Bericht: Ehrenamtlich helfen – wo und wie?
Ob eine Naturkatastrophe, die einem ganzen Landstrich schweren Schaden zufügt, ein verheerender Brand in der Nachbarschaft, ein schwerer Schicksalsschlag, Menschen, die in Not geraten sind oder wie aktuell unzählige Flüchtlinge: Es gibt immer wieder Situationen, in denen andere auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Dabei ist die Hilfsbereitschaft hierzulande groß. Viele möchten mit Sach- und Geldspenden helfen oder ehrenamtlich mit anpacken. Doch teilweise wissen sie gar nicht, wer ihr Ansprechpartner ist. Grund genug, der Sache einmal auf den Grund zu gehen.
Der folgende Bericht beantwortet also die Frage:
Ehrenamtlich helfen – wo und wie?
Inhalt
Die richtigen Ansprechpartner
Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, wendet sich am besten an seine Stadt oder Gemeinde. Sie kennt entsprechende Organisationen und laufende Projekte und verfügt über die Informationen, wo in welcher Form aktuell Hilfe benötigt wird. In vielen Orten gibt es außerdem Freiwilligenagenturen und Freiwilligenbörsen, die als Vermittlungsstellen für freiwillige Helfer tätig sind. Wohlfahrtsverbände und Kirchengemeinden bieten sich ebenfalls als Ansprechpartner an.
Außerdem besteht natürlich die Möglichkeit, im Internet zu recherchieren, wo freiwillige Unterstützung gebraucht wird.
Spenden und ehrenamtliche Einsätze
Ehrenamtliches Engagement kann auf unterschiedliche Art erfolgen. Wer lieber im Hintergrund bleiben möchte, kann beispielsweise Sachspenden abgeben. Saubere Kleidung in gutem Zustand, funktionsfähige Elektrogeräte, Bettwäsche, Haushaltsbedarf wie Geschirr, Besteck und Töpfe, Möbel, Hygieneartikel, Spielzeug, Schreibwaren und auch Bücher gehören zu den typischen Dingen, die regelmäßig gebraucht werden.
Verschiedene Organisationen nehmen die Sachspenden entgegen und sorgen dafür, dass sie an den richtigen Stellen ankommen. Wer nicht weiß, wo er seine Sachspende abgeben kann, sollte sich bei der Stadt oder Gemeinde erkundigen. Sie kann die richtigen Ansprechpartner nennen.
Wichtig ist aber, sich vor einer Abgabe an die jeweilige Sammelstelle zu wenden und zu fragen, was aktuell benötigt wird. Teilweise müssen die Organisationen die Spenden nämlich vorübergehend ablehnen, weil die Lager voll sind. Eine andere Möglichkeit, um zu helfen, sind Geldspenden.
Dabei können durch die Spende entweder größere Organisationen und wohltätige Verbände oder gezielt konkrete Projekte unterstützt werden. Spenden, die für einen gemeinnützigen Zweck bestimmt sind, können übrigens von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für Geld- als auch für Sachspenden, sofern die Sachspenden mit einem Wert beziffert werden können.
Wer sich persönlich einsetzen und mit anpacken möchte, hat ebenfalls verschiedene Möglichkeiten. Handwerklich Geschickte können beispielsweise beim Aufbau von Notunterkünften helfen.
Daneben freuen sich die Organisationen über helfende Hände bei der Ausgabe von Essen und Sachspenden oder beim Sortieren von Kleiderspenden. Auch Betreuer und Paten, die bei Behördengängen helfen, bei Arztbesuchen begleiten oder bei der Kinderbetreuung einspringen, sind willkommen.
Auch hier gilt, dass freiwillige Helfer am besten bei einer Organisation ihrer Wahl nachfragen, ob und wie sie helfen können.
Eine Unterkunft zur Verfügung stellen
Wer Wohnraum hat und diesen zur Verfügung stellen möchte, sollte sich ebenfalls zuerst an die Stadt oder Gemeinde wenden. Innerhalb bestimmter Grenzen übernimmt sie unter Umständen die Miete.
Lässt der Helfer jemanden formlos und kostenfrei in der Wohnung wohnen, ist der Bewohner kein Mieter, sondern ein Gast. Kündigungsfristen und andere Absicherungen gibt es in diesem Fall letztlich nicht, weshalb diese Form der Hilfe bei den Städten und Gemeinden nicht so gerne gesehen ist. Möchte der Helfer nichts an dem Wohnraum verdienen, ist es besser, wenn er nur eine sehr geringe Miete oder die Erstattung der Betriebskosten verlangt.
Zudem sollte er auf jeden Fall einen Mietvertrag aufsetzen. So sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite. Ist klar, dass der Bewohner in Deutschland bleiben darf, kommt der Mietvertrag zwischen dem Wohnungsbesitzer als Vermieter und dem Bewohner als Mieter zustande.
Ist der Status des Bewohners unklar, schließt der Vermieter den Mietvertrag mit der Stadt oder Gemeinde ab. Möchte der Mieter nur ein Zimmer in seiner Wohnung vermieten, gilt im Prinzip dasselbe.
Allerdings kommt hier kein Mietvertrag, sondern ein Untermietvertrag zustande. Wichtig ist dann aber, vorab die Erlaubnis des Vermieters für die Untervermietung einzuholen.
Der Versicherungsschutz für ehrenamtliche Helfer
Bei aller Hilfsbereitschaft sollten freiwillige Helfer auch an ihren eigenen Versicherungsschutz denken. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zunächst einmal der Unfallschutz. Je nach Einsatzbereich und Tätigkeit können ehrenamtliche Helfer durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sein.
Leisten sie Dienste, die in den Aufgabenbereich der Kommune fallen und ist die Kommune für die Organisation der Hilfsaktionen zuständig, gilt für die Helfer der gleiche Versicherungsschutz wie für die Beschäftigten der Kommune. Dass die Kommune die Organisation übernimmt, beinhaltet, dass sie die anfallenden Aufgaben einteilt und überwacht, den Helfern gegenüber weisungsbefugt ist, organisatorische Mittel zur Verfügung stellt, die Kosten trägt und nach außen hin als Verantwortliche auftritt.
Richtet die Kommune hingegen nur die allgemeine Bitte an Helfer, sich unterstützend zu engagieren, sind die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllt. Schließen sich ehrenamtliche Helfer einer Organisation an oder bilden sie selbst eine in gewissem Umfang organisierte Gruppe, kommt eine Absicherung über die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege, kurz BGW, in Betracht.
Ratsam ist allerdings, nachzufragen, ob die Voraussetzungen für einen Unfallschutz als Person, die in der Wohlfahrtspflege tätig ist, tatsächlich erfüllt sind.
Neben dem Unfallschutz sollten ehrenamtliche Helfer außerdem an die Haftpflicht denken. Vereine und Organisationen verfügen in aller Regel über eine Haftpflichtversicherung, die einspringt, wenn Mitglieder Schäden verursachen.
Wer spontan und unabhängig von einer Organisation hilft, kann eventuell seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Allerdings sind ehrenamtliche Tätigkeiten nicht automatisch abgedeckt. Ratsam ist deshalb, sich im Vorfeld zu erkundigen, ob und wann ein Versicherungsschutz gegeben ist.
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