Bericht: Alternativen zur Tötung männlicher Küken

Bericht: Alternativen zur Tötung männlicher Küken

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 45 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Denn sie legen keine Eier und für die Fleischproduktion eignen sie sich nur bedingt. Das Töten der männlichen Eintagsküken findet in allen Haltungsformen statt, in der konventionellen Haltung also genauso wie in Bio-Betrieben.

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Bericht Alternativen zur Tötung männlicher Küken

Aus rechtlicher Sicht ist diese Vorgehensweise zulässig. Doch es gibt Ansätze, um das Tierwohl zu stärken.

In diesem Bericht zeigen wir Alternativen zur Tötung männlicher Küken auf – und erklären, was Verbraucher tun können:

Warum werden männliche Küken überhaupt getötet?

Bei der Eier- und Geflügelfleischproduktion gibt es zwei unterschiedliche Linien. Für die Eierproduktion werden Legelinien gezüchtet. Hier steht die Legeleistung im Vordergrund. Legehennen legen überaus effizient Eier, setzen gleichzeitig aber nur wenig Fleisch an.

Für die Fleischproduktion wiederum wird mit Zuchtlinien gearbeitet, die auf die Mastleistung ausgerichtet sind. Masthühner setzen in kurzer Zeit viel Fleisch an. Das gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Tiere. In der Fleischproduktion spielt es somit keine Rolle, welches Geschlecht ein Küken hat.

In der Eierproduktion ist das anders. Männliche Küken von Legehennen eignen sich nicht für die Eierproduktion, weil sie keine Eier legen. Und weil Legelinien kaum Fleisch ansetzen, bleiben die Hähne klein.

Gleichzeitig dauert die Mast viel länger als bei Mastlinien. Die Hähne als Fleischlieferanten aufzuziehen, lohnt sich deshalb nicht. Aus diesen Gründen werden männliche Küken von Legehennen kurz nach dem Schlüpfen entsorgt.

Was sagen Gesetze und Gerichte?

Verschiedene Initiativen wollten dem Töten der Eintagsküken längst ein Ende bereiten. Doch die Vorgehensweise ist und bleibt rechtens. So gibt es beispielsweise ein Grundsatzurteil vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das es Brütereien erlaubt, männliche Küken nach dem Schlüpfen zu töten.

Das OVG kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass die Tötung männlicher Eintagsküken kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sei.

Denn das Tierschutzgesetz erlaube die Tötung von Tieren, wenn es dafür einen vernünftigen Grund gibt. Männliche Küken von Legehennen aufzuziehen, bedeute einen unverhältnismäßig hohen Aufwand.

Insofern sei die Tötung der Küken ein Verfahren, das zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Geflügelfleisch dazugehöre. Damit liege ein vernünftiger Grund für das Töten der männlichen Eintagsküken vor.

Anträge zur Änderung des Tierschutzgesetzes blieben bislang ebenfalls ohne Erfolg. So hatte etwa das Land Nordrhein-Westfalen beantragt, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass die Küken aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr getötet werden dürfen. Im Bundesrat wurde der Gesetzesantrag angenommen, im Bundestag aber abgelehnt.

Doch das bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber keinen Handlungsbedarf sieht.

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Nur bevorzugt das Bundeslandwirtschaftsministerium einen anderen Weg. Es fördert Verfahren, die die Bestimmung des Geschlechts schon vor dem Schlüpfen ermöglichen.

Dadurch sollen männliche Küken von Legehennen in Zukunft gar nicht mehr bebrütet werden. Folglich schlüpfen sie nicht und müssen dann auch nicht getötet werden. Eine Änderung des Tierschutzgesetzes wird so ebenfalls hinfällig.

Welche Alternativen zur Tötung männlicher Küken gibt es?

Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert aktuell zwei Verfahren, die dem Töten von männlichen Eintagsküken entgegenwirken sollen. Das sind zum einen ein spektroskopisches Verfahren und zum anderen ein endokrinologisches Verfahren.

Beim spektroskopischen Verfahren werden die Eier dreieinhalb Tage lang bebrütet. Dann wird das Ei per Laser geöffnet und mit einem speziellen Lichtstrahl durchleuchtet.

Durch die Art, wie das Licht reflektiert wird, kann bestimmt werden, welches Geschlecht das Küken hat. Eier mit männlichen Küken werden nicht weiter bebrütet, sondern zu Futtermittel oder in der technischen Industrie verarbeitet. Die Eier mit weiblichen Küken werden wieder verschlossen und weiter bebrütet. Nach 21 Tagen schlüpfen dann die Legehennen.

Beim endokrinologischen Verfahren werden die Eier neun Tage lang bebrütet. Anschließend wird mit einer Spritze etwas Flüssigkeit aus dem Ei entnommen.

Bei der Flüssigkeit handelt es sich um einen Tropfen Harn, die Entnahme erfolgt am stumpfen Ende des Eies. Die Probe wird dann in eine Testflüssigkeit gegeben, die sich je nach Geschlecht entsprechend verfärbt. Auch bei diesem Verfahren werden die Eier mit männlichen Küken nicht weiter bebrütet.

Beide Verfahren beschädigen das Ei-Innere nicht, so dass die Hennen ganz normal und gesund schlüpfen. In einem Erklärvideo zeigt das Bundesministerium, wie die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung funktionieren.

Eine andere Lösung setzt auf die sogenannten Zweitnutzungshühner. Das sind Hühner, die nicht speziell auf die Lege- oder Mastleistung gezüchtet sind, sondern in beiden Linien verwendet werden können.

Verglichen mit Legelinien, ist die Mastleistung bei Zweitnutzungshühnern besser, die Legeleistung aber geringer. Aus diesem Grund sind sowohl die Eier als auch das Fleisch dieser Hühner teurer.

Was kann der Verbraucher tun?

Inzwischen sind im Handel Eier von Geflügelbetrieben erhältlich, die die “Legehennen-Brüder” nicht entsorgen. Das gilt sowohl für Bioläden als auch für herkömmliche Supermärkte und sogar Discounter.

Dabei arbeiten sie alle nach dem gleichen Prinzip: Die männlichen Küken werden mit aufgezogen und gemästet, während die Hennen ihre Eier legen. Gleichzeitig enthält der Verkaufspreis der Eier einen kleinen Aufschlag.

Mit diesem Zuschuss aus dem Eierverkauf wird die teurere Mast der Hähne quersubventioniert. Dadurch bleibt auch der Preis für das Geflügelfleisch der Hähne im Rahmen. Zu erkennen sind solche Eier neben dem etwas höheren Preis an den Handelsnamen, die meist Begriffe wie Bruder, Bube oder Hahn enthalten.

In naher Zukunft wird sich das Angebot an Eiern ohne Kükentöten vermutlich noch spürbar erweitern. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nämlich Ende November 2018 das sogenannte Seleggt-Verfahren vorgestellt.

Als erste marktreife Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei soll die Nutzung des patentrechtlich geschützten Verfahrens Brütereien ab 2020 erstmals angeboten werden. Das Verfahren ist ein endokrinologisches Verfahren, bei dem Eier mit männlichen Küken nach dem neunten Tag aussortiert und anderweitig verwendet werden.

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