Bericht: Was ändert sich durch die Flexirente?

Bericht: Was ändert sich durch die Flexirente?

Seit dem 1. Juli 2017 gibt es die sogenannte Flexirente. Aber was ist die Flexirente? Und was ändert sich durch die Flexirente? Der folgende Bericht klärt auf.

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Die Flexirente soll es Arbeitnehmern ermöglichen, den Übergang vom Berufsleben in die gesetzliche Altersrente flexibler zu gestalten. Sie soll dazu beitragen, dass es für Arbeitnehmer einfacher wird, früher in Rente zu gehen. Andersherum soll sich eine Teilzeitbeschäftigung als Rentner mehr lohnen.

Die gesetzliche Grundlage für die Neuerungen schafft das Flexirenten-Gesetz, das offiziell Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben heißt. Aber was haben Arbeitnehmer und Rentner konkret von den Neuerungen? Im folgenden Bericht fassen wir die wichtigsten Änderungen durch die Flexirente zusammen.

 

Flexirente – Was verbirgt sich dahinter?

Das Flexirenten-Gesetz räumt Arbeitnehmern mehr Möglichkeiten ein, wie sie ihren Wechsel vom Beruf in die Rente gestalten. So sind Arbeitnehmer, die vor dem Erreichen der Regelaltersrente schon in Rente gehen, beispielsweise flexibler, was den Hinzuverdienst zur Rente angeht. Außerdem möchte der Gesetzgeber, dass ein längeres Arbeiten über die reguläre Altersrente hinaus attraktiver wird. Auf der anderen Seite können Arbeitnehmer schon früher in den Rentenbezug einsteigen.

Bevor sich der Arbeitnehmer ins Rentnerdasein verabschiedet, sollte er sich aber genau über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und abklären, welche Folgen seine Entscheidung hat. Ausführliche Informationen stellt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite bereit. Dort kann der Arbeitnehmer auch herausfinden, wo er einen individuellen Beratungstermin vereinbaren kann.

Was ändert sich durch die Flexirente?

Für Arbeitnehmer und Rentner sind mit Blick auf die Flexirente vor allem drei Punkte von Bedeutung, nämlich

  1. die veränderten Hinzuverdienstgrenzen,
  2. die Möglichkeit, länger zu arbeiten und so die Rente zu erhöhen und
  3. die Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung zu leisten und früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.
  1. Die neuen Hinzuverdienstgrenzen

Bezieht der Rentner eine vorgezogene Altersrente und geht er nebenher arbeiten, um sich etwas zu seiner Altersrente dazuzuverdienen, muss er bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Andernfalls wird seine Altersrente entsprechend gekürzt. Daran ändert sich auch künftig grundsätzlich nichts. Allerdings wurden die Hinzuverdienstgrenzen durch das Flexirenten-Gesetz komplett neu geregelt.

 

Die bisherigen Regelungen

Bislang war es so, dass das Alter ausschlaggebend dafür war, ob und wie viel der Rentner hinzuverdienen durfte. Erst wenn der Rentner das reguläre Rentenalter erreicht hatte, konnte er in unbegrenzter Höhe dazuverdienen. Die Regelaltersgrenze erhöht sich seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer 1952 geboren ist, hat die Regelaltersgrenze erreicht, wenn er 65 Jahre und sechs Monate alt ist. Ab dem Jahr 2031 liegt die Regelaltersgrenze für alle, die ab 1964 geboren sind, bei 67 Jahren.

Solange der Rentner die Regelaltersrente noch nicht erreicht hatte, durfte er bisher 450 Euro pro Monat zu seiner vorgezogenen Altersrente dazuverdienen. Zweimal pro Jahr durfte die monatliche Hinzuverdienstgrenze um das Doppelte überschritten werden. Der Rentner konnte also jeden Monat 450 Euro und in zwei Monaten eines Jahres bis zu 900 Euro verdienen.

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Lag der Hinzuverdienst höher, wurde die Altersrente stufenweise auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel gekürzt. Die Höhe der Kürzung wiederum hing vom Hinzuverdienst ab. Dabei wurden für die einzelnen Telrentenstufen individuelle Hinzuverdienstgrenzen ermittelt, die sich nach dem Einkommen des Rentners in den drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn richteten. Überschritt der Rentner seine persönliche Hinzuverdienstgrenze auch nur um einen einzigen Cent, wurde die Altersrente auf die nächst niedrigere Teilstufe herabgesetzt. Je nach Einkommen konnte die Altersrente so dann auch komplett gestrichen werden.

 

Die neuen Regelungen

Seit dem 1. Juli 2017 gibt es die monatlichen und die individuellen Hinzuverdienstgrenzen so nicht mehr. Stattdessen gilt: Zu seiner vorgezogenen Altersrente darf der Rentner 6.300 Euro pro Jahr dazuverdienen.

Übersteigt der Hinzuverdienst des Rentners die jährliche Grenze von 6.300 Euro, werden 40 Prozent des Betrags, der die Hinzuverdienstgrenze überschreitet, von der Altersrente abgezogen. Verdient sich der Rentner zu seiner vorgezogenen Altersrente beispielsweise 6.600 Euro pro Jahr dazu, übersteigt sein Hinzuverdienst die Grenze um 300 Euro. Von diesen 300 Euro werden 40 Prozent auf die Altersrente angerechnet, in diesem Fall also 120 Euro. Die monatliche Rente reduziert sich damit um 10 Euro (120 Euro : 12 = 10 Euro).

Allerdings gibt es noch den sogenannten Hinzuverdienstdeckel: Ist die Summe aus der gekürzten Altersrente und dem Hinzuverdienst höher als das frühere Arbeitseinkommen, wird der darüberliegende Betrag zu 100 Prozent auf die Altersrente angerechnet. Maßgeblich hierbei ist das höchste Arbeitseinkommen in den 15 Jahren vor dem Rentenbezug.

 

  1. Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus

Möchte der Arbeitnehmer weiterhin arbeiten, obwohl er das reguläre Renteneintrittsalter bereits erreicht hat, wird das mit Zuschlägen belohnt. So bekommt der Arbeitnehmer für jeden Monat, den er über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und auf seine Rente verzichtet, einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Verschiebt der Arbeitnehmer seinen Ruhestand und den Rentenbezug beispielsweise um ein Jahr, erhöht sich seine spätere Altersrente also um satte 6 Prozent. Durch die laufenden Beitragszahlungen während der Berufstätigkeit erhöht sich seine Rente zusätzlich.

Eine Neuerung gibt es aber auch für den Rentner, wenn er bereits seine Altersrente bezieht und weiterarbeitet. Bislang war es nämlich so, dass er dann keine Rentenversicherungsbeiträge mehr bezahlen musste. Sein Arbeitgeber musste zwar auch weiterhin den Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherung abführen, Einfluss auf die Rentenhöhe des Rentners hatte das aber nicht. Die Einkünfte, die der Rentner nach dem Erreichen der Regelaltersrente erzielte, wirkten sich somit nicht mehr auf die Höhe seiner Altersrente aus.

Seit dem 1. Juli 2017 kann der arbeitende Rentner nun entscheiden, ob er versicherungsfrei tätig sein will oder ob er Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Entscheidet er sich für Rentenbeiträge, fließen sie auf sein Rentenkonto. Damit steigt seine Rente dann jeweils zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres.

 

  1. Ausgleichszahlungen für einen früheren Rentenbezug

Möchte der Rentner schon vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente gehen, muss er Abschläge in Kauf nehmen. Dabei werden für jeden Monat, den er früher in Rente geht, 0,3 Prozent abgezogen. Diese Abschläge kann der Rentner ganz oder anteilig vermeiden, indem er Ausgleichszahlungen tätigt.

Ausgleichszahlungen waren auch vorher schon möglich. Allerdings konnte der Arbeitnehmer die Einzahlungen erst ab einem Alter von 55 Jahren leisten. Im Zuge des Flexirenten-Gesetzes wurde die Altersgrenze um fünf Jahre gesenkt. Der Arbeitnehmer kann jetzt also schon ab einem Alter von 50 Jahren zusätzliche Beiträge einzahlen, um die Abschläge bei einem früheren Rentenbezug anteilig oder vollständig auszugleichen. Wie hoch die Zahlungen sein müssten, rechnet der Rentenversicherungsträger auf Antrag aus und erstellt eine entsprechende Rentenauskunft.

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Leistet der Arbeitnehmer die Zusatzzahlungen und entscheidet er sich, dann doch nicht früher in Rente zu gehen, erhöht sich seine Rente. Eine Erstattung der eingezahlten Zusatzbeiträge ist nicht möglich.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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