Bericht: Vorsicht beim Online-Beantragen von offiziellen Dokumenten!

Bericht: Vorsicht beim Online-Beantragen von offiziellen Dokumenten!

Ob das Führungszeugnis, eine Geburtsurkunde beim Standesamt oder das Wunschkennzeichen fürs Auto: Bei vielen offiziellen Dokumenten ist der Gang zur Behörde vor Ort nicht mehr notwendig. Denn immer mehr Papiere können inzwischen ganz bequem per Internet beantragt werden. Allerdings sollte der Verbraucher hier ganz genau hinschauen.

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Vorsicht beim Online-Beantragen von offiziellen Dokumenten!

Denn wenn er das Angebot eines Dienstleisters in Anspruch nimmt, zahlt er am Ende möglicherweise doppelt.

Wir erklären in diesem Bericht, warum der Verbraucher Vorsicht beim Online-Beantragen von offiziellen Dokumenten walten lassen sollte – und wie er sich vor unliebsamen Überraschungen schützen kann.

Anleitung statt Dokument

Auf zahlreichen Internetseiten bieten Dienstleister als Service an, sich um die Beantragung von Dokumenten zu kümmern. Sie werben damit, dass sie die Formulare ausfüllen, den Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten und die sonstigen Formalitäten erledigen.

Doch anders als erwartet, bekommt der Verbraucher mitunter gar nicht das Dokument, das er eigentlich haben wollte. Stattdessen schickt ihm der Dienstleister eine Art Anleitung zu, die Informationen darüber enthält, wie der Verbraucher das gewünschte Dokument bei der jeweiligen Behörde beantragen kann.

Für diesen Ratgeber stellt der Dienstleister natürlich auch einen gewissen Betrag in Rechnung. Das allein ist schon ärgerlich, denn direkt beim Amt oder der Behörde wären solche Kosten nicht entstanden. Noch ärgerlicher ist aber, dass dem Verbraucher oft gar nicht klar ist, dass er lediglich Informationen anfordert – anstelle des eigentlichen Dokuments.

Zwei Rechnungen

Andere Dienstleister halten zwar ihr Versprechen und leiten den Antrag tatsächlich an die zuständige Behörde weiter. Und irgendwann liegt das gewünschte Dokument dann auch wirklich im Briefkasten.

Allerdings bekommt der Verbraucher in diesem Fall gleich zwei Rechnungen. Eine Rechnung erstellt der Dienstleister für den Service, den er erbracht hat. In der zweiten Rechnung erhebt die jeweilige Behörde ihre Gebühren für das Ausstellen des beantragten Dokuments.

Wie hoch die Kosten sind, die der Dienstleister verlangt, ist verschieden. Von gut zehn Euro bis fast 40 Euro variiert die Bandbreite. Einige Dienstleister bieten auch einen Schnellservice an, wenn der Verbraucher das Dokument möglichst zeitnah braucht. Für diesen Sonderservice wird ein weiterer Aufschlag fällig.

Oft ist für den Verbraucher aber nicht unbedingt ersichtlich, dass er zunächst nur die vermeintlichen Serviceleistungen des Anbieters bezahlt. Dass die Gebühren für das Dokument noch gar nicht im Preis enthalten sind, wird nicht klar kommuniziert. Am Ende wird der Verbraucher auf diese Weise doppelt zur Kasse gebeten.

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Allerdings bemerkt er das häufig erst dann, wenn er die Rechnung des Anbieters schon bezahlt hat und anschließend das Dokument samt zweiter Rechnung vom Amt erhält.

Klangvolle Namen

Ein weiterer Fallstrick ergibt sich durch die Namen der Internetseiten. Denn sie haben gerne Bezeichnungen, die suggerieren, dass es sich um eine offizielle Behördenseite handelt. Teilweise heißen sie genauso wie die entsprechende Behörde, manchmal haben sie Wörter wie Amt, Behörde, Formular oder Antrag im Namen.

Der Verbraucher hat so den Eindruck, dass er sich auf einer offiziellen Seite befindet und dort deshalb das gewünschte Dokument auch direkt beantragen kann. Dass die Seite von einem Dienstleister betrieben wird, der mit Anfragen sein Geschäft macht und den Antrag lediglich weiterleitet oder sogar nur irgendwelche Ratgeber-Texte verkauft, ist kaum zu erkennen.

Genau hinschauen!

Natürlich ist es ärgerlich, wenn der Verbraucher für Informationen bezahlt, die er entweder gar nicht braucht oder an anderer Stelle kostenlos bekommen hätte. Genauso ärgerlich ist, wenn der Verbraucher das benötigte Dokument zweimal beantragen muss oder für einen Antrag doppelt zur Kasse gebeten wird.

Doch wenn er folgende Tipps beherzigt, lassen sich böse Überraschungen vermeiden:

  • Möchte der Verbraucher ein offizielles Dokument online beantragen, sollte er die Internetseite seiner Stadt oder Gemeinde aufrufen. Wenn ein Online-Antrag möglich ist, sind die dafür benötigten Formulare auf der Seite hinterlegt. Oder es gibt einen Link, der den Verbraucher zum zuständigen Portal weiterleitet. Ein Führungszeugnis zum Beispiel kann er online über ein Portal vom Bundesjustizamt
  • Oft erwecken Internetseiten von Dienstleistern den Eindruck, dass es sich um offizielle Behördenseiten handelt. Um hier nicht in die Falle zu tappen, sollte der Verbraucher einen Blick ins Impressum werfen. Dort ist angegeben, wer die Seite betreibt.
  • Werden Gebühren verlangt, sollte der Verbraucher genau nachschauen, wofür die Kosten fällig werden. Fehlen konkrete Informationen dazu, welche Leistungen in den Gebühren enthalten sind, oder kommt ihm das Angebot zweifelhaft vor, sollte er die Finger davon lassen.

Und: Hat der Verbraucher die Seite eines Anbieters besucht und erhält er kurze Zeit später plötzlich eine Rechnung oder gar eine Mahnung, sollte er dagegen Widerspruch einlegen. Denn ein wirksamer Vertragsabschluss setzt voraus, dass der Anbieter die sogenannte Button-Lösung eingehalten hat.

Sie beinhaltet, dass der Anbieter klar und eindeutig auflistet, welche kostenpflichtigen Vertragsbestandteile der Verbraucher bestellt. Und der Verbraucher muss durch einen Klick auf einen eindeutig gekennzeichneten Button bestätigen, dass er das kostenpflichtige Angebot nutzen will. Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, gibt es auch keinen wirksamen Vertrag.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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