Bericht: Diese Änderungen gibt es im Juli 2019

Bericht: Diese Änderungen gibt es im Juli 2019

Im Juli beginnen nicht nur in vielen Bundesländern die Sommerferien. Vielmehr bringt der Juli 2019 auch einige Neuerungen mit sich. Und sehr viele Bürger können sich dadurch über ein kleines Plus im Geldbeutel freuen. Andererseits gibt es auch weniger Erfreuliches. So wird es nämlich teurer, Briefe zu verschicken.

Anzeige

Bericht Diese Änderungen gibt es im Juli 2019

Im folgenden Bericht fassen wir die wichtigsten Änderungen im Juli 2019 zusammen:

Die Renten steigen

Senioren in Deutschland können sich über eine Rentenerhöhung freuen. Zum 1. Juli steigen die Bezüge nämlich im Westen um 3,18 Prozent, im Osten sind es 3,91 Prozent.

Dabei gilt die Erhöhung für alle Renten, für die Altersrente also genauso wie für Hinterbliebenenrenten, die Erwerbsminderungsrente, die gesetzliche Unfallrente und die Rente aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.

Das Kindergeld wird erhöht

Das Kindergeld steigt ab dem 1. Juli um 10 Euro pro Kind. Die Eltern bekommen dadurch monatlich

  • 204 Euro für das erste und das zweite Kind,

  • 210 Euro für das dritte Kind sowie

  • 235 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Gleichzeitig wird auch der Kinderzuschlag angehoben. Er kann nun bis zu 185 Euro pro Kind und Monat betragen. Zudem sollen mehr Eltern Anspruch auf die Leistung haben.

Der Kinderzuschlag wird als Ergänzung zum Kindergeld gewährt, wenn Eltern oder Alleinerziehende ein Einkommen haben, das gering ist, aber über dem Hartz IV-Satz liegt.

Allerdings haben nicht alle Familien etwas von der Kindergelderhöhung. Wer Hartz IV bezieht, spürt davon nämlich nichts. Das liegt daran, dass das Kindergeld samt Erhöhung komplett auf den Regelsatz angerechnet wird. Dieser ändert sich im Juli aber nicht.

Die Pfändungsgrenzen werden angehoben

Zum 1. Juli steigen die Pfändungsgrenzen um rund vier Prozent. Liegt gegen den Schuldner eine Pfändung vor, hat er somit etwas mehr Geld zur Verfügung. Konkret beläuft sich der Freibetrag in der untersten Stufe ab Juli auf 1.179,99 Euro monatlich.

Auf dem P-Konto sind 1.178,59 Euro geschützt. Die gesamte Pfändungstabelle mit den aktuellen Zahlen ist im Bundesdatenblatt hinterlegt.

Die Freigrenzen sind ab sofort gültig, eine Übergangsfrist gibt es nicht. Bei einer Lohnpfändung muss der Arbeitgeber den neuen Freibetrag automatisch berücksichtigen. Auch Banken müssen die Pfändungsfreigrenze auf dem P-Konto von sich aus anpassen. Trotzdem sollte sich der Schuldner sicherheitshalber erkundigen, ob die neuen Werte auch wirklich angewendet werden.

Aber: Wurde der unpfändbare Betrag von einem Gericht oder per Bescheid von der Vollstreckungsstelle eines öffentlichen Gläubigers bestimmt, erfolgt keine automatische Anpassung.

Hier muss der Schuldner selbst aktiv werden und beantragen, dass der Beschluss oder Bescheid entsprechend geändert wird. Und dabei sollte er sich beeilen. Denn die bisherige Entscheidung bleibt solange gültig, bis ein neuer Beschluss oder Bescheid vorliegt.

Bei Midijobs gilt eine höhere Verdienstgrenze

Ein Midijob ist eine Beschäftigung innerhalb bestimmter Verdienstgrenzen. So knüpft er zum einen nahtlos an den Minijob an. Übersteigt das Arbeitsentgelt die Grenze von 450 Euro im Monat bzw. 5.400 Euro im Jahr, handelt es sich also um einen Midijob.

Zum anderen gibt es eine Obergrenze für den Verdienst. Diese lag bisher bei 850 Euro. Ab dem 1. Juli klettert die Verdiensthöchstgrenze auf 1.300 Euro.

Ein Midijobber kann nun also 450 Euro monatlich mehr verdienen. Das ist deshalb wichtig, weil bis zu dieser Grenze nur reduzierte Beiträge an die Sozialversicherungen bezahlt werden müssen.

Außerdem gibt es eine zweite wichtige Änderung. So erwerben Midijobber nun volle Rentenanwartschaften. Bislang mussten sie den Rentenbeitrag selbst aufstocken, um Anspruch auf die volle Rentenleistung zu erwerben.

Das Briefporto steigt

Ab dem 1. Juli ist es teurer, Briefe und Postkarten zu verschicken. Nach langem Hin und Her hat die Bundesnetzagentur den Portoerhöhungen zugestimmt. Die Post begründet die neuen Preise damit, dass so die flächendeckende Versorgung in Deutschland sichergestellt werden soll.

Das Geld soll in eine moderne Infrastruktur und faire Gehälter für die Mitarbeiter fließen. Der Interessenverband der Paketdienste hingegen vermutet einen überhöhten Gewinnzuschlag und hat deshalb eine Anhörung bei der Bundesnetzagentur beantragt. Ob die Portoerhöhungen endgültig abgesegnet werden, hängt davon ab, welches Ergebnis die Anhörung bringt.

Für die Praxis heißt das, dass die Portoerhöhungen ab dem 1. Juli 2019 gelten und zunächst bis Ende 2021 befristet sind.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Bericht: Die wichtigsten Infos zum Blutspenden, 1. Teil

Dabei steigen die Preise im Inland so:

Produkt bisher ab 1. Juli
Postkarte 0,45 € 0,60 €
Standardbrief (bis 20 g) 0,70 € 0,80 €
Kompaktbrief (bis 50 g) 0,85 € 0,95 €
Großbrief (bis 500 g) 1,45 € 1,55 €
Maxibrief (bis 1.000 g) 2,60 € 2,70 €

Bei Einschreiben steigt der Preis um fünf Cent.

Postkarten, die ins Ausland geschickt werden, werden um fünf Cent teuer. Sie kosten nun 0,95 Euro. Bei Standard- und Kompaktbriefen steigt das Porto um jeweils 20 Cent auf 1,10 Euro und 1,70 Euro.

Wer noch Briefmarken zu Hause hat, muss sie aber nicht umtauschen. Stattdessen kann er sie um sogenannte Ergänzungsmarken aufstocken. Die Ergänzungsmarken sind in Filialen und online erhältlich.

Im Wertpapierhandel tritt eine Prospektverordnung in Kraft

Ab dem 21. Juli gilt eine Prospektverordnung der EU. Sie stellt Regeln dazu auf, wie Prospekte im Wertpapierhandel aussehen müssen.

Auf diese Weise sollen die Wertpapier-Prospekte verständlicher werden und Anleger vor Entscheidungen besser informieren. Ein weiteres Ziel der Wertpapierverordnung besteht darin, dass Unternehmen einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt bekommen sollen.

Mehr Berichte, Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Bericht: Diese Änderungen gibt es im Juli 2019

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

Kommentar verfassen