Bericht: Diese Vorfahrtsregeln gelten im Straßenverkehr 2. Teil
Zu den wichtigsten Regelungen im Straßenverkehr gehören die Vorfahrtsregeln. Denn ein flüssiger Verkehr setzt voraus, dass jedem Verkehrsteilnehmer klar ist, wer wann zuerst fahren darf. An Kreuzungen und Einmündungen mit Ampeln oder Verkehrsschildern sind die Vorfahrtsregeln offensichtlich. Doch an anderen Stellen können durchaus Fragen aufkommen. Zwar ist den meisten Autofahrern durchaus bewusst, dass in Deutschland als Grundsatz für die Vorfahrt das Rechts-vor-Links-Prinzip gilt.
Nur gibt es eben Straßen und Verkehrssituationen, die nicht ganz so eindeutig sind oder für die Ausnahmeregelungen gelten. In einem zweiteiligen Bericht fassen wir deshalb die Vorfahrtsregeln im Straßenverkehr zusammen.
Dabei ging es im 1. Teil um die Vorfahrt in Kreisverkehren, an abknickenden Vorfahrtstraßen, an Bürgersteigen mit abgesenkten Bordsteinen, in Spielstraßen und auf Parkplätzen.
Hier ist der 2. Teil!:
Inhalt
Die Vorfahrtsregeln für Straßenbahnen und Busse
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Straßenbahnen und Busse automatisch Vorfahrt haben. Tatsächlich gilt für sie aber die Straßenverkehrsordnung genauso wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Straßenbahnen und Busse haben mit Blick auf die Vorfahrt also zunächst einmal keine Sonderrechte.
Allerdings gibt es einige Fälle, in denen für Straßenbahnen und Busse Ausnahmeregelungen greifen. Ist zum Beispiel unter einem Vorfahrt gewähren-Schild ein Zusatzschild angebracht, auf dem eine Straßenbahn abgebildet ist, dann haben Straßenbahnen hier Vorfahrt.
Anders als Auto- und Motorradfahrer müssen Straßenbahnen außerdem an Zebrastreifen nicht zwangsläufig anhalten.
Bei Linien- und Schulbussen muss der Fahrer beachten, dass er ihnen ermöglichen muss, von einer markierten Haltestelle abzufahren. Signalisiert ein Bus, dass er von der Haltestelle ausscheren und sich in den Verkehr einfädeln möchte, dann muss der Autofahrer dem Bus also Vorfahrt gewähren. Sofern notwendig, muss der Fahrer dazu anhalten und warten.
Die Vorfahrtsregeln für Fahrradfahrer
Radfahrer sind genauso Verkehrsteilnehmer wie Auto- und Motorradfahrer. Was die Vorfahrtsregeln betrifft, haben sie deshalb weder Vorteile noch Nachteile.
Möchte der Autofahrer nach rechts in eine Straße einbiegen und hat er neben sich einen Radfahrer, muss er dem Radfahrer aber unbedingt Vorfahrt gewähren. Das gilt auch dann, wenn der Autofahrer die Einmündung kurz vor dem Fahrradfahrer erreicht.
In diesem Fall muss der Autofahrer durch einen Schulterblick sicherstellen, dass er niemanden gefährdet, wenn er abbiegt. Und zur Not muss der Autofahrer eben stehen bleiben und warten, bis der Radfahrer vorbeigefahren ist.
Die Vorfahrt am Berg
Ist der Fahrer in den Bergen oder auf einer stark abschüssigen Straße unterwegs, hat er keinen Anspruch auf Vorfahrt. Ob er bergauf oder bergab fährt, spielt dabei keine Rolle. Das deutsche Verkehrsrecht sieht für diese spezielle Verkehrssituation nämlich keine ausdrückliche und allgemeingültige Regelung vor.
Stattdessen gilt, dass der Verkehrsteilnehmer warten und ein anderes Fahrzeug zuerst fahren lassen sollte, der leichter Vorfahrt gewähren, zurücksetzen oder ausweichen kann.
Begegnet der Autofahrer zum Beispiel einem Bus oder einem Lkw, der bergauf unterwegs ist und Schwierigkeiten haben könnte, am Berg anzufahren, sollte der Autofahrer ihm also Vorfahrt gewähren.
Die Strafe und die Haftung bei missachteter Vorfahrt
Wie das Überholen im Überholverbot, das Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot gehört auch die Missachtung der Vorfahrt zu den sogenannten sieben Todsünden im Straßenverkehr.
Was im Volksmund pathetisch klingt, sind in Wahrheit Gefährdungen des Straßenverkehrs, die in § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) klar benannt sind.
Verstößt ein Fahrer gegen die geltenden Vorfahrtsregeln, handelt es sich in vielen Fällen um ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten. Deshalb drohen entsprechend harte Konsequenzen. Sie reichen von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot oder gar einer Freiheitsstrafe.
Für eine einfache Missachtung der Vorfahrt sieht der Bußgeldkatalog zwar zunächst nur eine Geldstrafe von 25 Euro vor. Kommen weitere Umstände hinzu, kann das Bußgeld aber schnell deutlich höher ausfallen.
Nimmt der Fahrer einem anderen Verkehrsteilnehmer zum Beispiel die Vorfahrt und verursacht gleichzeitig eine gefährliche Situation, weil er durch sein rücksichtsloses Abbiegen oder Ausscheren zu wenig Abstand einhält, steigt das Bußgeld schon auf 100 Euro. Zusätzlich dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.
Noch höher fällt die Strafe aus, wenn es zu einem Unfall kommt oder wenn der Fahrer wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB angezeigt wird. Stellt das Gericht seine Schuld fest, muss der Fahrer nämlich nicht nur mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, sondern schlimmstenfalls auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Bei einem Unfall haftet grundsätzlich der Verkehrsteilnehmer, der die Vorfahrtsregeln missachtet und eben deshalb den Unfall verursacht hat, weil er sich nicht an seine Wartepflicht gehalten hat. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass dem Unfallgegner eine Teilschuld oder in Ausnahmefällen sogar die ganze Schuld zugesprochen wird.
Denkbar ist das zum Beispiel dann, wenn derjenige, der Vorfahrt hatte, zu schnell gefahren ist oder andere Verkehrsteilnehmer irritiert hat, etwa weil er den Blinker falsch gesetzt hatte. Auch wenn der Vorfahrtsberechtigte unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stand, kann ihm eine Teilschuld gegeben werden.
Hat sich ein Unfall ereignet, sollte der Fahrer die Unfallstelle unverzüglich absichern. Sind Personen zu Schaden gekommen, sollte er außerdem sofort einen Notruf absetzen. Eine mangelhafte Absicherung der Unfallstelle wäre nämlich gleich die nächste Gefährdung des Straßenverkehrs.
Wichtig ist außerdem, dass der Fahrer nach der Unfallaufnahme durch die Polizei einen Unfallbericht ausfüllt. Diesen braucht die Versicherung später für die Regulierung des Schadens.
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Ich habe nächste Woche meine praktische Prüfung.
Langsam aber sicher habe ich auch die Regelungen mit Bussen und Bahn drauf, das ist das Letzte, an dem ich noch ein wenig zu hadern habe! xD