Bericht: Lebensretter Rauchwarnmelder – darauf kommt es an

Bericht: Lebensretter Rauchwarnmelder – darauf kommt es an

Ein Kurzschluss, ein kaputtes Elektrogerät, Unachtsamkeit bei einer brennenden Kerze: Für einen Brand kann es die verschiedensten Ursachen geben. Und ein Feuer kann schnell zur tödlichen Gefahr werden. Rauchwarnmelder können dann zum Lebensretter werden.

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In Deutschland kommen jedes Jahr rund 400 Menschen bei Bränden ums Leben. Bei bis zu zwei Dritteln aller Brandopfer ist eine Rauchvergiftung die Todesursache. Bricht das Feuer tagsüber aus und bemerkt der Betroffene den Brand sehr schnell, kann er natürlich oft noch reagieren. Doch im Schlaf sieht die Sache schon ganz anders aus.

Denn anders als oft angenommen, weckt selbst dichter, beißender Qualm einen Schlafenden nicht auf. Der Grund hierfür ist, dass im Schlaf auch die Sinnesorgane ruhen. Bis der Betroffene das Feuer bemerkt, kann es deshalb zu spät sein. Brandrauch ist nämlich hochgiftig für die Lunge. Den Qualm zwei, drei Minuten lang einzuatmen, kann schon ausreichen, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erleiden.

Doch diese Gefahr lässt sich mit einem kleinen technischen Helfer minimieren: einem Rauchwarnmelder. Er schlägt Alarm, wenn er Rauch bemerkt. Damit der Lebensretter seinen Job richtig machen kann, müssen aber ein paar Dinge beachtet werden.

Worauf es ankommt, erklären wir in diesem Bericht:

Die Funktionsweise eines Rauchwarnmelders

Ein Rauchwarnmelder ist im Inneren mit einer Messkammer ausgestattet. Außerdem hat er eine Leuchtdiode, die Lichtstrahlen in die Messkammer sendet. Gegenüber der Leuchtdiode ist eine Fotolinse angebracht. Da sich in der Messkammer normalerweise kein Rauch befindet, treffen die Lichtstrahlen auch nicht auf die Fotolinse.

Tritt nun aber Rauch in die Messkammer ein, reflektiert er die Lichtstrahlen. Dadurch werden die Lichtstrahlen auf die Fotolinse gelenkt. Die Elektronik des Rauchmelders registriert das und steuert daraufhin einen Alarmgeber und eine Kontrolllampe an. Das wiederum hat zur Folge, dass ein akustischer und ein optischer Alarm ausgelöst werden.

Neuere Rauchwarnmelder haben zusätzlich noch einen Sensor eingebaut, der auf einen plötzlichen Anstieg der Temperatur reagiert. Denn wenn die Temperatur im Raum schlagartig nach oben geht, kann das ebenfalls auf einen Brand hinweisen.

 

Lebensretter Rauchwarnmelder – darauf kommt es an

Rauchwarnmelder gibt es in verschiedenen Ausführungen und unterschiedlichen Preisklassen. Wichtig ist aber, dass ein Rauchwarnmelder bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt. In diesem Zusammenhang sind zwei technische Normen wichtig, nämlich

  • die Produktprüfnorm EN 14604 und
  • die Anwendungsnorm DIN 14676.

Die Norm EN 14604 ist eine europäische Produktnorm. Sie legt fest, welche technischen Kriterien Rauchwarnmelder erfüllen und wie sie geprüft werden müssen. Außerdem enthält sie die Vorgaben für die Leistungsbeschreibung und die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen. In Europa dürfen nur Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden, die die EN 14604 erfüllen. Und auch Bauherren, Hausbesitzer und Vermieter dürfen in Wohnräumen nur Rauchwarnmelder verwenden, die nach der EN 14604 gekennzeichnet sind.

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Die DIN 14676 ist eine nationale, also eine deutsche Anwendungsnorm. Sie regelt den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Im Unterschied zur EN 14604, die zwingend eingehalten werden muss, ist die DIN 14676 nicht direkt vorgeschrieben. Die technischen Regeln gelten jedoch als allgemein anerkannt. Deshalb ist die Norm die gültige Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder in Wohnräumen und sollte grundsätzlich befolgt werden.

Noch höhere Anforderungen erfüllen Rauchwarnmelder mit dem Qualitätskennzeichen „Q“. Diese Auszeichnung besagt, dass der Rauchwarnmelder den Vorgaben der Richtlinie 14-01 von der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) entspricht. Prüfkriterien hier sind unter anderem die Langlebigkeit und die Anfälligkeit für Fehlalarme.

 

Die richtige Installation eines Rauchwarnmelders

Um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten, sollten alle Schlafzimmer, die Kinderzimmer und die Flure oder Treppenhäuser, die im Ernstfall als Rettungswege genutzt werden, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Dabei kann ein Rauchwarnmelder einen etwa 60 Quadratmeter großen Raum überwachen.

Ist der Raum größer, sollte die Anzahl der Melder entsprechend erhöht werden. Montiert werden Rauchwarnmelder immer an der Decke und dabei möglichst in der Raummitte. Wichtig ist außerdem, dass der Abstand zu den Wänden oder zu großen Schränken und anderen Einrichtungsgegenständen mindestens einen halben Meter beträgt. Hindernisse könnten nämlich dazu führen, dass der Rauch mit Verzögerung in den Rauchwarnmelder eindringt.

Einfache Rauchwarnmelder lösen nur in dem Raum einen Alarm aus, in dem sie installiert sind. Besser ist deshalb, Melder zu verwenden, die beispielsweise auf Funkbasis miteinander vernetzt sind.

Denn wenn zum Beispiel im Erdgeschoss ein Brand ausbricht, die Bewohner aber im ersten oder zweiten Obergeschoss schlafen, löst der Rauchwarnmelder im Erdgeschoss zwar einen Alarm aus. Die Bewohner bekommen davon aber möglicherweise nichts mit. Sind die Rauchwarnmelder hingegen miteinander vernetzt, wird der Alarm im ganzen Haus gemeldet und die Bewohner so rechtzeitig informiert.

 

Die Wartung von Rauchwarnmeldern

Genauso wichtig wie die richtige Installation ist auch eine regelmäßige Wartung. Sie stellt sicher, dass die Funktionsfähigkeit in vollem Umfang gegeben ist. Als Faustregel dabei gilt, dass Rauchwarnmelder einmal pro Jahr überprüft werden sollten. Bei der Überprüfung wird nachgesehen, ob die Öffnungen, durch die der Rauch in den Melder eindringt, frei sind. Sollten sie durch Flusen oder Ähnliches verschmutzt sein, werden sie entsprechend gesäubert. Außerdem wird getestet, ob die Warnsignale richtig funktionieren oder andere Beschädigungen vorliegen.

Hat der Rauchwarnmelder keine fest eingebauten, sondern auswechselbare Batterien, ist es aber nicht notwendig, die Batterien einmal pro Jahr auszutauschen. Denn wenn die Batterieleistung nicht mehr ausreicht, meldet sich der Rauchwarnmelder von alleine.

 

Die gesetzlichen Regelungen zu Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern

Rauchwarnmelder können im Ernstfall Leben retten. Daher sollten Bauherren, Hausbesitzer, Vermieter und Mieter schon in eigenem Interesse Melder einbauen. Tatsächlich gibt es in Deutschland aber sogar eine gesetzliche Rauchmelderpflicht in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen, die in einer wohnungsähnlichen Form genutzt werden. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich in den Landesbauordnungen der Bundesländer.

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Dabei gilt inzwischen in allen 16 Bundesländern, dass bei Neu- und Umbauten Rauchwarnmelder eingebaut werden müssen. Und auch Bestandsbauten müssen in fast allen Bundesländern mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein. Die Übergangsfristen für den nachträglichen Einbau sind mittlerweile fast überall abgelaufen. Es gibt nur vier Ausnahmen:

  • In Thüringen müssen Bestandsbauten bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
  • In Berlin und Brandenburg läuft die Frist für die Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern am 31. Dezember 2020 ab.
  • In Sachsen wurde bislang keine Nachrüstpflicht bei Bestandsbauten festgelegt.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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