Ausführlicher Bericht rund um die MPU, Teil 1
Als hätten die Geldstrafe, die Punkte in Flensburg und das Fahrverbot nicht schon gereicht! Wenn zu allem Überfluss auch noch eine MPU angeordnet wird, dürfte bei so ziemlich jedem Autofahrer ein ungutes Gefühl in der Magengegend aufkommen.
Schließlich ist die medizinisch-psychologische Untersuchung, die im Volksmund auch Idiotentest genannt wird, gefürchtet. Wahre Horrorgeschichten darüber machen die Runde. Etwa, dass die Tests kaum zu schaffen seien. Oder dass eigentlich schon von Anfang an feststehe, dass der betroffene Autofahrer bei der MPU durchfallen und auf jeden Fall mehrere Anläufe brauchen wird.
Vorweg sei gesagt, dass die MPU weder Schikane noch überflüssige Geldmacherei ist. Die Durchfallquote ist zwar tatsächlich hoch. Aber die Ärzte und Psychologen in den Prüfstellen sind keine Unmenschen, die dem Autofahrer Böses wollen. Bei der MPU geht es darum, festzustellen, ob der Autofahrer für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist.
Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Und wenn der Autofahrer weiß, was es mit der MPU auf sich hat, ist alles halb so wild. In einem ausführlichen Bericht über die MPU bringen wir etwas Licht ins Dunkel.
Hier ist Teil 1.:
Inhalt
Die Gründe für die Anordnung einer MPU
Wer ein Kraftfahrzeug führen möchte, muss die Eignung aufweisen, die dafür notwendig ist. Doch wenn bei der Verwaltungsbehörde Zweifel an genau dieser Eignung aufkommen, kann sie eine Überprüfung anordnen. Bei der Überprüfung wiederum kann es sich entweder um eine ärztliche Untersuchung oder um die berühmt-berüchtigte MPU handeln. Das Kürzel MPU steht für medizinisch-psychologische Untersuchung.
Die rechtlichen Grundlagen für die Anordnung einer Untersuchung ergeben sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Letztere enthält in der Anlage 15 auch die Grundsätze, die für die Durchführung der Untersuchung gelten.
Bleibt aber die Frage, wann die Verwaltungsbehörde anordnen kann, dass ein Gutachten erstellt wird. In der folgenden Tabelle haben wir die möglichen Gründe und die dazugehörige Rechtsgrundlage zusammengetragen:
Geklärt werden sollen Eignungszweifel … | Auf welcher Grundlage? | Was wird gemacht? |
genereller Art | § 2 Abs. 8 StVG | ärztliche Untersuchung oder MPU |
wegen gesundheitlicher Einschränkungen | § 11 Abs. 2 und 3 FeV | ärztliche Untersuchung oder MPU |
bei einer bestehenden Alkoholproblematik | § 13 Nr. 1 und 2 FeV | ärztliche Untersuchung oder MPU |
im Zusammenhang mit der Einnahme von Medikamenten und Betäubungsmitteln | § 14 Abs. 1 und 2 FeV | ärztliche Untersuchung oder MPU |
bei erheblichen Auffälligkeiten im Zuge einer Fahrerlaubnisprüfung | § 11 Abs. 3 Nr. 3 FeV | MPU |
nach dem Entzug der Fahrerlaubnis während der Probezeit | § 2a Abs. 4 und 5 StVG | MPU |
nach dem Entzug der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten in Flensburg | § 4 Abs. 10 StVG | MPU |
im Zusammenhang mit Straftaten, die mit dem Straßenverkehr oder der Eignung als Kraftfahrer zusammenhängen oder die auf ein hohes Aggressionspotenzial hindeuten | § 11 Abs. 3 Nr. 5 FeV | MPU |
bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Entzug aus einem der vorgenannten Gründe | § 11 Abs 3 Nr. 9b FeV und § 20 Abs. 3 FeV | MPU |
bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach mehrfachem Entzug | § 11 Abs 3 Nr. 9a FeV und § 20 Abs. 3 FeV | MPU |
Daneben kann eine MPU angeordnet werden, wenn
- die Eignung von Berufskraftfahrern unter 18 Jahren festgestellt werden soll (§ 10 Abs. 2 FeV).
- die Vorschriften über das Mindestalter nicht angewendet werden sollen (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 FeV).
- die Eignung für die Erteilung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis in den Klassen D, D1, DE oder D1E überprüft werden soll (§ 11 Abs. 9).
Autofahrer sehen sich meist dann mit einer MPU konfrontiert, wenn sie sich ein Fehlverhalten geleistet haben, das mit dem Entzug der Fahrerlaubnis einhergeht. Und dabei ist es in erster Linie ein zu sorgloser Alkoholkonsum, der die Skepsis der Behörde daran weckt, wie es um die Zuverlässigkeit des Autofahrers als Verkehrsteilnehmer steht.
Übrigens:
Neben Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch, wiederholten Auffälligkeiten im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss oder einem Entzug der Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit Alkohol wird eine MPU üblicherweise dann angeordnet, wenn bei einer Trunkenheitsfahrt eine Alkoholkonzentration im Blut von 1,6 Promille oder mehr festgestellt wird.
Deutlich strenger geht es aber in Bayern, Baden-Württemberg und Berlin zu. Wird dem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen, weil er mit Alkohol im Blut unterwegs war, droht hier nämlich schon ab 1,1 Promille eine MPU.
Die Vorbereitung auf die MPU
Es ist keine gute Idee, gänzlich unvorbereitet zur MPU zu gehen. Denn am Ende wird entscheidend sein, ob der Prüfer davon überzeugt ist, dass der Autofahrer sein Fehlverhalten eingesehen, sich damit auseinandergesetzt und Maßnahmen ergriffen hat, um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden.
Hat der Prüfer das Gefühl, dass der Autofahrer nichts aus der Sache gelernt hat oder sich sein Fehlverhalten wiederholen könnte, wird er kein grünes Licht geben. Der Autofahrer ist deshalb gut beraten, wenn er rechtzeitig mit der Vorbereitung auf die MPU beginnt.
Viele Fahrschulen und andere Einrichtungen bieten spezielle Vorbereitungskurse an. Die Kurse sind zwar oft nicht ganz billig und natürlich auch keine Garantie dafür, dass der Autofahrer gut durch die MPU kommt. Trotzdem kann es sich lohnen, einen solchen Kurs zu besuchen. Denn der Autofahrer bekommt einen Eindruck davon, wie das Gespräch mit dem Verkehrspsychologen ablaufen wird. Außerdem bekommt er gute Tipps, wie er die Fragen beantworten kann – und welche Aussagen er besser für sich behält.
Je nachdem, warum die MPU angeordnet wurde, können weitere Vorbereitungsmaßnahmen notwendig sein. War Alkohol im Spiel, muss der Autofahrer sein Trinkverhalten beispielsweise umgehend ändern. Ob und wie viel Alkohol er trinkt, kann nämlich problemlos anhand der Leberwerte und auch einer Urin- oder Haaranalyse nachgewiesen werden. Und wenn der Autofahrer bestreitet, weiterhin Alkohol zu trinken, seine Werte aber etwas anderes aussagen, ist die MPU schon vorbei, noch bevor sie richtig angefangen hat.
Hilfreich kann es daher sein, wenn der Autofahrer seine Werte regelmäßig von seinem Hausarzt feststellen lässt. Die Ergebnisse kann er dann zur MPU mitbringen, um nachzuweisen, dass er tatsächlich an sich gearbeitet hat. In einigen Fällen wird der Autofahrer diesen Abstinenznachweis sogar vorlegen müssen. Falls nicht, kann der Autofahrer dadurch oft entscheidende Pluspunkte beim Prüfer sammeln.
Der Ort der MPU
Die Behörde, die die MPU angeordnet hat, wird oft eine Prüfstelle vorschlagen. Der Autofahrer muss diesem Vorschlag aber nicht unbedingt folgen. Vielmehr kann er selbst entscheiden, wo er das Gutachten erstellen lässt. Wichtig ist nur, dass es sich um eine amtlich zugelassene Prüfstelle handelt.
Vielleicht kennt der Autofahrer ja Personen, die schon einmal bei der MPU waren. Ihre Erfahrungen können äußerst nützlich sein und dabei helfen, eine Prüfstelle auszuwählen.
Belege dafür, dass die Gutachter in bestimmten Prüfstellen nachsichtiger sind als anderswo, gibt es aber nicht. Und ganz ehrlich: Ohne Grund wird niemand zur MPU geschickt. Der Autofahrer sollte das Gutachten deshalb nicht als zusätzliche Strafe, sondern eher als Chance verstehen. Mit dieser Denkweise fährt er am Ende besser, und das sowohl im übertragenen als auch im wörtlichen Sinne.
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Thema: Ausführlicher Bericht rund um die MPU, Teil 1
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