Ausführlicher Bericht rund um die MPU, Teil 2

Ausführlicher Bericht rund um die MPU, Teil 2

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, auch bekannt unter dem Kürzel MPU oder im Volksmund als Idiotentest, ist unter Autofahrern gefürchtet. Schließlich lassen sich eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg noch verschmerzen und ein Fahrverbot geht irgendwann vorbei.

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Doch die MPU entscheidet darüber, ob der Autofahrer überhaupt für geeignet gehalten wird, ein Fahrzeug zu führen. Damit hängt der Führerschein vom Ergebnis der MPU ab.

Ganz unbegründet sind die Sorgen vor der Untersuchung zwar nicht. Denn die Durchfallquote ist recht hoch. Andererseits wird niemand grundlos zur MPU geschickt. Und die Prüfer sind keine Unmenschen, sondern machen nur ihren Job. Hinzu kommt, dass viele Horrorgeschichten über die MPU ins Reich der Märchen und Legenden gehören.

Um ein wenig aufzuklären, haben wir einen ausführlichen Bericht rund um die MPU zusammengestellt. Dabei ging es in Teil 1 darum, aus welchen Gründen eine MPU angeordnet werden kann, warum sich der Autofahrer vorbereiten sollte und wo die Untersuchung stattfindet.

Hier ist Teil 2!:

 

Der Ablauf der MPU

Die Grundsätze, nach denen die MPU durchgeführt und das Gutachten erstellt wird, ergeben sich aus der Anlage 4a der Fahrerlaubnis-Verordnung. Dabei kann die MPU nur die psychologische Untersuchung umfassen oder zusätzlich dazu auch eine ärztliche Untersuchung vorsehen. Das richtet sich danach, warum die MPU angeordnet wurde.

 

Die ärztliche Untersuchung

Bei der ärztlichen Untersuchung muss der Autofahrer zunächst einen Fragebogen ausfüllen. Darin werden ihm Fragen zu seinem Gesundheitszustand gestellt. Außerdem muss der Autofahrer angeben, ob bei ihm Krankheiten vorliegen und ob er Medikamente einnimmt. Vor allem die Angaben zur Einnahme von Medikamenten sind sehr wichtig. Denn sie können Einfluss auf die Blutwerte haben und dadurch schlimmstenfalls zu Fehlinterpretationen führen.

In einigen Fällen muss der Autofahrer dem Arzt einen Bericht seines Hausarztes vorlegen, in dem die Untersuchungen und die Laborwerte der vergangenen Wochen oder Monate dokumentiert sind. Waren Alkohol oder Drogen im Spiel, ist das beispielsweise so.

Die Dokumentation soll dann belegen, dass der Autofahrer sein Problem in den Griff bekommen und sein Konsumverhalten radikal geändert hat. Muss der Autofahrer keine Werte vorlegen, kann er das trotzdem tun. Mitunter bringt das nämlich den einen oder anderen Pluspunkt ein. Denn der Autofahrer stellt unter Beweis, dass er die ganze Sache ernst nimmt.

Bei der Untersuchung selbst wird der Autofahrer aber oft trotzdem noch einmal eine Urin- und eine Blutprobe abgeben müssen. Daneben wird der prüfende Arzt eine allgemeine ärztliche Untersuchung durchführen. Teilweise finden auch noch weitere Tests statt, bei denen es sich beispielsweise um einen Sehtest oder einen Hörtest handeln kann.

 

Die psychologische Untersuchung

Die psychologische Untersuchung ist Bestandteil jeder MPU. Sie beginnt ebenfalls damit, dass der Autofahrer Fragebögen ausfüllen muss. Darin geht es hauptsächlich um die berufliche Situation, das familiäre Umfeld und die Lebensumstände im Allgemeinen.

Nach dem Ausfüllen der Fragebögen folgt ein Reaktionstest. Er wird meist an einem speziellen Computer durchgeführt und erinnert ein wenig an ein PC-Spiel. So leuchten beispielsweise verschiedene Farbfelder auf oder der Autofahrer hört einen Ton. Und je nach Signal muss der Autofahrer eine bestimmte Taste drücken.

Der Test zielt darauf ab, die Wahrnehmung, die Konzentrationsfähigkeit und das Reaktionsvermögen zu überprüfen. Dabei geht es auf einer sehr einfachen Stufe los und im weiteren Verlauf wird der Schwierigkeitsgrad zunehmend erhöht, bis schließlich die höchste Stufe erreicht ist. Aber keine Sorge: Niemand erwartet eine fehlerfreie Leistung. Die Tests sind so ausgelegt, dass ein perfektes Abschneiden praktisch unmöglich ist.

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Der mit Abstand wichtigste Teil der MPU ist das Gespräch mit dem Psychologen. Er wird dem Autofahrer verschiedene Fragen stellen, die sich auf seine Lebenssituation, sein Umfeld und auch auf sein Fehlverhalten im Straßenverkehr beziehen. Der Autofahrer sollte an dieser Stelle wissen, dass sich der Prüfer gut auf ihn vorbereitet hat.

Dazu hat er sich die ausgefüllten Fragebögen und die Unterlagen, die ihm die Führerscheinbehörde zugeschickt hat, genau angeschaut. Gab es im Zusammenhang mit dem Verkehrsdelikt ein Gerichtsverfahren, liegt ihm diese Akte meist ebenfalls vor. Gleiches gilt für Gutachten, die zu einem früheren Zeitpunkt erstellt wurden. Davon abgesehen ist der Psychologe in einer Prüfstelle gut geschult und bemerkt sehr schnell, wenn ihm der Autofahrer etwas vormachen möchte.

Der Autofahrer sollte beim Psychologengespräch deshalb folgende Tipps beherzigen:

  • Es bringt nichts, aktenkundige Tatsachen zu bestreiten oder den Sachverhalt schönreden zu wollen. Genauso ist es keine gute Idee, einem anderen die Schuld zu geben oder ihn für das eigene Fehlverhalten verantwortlich zu machen. Der Autofahrer ist viel besser beraten, wenn er bei der Wahrheit bleibt.
  • Der Autofahrer sollte sich einsichtig zeigen. Er sollte sein Fehlverhalten nicht nur einräumen, sondern seinen Fehler selbstkritisch zugeben.
  • Der Psychologe muss erkennen können, dass der Autofahrer seinen Fehler bereut und etwas daraus gelernt hat. Und dass er sein Fehlverhalten dauerhaft abstellen wird.
  • Im Idealfall kann der Autofahrer aufzeigen, dass er sich mit seinem Fehlverhalten auseinandergesetzt und sich Wissen darüber angeeignet hat, welche Gefahren für ihn und andere Verkehrsteilnehmer von einem solchen Verhalten ausgehen.

Am Ende ist entscheidend, dass der Psychologe zu dem Ergebnis kommt, dass der Autofahrer sein Fehlverhalten nicht mehr wiederholen wird. Ist der Psychologe nicht davon überzeugt, dass sich etwas ändert, wird sein Gutachten negativ ausfallen. Wie der Autofahrer bei der ärztlichen Untersuchung und beim Reaktionstest abgeschnitten hat, spielt dann keine Rolle mehr.

 

Das Ergebnis der MPU

Ist die MPU abgeschlossen, werden die Tests ausgewertet. Auf dieser Basis erstellt der Prüfer dann sein Gutachten. Und dabei gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Positives Gutachten: Ist der Gutachter davon überzeugt, dass der Autofahrer aus seinem Fehltritt gelernt hat und sprechen auch die anderen Testergebnisse nicht gegen die Fahreignung, wird er ein positives Gutachten erstellen. Der Autofahrer kann das Gutachten dann der zuständigen Verwaltungsbehörde vorlegen und schon bald seinen Führerschein wieder in Empfang nehmen.
  2. Positives Gutachten mit Nachschulung: Das Gutachten kann zwar insgesamt positiv ausfallen. Aber der Gutachter kann anregen, dass der Autofahrer sicherheitshalber noch eine Nachschulung besucht. In diesem Fall wird der Autofahrer meist nicht darum herumkommen, an dieser Nachschulung teilzunehmen. Das ganze Verfahren wird sich dann noch ungefähr drei Monate ziehen. Danach kann sich der Autofahrer aber über seine wiedererteilte Fahrerlaubnis freuen.
  3. Negatives Gutachten: Hat der Gutachter ernsthafte Zweifel an der Einsicht des Autofahrers und damit auch an dessen Fahreignung, wird das Gutachten negativ ausfallen. In diesem Fall sollte der Autofahrer das Ergebnis unbedingt für sich behalten. Legt er der Verwaltungsbehörde das negative Gutachten vor, wird diese nämlich eine weitere Wartefrist verhängen und zudem auch noch die Kosten für die Auswertung des Gutachtens in Rechnung stellen. Außerdem kommt das Gutachten in die Führerscheinakte und bleibt dort zehn Jahre lang. Jeder weitere Gutachter würde das Gutachten dann zu lesen bekommen.
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Deshalb folgender Tipp:

Auch wenn der Autofahrer nicht freiwillig zur MPU geht, ist er der Auftraggeber des Gutachtens. Immerhin ist er auch derjenige, der das Gutachten bezahlt. Deshalb sollte er die Untersuchungsstelle ausdrücklich dazu auffordern, nur ihm das Gutachten zukommen zu lassen. Die Verwaltungsbehörde soll keine Ausfertigung erhalten.

Ist das Gutachten positiv, kann es der Autofahrer dann bei der Behörde vorlegen. Ist es negativ, sollte er seinen Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zurücknehmen. Auf diese Weise verhindert er einen Ablehnungsbescheid, der erfolgt, weil eben kein positives Gutachten eingereicht werden konnte. Der Autofahrer kann anschließend selbst entscheiden, wann er einen zweiten Versuch startet und einen neuen Antrag stellt.

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