Bericht: Die neuen Regeln zur Rücknahme von Elektroschrott

Bericht: Die neuen Regeln zur Rücknahme von Elektroschrott

Seit dem 24. Juli 2016 gibt es neue Regeln für die Rücknahme von Elektroschrott. Diese gelten für Händler vor Ort und auch für Online-Händler. Der folgende Bericht erklärt, wie die Rückgabe von Elektroschrott funktioniert.

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Ob Kühlschrank, Waschmaschine, Toaster, Wasserkocher, Computer, Handy oder Fön: Wenn ein elektrisches oder elektronisches Gerät nicht mehr funktioniert, landet es oft erst einmal im Keller oder auf dem Dachboden. Vielleicht kann es ja noch repariert werden, so dass dann ein Ersatzgerät zur Hand wäre. So jedenfalls lautet meist die Idee.

Tatsächlich gammeln die Geräte aber nur vor sich hin, bis sie irgendwann doch entsorgt werden. Aber damit soll nun Schluss sein. Ein neues Gesetz soll die sachgerechte Entsorgung von Elektroschrott und das Recycling der darin enthaltenen Rohstoffe ankurbeln.

Für Verbraucher zeigen sich die Neuerungen darin, dass sie mehr Möglichkeiten haben, ihre ausgedienten Altgeräte loszuwerden. Denn seit dem 24. Juli 2016 ist auch der Handel dazu verpflichtet, Elektroschrott zurückzunehmen.

Dieser Bericht erklärt die neuen Regeln
zur Rücknahme von Elektroschrott:

 

Was ist die Grundlage für die neuen Regeln zur Elektroschrottrücknahme?

Die Basis für die neuen Regelungen schafft eine Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, kurz ElektroG2. Schon im August 2012 hatte die EU für alle EU-Mitgliedsstaaten neue Regeln für den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten vorgegeben. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie im Oktober 2015 durch das ElektroG2 in nationales Recht umgesetzt. Dabei ist das ElektroG2 eine Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes, das seit 2005 gültig war.

Die Idee hinter den neuen Regeln ist, dass das Recycling der wertvollen Rohstoffe und Metalle aus Altgeräten erhöht werden soll. Außerdem soll die sachgerechte Entsorgung von Schadstoffen gefördert und der illegale Abtransport von Altgeräten ins Ausland eingedämmt werden. Konkret besteht das Ziel darin, bis zum Jahr 2019 bei Altgeräten eine Recycling-Quote von 65 Prozent zu erreichen.

Damit dies möglich wird, nimmt das ElektroG2 die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in die Pflicht. Sie sind nun für den gesamten Lebensweg der Geräte verantwortlich, wobei dieser Lebensweg auch die Rücknahme umfasst. Viele Händler nehmen zwar schon seit langer Zeit alte Geräte entgegen. Bislang erfolgte dies aber auf freiwilliger Basis.

Ab dem 24. Juli 2016 ist mit der Freiwilligkeit Schluss, denn seitdem besteht eine Rücknahmepflicht. Dabei hatten die Händler seit der Einführung des Gesetzes eine neunmonatige Übergangsfrist, um entsprechende Rücknahmestellen für Elektrogeräte einzurichten.

 

Für welche Händler gilt die neue Rücknahmepflicht?

Die Rücknahmepflicht gilt für alle Geschäfte, bei denen die Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter groß ist. Der kleine Elektrofachladen um die Ecke ist von den Regelungen somit ausgenommen. Enthält das Sortiment eines Geschäfts viele verschiedene Waren, zählt nur die Fläche, auf der elektrische und elektronische Produkte vertrieben werden. Ist diese Verkaufsfläche größer als 400 Quadratmeter, muss das Geschäft Altgeräte zurücknehmen, ansonsten nicht.

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Bei Onlineshops kommt es auf die Lagerfläche an. Stehen die angebotenen Elektro- und Elektronikgeräte auf einer Lagerfläche, die mindestens 400 Quadratmeter groß ist, gilt die Rücknahmepflicht auch für den jeweiligen Online-Händler.

Der Verbraucher wird zwar kaum die Möglichkeit haben, in Erfahrung zu bringen, wie groß die Lagerfläche eines Online-Händlers ist. Die großen, namhaften Internetkaufhäuser dürften aber fast alle in der Pflicht sein. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn ein Gerät nicht beim Händler selbst, sondern bei einem Drittanbieter, der das Portal als Plattform nutzt, gekauft wird. Da der Drittanbieter ein kleiner Händler sein kann, müsste er Altgeräte nicht zurücknehmen.

 

Welche Altgeräte müssen Händler zurücknehmen?

Kleine Geräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern, also beispielsweise Handys oder Rasierapparate, können bei jedem Händler abgegeben werden. Ob das Gerät bei diesem Händler gekauft wurde und ob der Verbraucher jetzt hier auch ein neues Gerät kauft, spielt keine Rolle. Für die Entgegennahme der Altgeräte können die Händler Sammelboxen aufstellen, ähnlich wie die bekannten Sammelboxen für Batterien.

Bei größeren Geräten erfolgt die Rücknahme nach dem Prinzip alt gegen neu. Hier muss der Händler ein ausrangiertes Gerät also nur dann zurücknehmen, wenn der Verbraucher im Gegenzug ein Neugerät der gleichen Kategorie ersteht. Kauft der Verbraucher beispielsweise einen Fernseher oder einen Kühlschrank, muss der Händler den alten Fernseher oder Kühlschrank entgegennehmen und sachgerecht entsorgen.

Wird das gekaufte Gerät nach Hause geliefert, muss der Verbraucher dem Händler beim Abschluss des Kaufvertrags darüber informieren, ob er bei der Auslieferung ein Altgerät mitgeben wird.

Die Rücknahme der Altgeräte muss kostenfrei erfolgen. Dies gilt auch für kleine Händler, die die Rücknahme als freiwilligen Service anbieten. Den Kassenzettel muss der Verbraucher für eine Rückgabe nicht aufheben. Denn bei Kleingeräten spielt es keine Rolle, wo der Verbraucher sie gekauft hat. Und bei Großgeräten setzt die Rücknahme voraus, dass der Verbraucher ein Neugerät erwirbt.

 

Wie soll die Rücknahme bei Online-Händlern funktionieren?

Online-Händler müssen den Verbraucher im Zuge des Kaufvorgangs über die Rückgabemöglichkeiten informieren. Außerdem muss die Entfernung zur Rückgabestelle für den Verbraucher zumutbar sein. Um dies zu gewährleisten, können Online-Händler beispielsweise Partnerschaften mit stationären Händlern vor Ort abschließen und dort ihre Rücknahmestellen einrichten.

Eine andere Möglichkeit ist, dass größere Altgeräte bei der Lieferung des Neugeräts mitgenommen werden. Auch hier muss der Verbraucher aber die Mitgabe seines Altgeräts im Vorfeld ankündigen. Bei Kleingeräten können die Online-Händler Gutscheine für kostenfreie Retouren zur Verfügung stellen.

 

Was zählt alles zum Elektroschrott?

Zu den elektrischen und elektronischen Geräten, die unter die neuen Regeln fallen, gehören prinzipiell alle Geräte, die mit Strom funktionieren. Dabei kann der benötigte Strom aus der Steckdose, über ein Kabel oder von einer Batterie kommen. Nicht zum Elektroschrott hingegen zählen Geräte, bei denen die Hauptfunktion nicht vom Strom abhängt.

Ein Badezimmerschrank mit Beleuchtung oder Turnschuhe mit LED-Blinklichtern beispielsweise sind kein Elektroschrott im Sinne des Gesetzes, denn die Beleuchtung ist nur eine Zusatzfunktion und der Badezimmerschrank oder die Turnschuhe können auch ohne die Beleuchtung als solche genutzt werden. Eine Besonderheit gilt bei Autoradios sowie bei Warmwasser- und Klimageräten. Sie gelten als feste Einbauten und fallen deshalb nicht unter das ElektroG2.

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Tipp: Ist sich der Verbraucher unsicher, hilft ein Blick auf das Gerät. Ist dort eine durchgestrichene Mülltonne als Symbol aufgedruckt, heißt das, dass das Gerät nicht in den Hausmüll darf, sondern in ein Rücknahmesystem gehört.

Statt beim Händler können ausgemusterte Geräte aber nach wie vor auch bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Hier ist die Entsorgung der Geräte ebenfalls kostenlos. Nur wenn der Verbraucher die Altgeräte bei sich zu Hause abholen kann, kann die Kommune für die Abholung Gebühren erheben.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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