Bericht: Die Regeln für E-Scooter

Bericht: Die Regeln für E-Scooter

Die Fahrzeuge, die auf deutschen Radwegen und Straßen unterwegs sind, bekommen Zuwachs. Denn am 15. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft getreten. Damit sind nun auch in Deutschland E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt.

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Bericht Die Regeln für E-Scooter

In Skandinavien, Frankreich oder auch Israel gehören die Tretroller mit Elektroantrieb schon längst zum Stadtbild. Hierzulande sollen sie ebenfalls eine umweltfreundlichere Alternative zum Auto werden. Immerhin sind die City-Roller kompakt und wendig. Sie lassen sich einfach transportieren, fahren leise und stoßen keine Abgase aus.

Nur: Wer darf E-Scooter überhaupt fahren? Wo dürfen sie unterwegs sein? Und worauf gilt es beim Kauf zu achten?

In diesem Bericht klären wir die wichtigsten Regeln für E-Scooter!:

Was ist ein Elektrokleinstfahrzeug?

Laut Verordnung gehören E-Scooter, Segways, E-Skateborads, Hoverboards und E-Wheels zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Sie alle haben einen Motor mit Elektroantrieb und erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern.

Die Verordnung in der aktuellen Fassung berücksichtigt aber nur Fahrzeuge, die eine Lenk- oder Haltestange haben. Für zum Beispiel E-Skateboards gilt die Verordnung deshalb nicht. Und nach einem Beschluss des Bundesrats soll sich daran auch nichts ändern.

Weil Fahrzeuge mit Elektromotor zu den Kraftfahrzeugen gehören, unterliegen E-Scooter bestimmten Regeln.

So dürfen E-Scooter unter anderem

  • maximal 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang sein,

  • nicht mehr als 55 kg wiegen,

  • erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden und

  • nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren.

Die Verordnung mit den dazugehörigen Regelungen und Vorschriften ist seit dem 15. Juni 2019 in Kraft. Zuvor hatte es lange Diskussionen gegeben und das Verkehrsministerium musste verschiedene Änderungen umsetzen, die der Bundesrat beschlossen hatte.

Vor Inkrafttreten der Verordnung hatten E-Scooter keine Straßenzulassung. Denn im öffentlichen Straßenverkehr dürfen nur die Fahrzeuge genutzt werden, für die es entsprechende Vorschriften gibt. Doch E-Scooter waren in keiner Verordnung erfasst.

Deshalb mussten neue Regelungen geschaffen werden, die die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen. Das ist durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die ab Mitte Juni wirksam ist, geschehen.

Nun dürfen E-Scooter zwar offiziell fahren. Allerdings hat die Verordnung dazu geführt, dass viele Modelle, die jetzt schon auf dem Markt sind, nicht den Vorschriften entsprechen. Folglich haben sie (noch) keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).

Worauf gilt es bei einem Kauf zu achten?

Wer sich einen E-Scooter zulegen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass das ausgewählte Modell eine ABE hat. Fehlt diese, darf der E-Scooter nur auf Privatgelände, aber nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Im Moment sind nur wenige E-Scooter erhältlich, die schon eine ABE haben. Allerdings laufen derzeit die Antragsverfahren der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt. Deshalb macht es durchaus Sinn, mit dem Kauf noch etwas zu warten.

Ansonsten sollte der Käufer auf die folgenden vier Punkte achten, wenn er sich für ein Modell entscheidet:

  1. Typenschild: Wenn das Kraftfahrzeug-Bundesamt ein Modell überprüft hat und der E-Scooter alle Kriterien erfüllt, die in der Verordnung festgelegt sind, bekommt er eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr. Gleichzeitig wird dann ein entsprechendes Typenschild am Fahrzeug angebracht. Möchte der Käufer seinen E-Scooter in der Öffentlichkeit nutzen, sollte er also darauf achten, dass das Typenschild vorhanden ist.
  2. Leistung: In Deutschland sind E-Scooter mit einer Leistung von maximal 500 Watt erlaubt. Leistungsstärkere Tretroller sind auf deutschen Straßen nicht zugelassen. Für normale Fahrten in der Stadt sollten aber schon 250 Watt ausreichen.
  3. Geschwindigkeit: Der E-Scooter darf nicht schneller fahren als 20 Stundenkilometer. Sonst bekommt er keine ABE.
  4. Beleuchtung: Weil E-Scooter der Lichtzeichenregelung unterliegen, braucht das Fahrzeug sowohl vorne als auch hinten ein Licht. Fehlt die Beleuchtung, droht ein Bußgeld.
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Ist für den E-Scooter eine Versicherung notwendig?

Damit der E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf, muss er versichert sein. Die Versicherungspflicht gilt für alle Fahrzeuge, die eine Geschwindigkeit von mindestens sechs Stundenkilometern erreichen.

Die Haftpflichtversicherung schützt den Fahrer, wenn er in einen Unfall verwickelt ist und dabei einem Dritten einen Schaden hinzufügt. Ähnlich wie beim Mofa wird die Versicherung für ein Jahr abgeschlossen und der Jahresbeitrag auf einmal bezahlt.

Die Versicherung gibt daraufhin eine Plakette heraus, die an der Rückseite des E-Scooters, möglichst unterhalb des Rücklichts, angebracht werden muss.

Wo darf der E-Scooter fahren?

Gemäß der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gelten für E-Scooter die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Der E-Scooter soll also in erster Linie auf Radwegen, Radfahrstreifen und speziellen Fahrradstraßen gefahren werden. Gibt es keine Radwege, darf der Fahrer die Straße nutzen. Gehwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter- wie auch für Fahrräder – tabu.

Braucht es für den E-Scooter einen Führerschein?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von einem E-Scooter beträgt 20 Stundenkilometer. Deshalb sieht die Verordnung nicht vor, dass der Fahrer einen Führerschein für das Fahrzeug braucht. Allerdings muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt ein.

Ist beim E-Scooter ein Helm vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeiten beim E-Scooter sind vergleichbar mit dem Fahrrad. Und wie beim Fahrrad gibt es auch beim E-Scooter keine Helmpflicht. Im teils dichten Verkehr in den Städten kann ein Helm zur eigenen Sicherheit aber natürlich durchaus sinnvoll sein.

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