Bericht: Wissenswertes zur Rückgabe von Elektroschrott, 2. Teil

Bericht: Wissenswertes zur Rückgabe von Elektroschrott, 2. Teil

Ob im Keller, auf dem Dachboden, in der Garage oder in irgendwelchen Schränken und Schubladen: In vielen Haushalten finden sich ausgediente Altgeräte, die teils kaputt sind und teils einfach nur nicht mehr genutzt werden. Irgendwann landen sie dann schließlich als Elektroschrott im Mülleimer.

Anzeige

elektroschrott

Von den rund zwei Millionen Tonnen Elektroschrott, die jedes Jahr anfallen, werden bisher aber nur knapp über 40 Prozent ordnungsgemäß entsorgt. Damit gehen gleichzeitig die in den Geräten enthaltenen Rohstoffe verloren.

Um das zu ändern, soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Recyclingquote von Elektroschrott bis zum Jahr 2019 auf mindestens 65 Prozent steigen. Damit stellt sich aber die Frage, wo und wie Verbraucher ihre Altgeräte richtig entsorgen.

In einem zweiteiligen Bericht haben wir Wichtiges und Wissenswertes zur Rückgabe von Elektroschrott zusammengestellt. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, welche Händler einer Rücknahmepflicht unterliegen, welche Geräte die Händler zurücknehmen müssen und was für den Online-Handel gilt.

Außerdem haben wir erläutert, was der Verbraucher tun kann, wenn ein Händler die Rücknahme verweigert, und wo er seine Altgeräte ansonsten noch abgeben kann.

Hier geht es nun weiter mit dem 2. Teil:

 

Welche Geräte gehören überhaupt zum Elektroschrott?

Von ein paar wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz für alle Geräte, die mit Strom funktionieren. Ob der Strom aus der Steckdose, dem Telefonkabel oder von einer Batterie kommt, spielt dabei keine Rolle.

Seit dem 15. August 2018 zählen einige weitere Produkte zum Elektroschrott. So zum Beispiel Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 Stundenkilometer, Photovoltaikmodule, Leuchten und Nachtspeicheröfen. Bei Nachspeicheröfen ist es aber so, dass sie fachmännisch abgebaut und sicher verpackt werden müssen, wenn die alten Öfen und Heizkörper Asbest enthalten. Der Verbraucher kann die ausgediente Heizung dann bei einer öffentlichen Sammelstelle kostenfrei abgeben.

Neu ist außerdem, dass nun auch Produkte zum Elektroschrott gehören, die fest verbaute Elektro- oder Elektronikbauteile enthalten. Solche Produkte sind beispielsweise Tresore mit elektrischen Schlössern, Schränke mit fest eingebauter Beleuchtung, Schuhe mit beleuchteter Sohle oder elektrisch verstellbare Fernsehsessel.

 

Geräte mit fest verbauten Elektroteilen

Ein Gegenstand gehört dann zum Elektroschrott, wenn der elektrische oder elektronische Bestandteil fest mit dem Gegenstand verbunden ist. Und wenn es nicht möglich ist, diesen Bestandteil auszutauschen, ohne den Gegenstand dabei zu beschädigen. Ob der Gegenstand trotz kaputter Elektronik noch nutzbar ist – was zum Beispiel bei einem beleuchteten Badezimmerschrank ja möglich wäre – ist unerheblich. Wenn der Gegenstand entsorgt werden soll, wandert er in die Elektroschrott-Sammlung.

 

Geräte ohne fest eingebaute Elektroteile

Bei Produkten ohne fest verbaute Elektrik oder Elektronik können die elektrischen oder elektronischen Bestandteile ohne größeren Aufwand entfernt und kaputte Teile ausgetauscht werden. Das ist zum Beispiel bei beleuchteten Schränken der Fall, bei denen die Beleuchtung nur angeschraubt ist.

Oder auch bei einer elektrischen Gangschaltung am Fahrrad, die nachgerüstet werden kann. Bei solchen Produkten fallen nur die Elektro- oder Elektronik-Bauteile unter das Gesetz. Sie müssen als Elektroschrott entsorgt werden. Der Rest des Gegenstands gehört nicht in die Altgeräte-Sammlung.

 

Was zählt nicht zum Elektroschrott?

Es gibt einige Produkte, die auf den ersten Blick durchaus Elektroschrott sein könnten. Tatsächlich zählen sie aber nicht zu den Altgeräten, die das Gesetz umfasst. Zu diesen Produkten gehören folgende:

  • Lampen ohne Schadstoffe wie Glüh- und Halogenlampen werden nach wie vor über den Restmüll entsorgt.
  • Autoradios gelten als Geräte, die fest im Auto verbaut sind. Aus diesem Grund greift für sie das Gesetz nicht. Hier muss sich der Verbraucher bei der Gemeinde oder beim örtlichen Entsorger erkundigen, wie er sein altes Autoradio entsorgen soll.
  • Warmwasser- und Klimageräte werden als feste Installationen behandelt. Sie gehören deswegen nicht in die Elektro-Altgeräte-Sammlung.
  • Batterien und Akkus muss der Verbraucher zwar in Geschäften oder bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Meist stehen dafür Sammelboxen bereit. Allerdings gilt das nur für die Batterien und Akkus – und nicht für das Gerät, in dem sie stecken. Anders sieht es aus, wenn ein Akku fest verbaut ist, also nicht herausgenommen werden kann. In diesem Fall gehört das ganze Gerät zum Elektroschrott.
  • Mechanisches Spielzeug ist kein Elektroschrott, sondern kann über den Restmüll entsorgt werden.
Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Bericht: Alles Wichtige zu Dauercamping und Wintercamping, Teil I

Ein Sonderfall sind Druckerpatronen und Tonerkartuschen. Hier kommt es nämlich auf die Bauart an. Enthalten die Patronen und Kartuschen elektronische Bauteile, zählen sie zum Elektroschrott. Haben sie hingegen nur mechanische Bauteile, gehören sie in die Restmülltonne. Eine andere Möglichkeit ist, die leeren Patronen und Kartuschen im Handel oder an den Hersteller zurückzugeben. So können sie gereinigt, aufbereitet und wiederbefüllt werden.

Warum ist es eigentlich sinnvoll, Altgeräte zu recyceln?

In Deutschland wird weniger als die Hälfte aller Elektrogeräte recycelt. Die Folge davon ist zum einen, dass wertvolle und zunehmend knappe Metalle für immer verloren gehen. Zum anderen werden die Schadstoffe, die in den Geräten stecken, nicht sicher entsorgt.

Elektrogeräte enthalten unter anderem Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Kadmium, aber auch FCKW und Flammschutzmittel. Auf der anderen Seite sind wertvolle Stoffe wie Gold, Platin, Kupfer, seltene Erden und sortenreine Kunststoffe verbaut. Werden die eingesammelten Altgeräte nicht sachgerecht entsorgt, kann das die Umwelt gefährden und letztlich die Gesundheit schädigen.

Das gilt vor allem dann, wenn die Altgeräte ins Ausland gebracht werden, wo Arbeiter und teils sogar Kinder mit einfachsten Mitteln enthaltene Rohstoffe aus dem Elektroschrott gewinnen. Die Schadstoffe hingegen verteilen sich in der Luft und im Boden.

Ein letzter Tipp zum Schluss:

Viele Elektrogeräte werden ausgemustert, obwohl sie noch einwandfrei funktionieren. Speziell Smartphones, Computer und Produkte aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik werden regelmäßig durch neue Modelle ersetzt. Geräte, die nicht kaputt sind, gehören aber nicht zum Elektroschrott.

Statt sie zu entsorgen, können sie besser in Sozialkaufhäusern oder Elektro-Secondhand-Läden abgegeben werden. Dort werden sie professionell aufbereitet und anschließend wieder verkauft. Die Geräte bekommen so eine zweite Chance – und Menschen mit kleinerem Geldbeutel profitieren.

Mehr Ratgeber, Berichte, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Bericht: Wissenswertes zur Rückgabe von Elektroschrott, 2. Teil

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


berichte99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

Kommentar verfassen