückzuschicken.

Der Kunde muss den Widerruf des Kaufvertrags vielmehr eindeutig und ausdrücklich erklären. Dies kann durch ein Widerrufsformular des Anbieters, einen selbst verfassten Text oder auch telefonisch erfolgen. Als Widerrufserklärung genügt, wenn der Kunde erklärt, dass er den Kaufvertrag widerruft. Begründen muss er den Widerruf nicht.

Da der Kunde im Zweifelsfall aber nachweisen muss, dass er seinen Widerruf rechtzeitig erklärt und der Anbieter die Erklärung auch tatsächlich erhalten hat, ist ein belegbarer Versand ratsam. Widerruft der Kunde den Kaufvertrag und schickt er die Ware zurück, muss der Anbieter die Artikel zurücknehmen und den Kaufpreis samt Versandkosten für die Lieferung erstatten. Die Kosten für die Rücksendung muss aber mitunter der Kunde selbst tragen. Bei der Rücknahme eines Artikels gibt es in aller Regel keine nennenswerten Probleme.

Schwierigkeiten können jedoch auftreten, wenn es um die Erstattung geht. Einige Anbieter zahlen das Geld nämlich nicht zurück, sondern schreiben es auf dem Kundenkonto gut. Dies ist so allerdings nicht zulässig. Der Kunde hat Anspruch darauf, dass ihm der Erstattungsbetrag ausgezahlt wird. Der Kunde sollte den Widerruf aber nicht mit einem Umtausch verwechseln. Das Widerrufsrecht ist gesetzlich geregelt und wenn der Kunde den Kauf rückgängig machen möchte, hat er dafür 14 Tage lang Zeit.

Der Umtausch einer Ware hingegen ist eine Kulanzleistung des Anbieters. Der Anbieter kann dem Kunden also entgegenkommen und die gekaufte Ware umtauschen. Ein Recht auf den Umtausch hat der Kunde aber nicht. Wird die gekaufte Ware umgetauscht, bleibt der Kaufvertrag bestehen. Bei einem Widerruf erfolgt eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Das Gewährleistungsrecht beim Teleshopping

Ist die Ware aus dem Teleshop beschädigt oder defekt, greift das Gewährleistungsrecht. Nach §§ 437 und 438 BGB hat der Kunde zwei Jahre lang die Möglichkeit, eine mangelhafte Ware zu reklamieren. Der Anbieter muss die Ware dann entweder reparieren oder ersetzen. Liegt der Kauf länger als sechs Monate zurück, muss der Kunde allerdings nachweisen, dass der Mangel schon bei der Lieferung vorhanden war.

Auch was den Liefertermin angeht, ist der Teleshop in der Pflicht. Garantiert er, dass die Ware bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Kunden angekommen ist, muss er dieses Versprechen einhalten. Ist die Ware zum genannten Termin nicht da, muss der Kunde zunächst eine Nachfrist setzen. Bleibt die Lieferung dann noch immer aus, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und unter Umständen sogar Schadensersatz fordern, wenn ihm durch die ausbleibende Lieferung Kosten entstanden sind. Grundsätzlich sollte der Kunde vor seinem Einkauf immer einen Blick in die AGB des Anbieters werfen.

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Die meisten Shopping-Kanäle haben eine Internetseite, auf der neben dem Impressum auch das Kleingedruckte zu finden ist. Dort stehen alle wichtigen Vereinbarungen zur Abwicklung eines Einkaufs. Lohnenswert ist zudem, sich die Versandkosten anzuschauen. Oft wird nämlich für jeden Artikel eine Versandkostenpauschale fällig, auch wenn der Kunde mehrere Artikel auf einmal einkauft.

In den AGB steht außerdem, welche Artikel von einer Rückgabe ausgeschlossen sind. Seriöse Anbieter lassen dem Kunden aber alle wichtigen Informationen zusammen mit der Bestellbestätigung von sich aus noch einmal zukommen.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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