Bericht: Wissenswertes zur Rückgabe von Elektroschrott, 1. Teil

Bericht: Wissenswertes zur Rückgabe von Elektroschrott, 1. Teil

Ob die kaputte Kaffeemaschine, der ausgemusterte Rasierapparat oder das alte Handy: In vielen Haushalten finden sich Altgeräte, die im Keller herumstehen oder in irgendwelchen Schubladen verschwinden, bis sie irgendwann in der Mülltonne landen.

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Elektroschrott

Jedes Jahr gibt es fast zwei Millionen Tonnen Elektroschrott. Doch nur etwa 42 Prozent davon werden ordnungsgemäß entsorgt. Der Gesetzgeber möchte diesen Wert bis 2019 auf mindestens 65 Prozent erhöhen, um so neben der richtigen Entsorgung von ausgedienten Elektrogeräten auch die Verwertung der darin enthaltenen Rohstoffe anzukurbeln.

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wo und wie Verbraucher ihre Altgeräte loswerden können.

In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir Wichtiges und Wissenswertes zur Rückgabe von Elektroschrott:

 

Für welche Händler gilt eine Rücknahmepflicht?

Schon seit Juli 2016 müssen größere Einzel- und Online-Händler elektrische und elektronische Altgeräte zurücknehmen. Diese Rücknahmepflicht gilt für Geschäfte, die eine Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern haben.

Ist ein Geschäft kein reiner Elektroladen, sondern zum Beispiel ein großer Supermarkt mit gemischtem Sortiment, zählt mit Blick auf die Rücknahmepflicht nur die Verkaufsfläche für die Elektroprodukte. Bei Online-Händlern wiederum ist die Grundfläche im Lager, die für Elektrowaren vorgesehen ist, maßgeblich.

Gilt für einen Händler die Rücknahmepflicht, muss er die Altgeräte kostenfrei annehmen. Allerdings ist es für den Verbraucher mitunter schwierig, die Größe der Verkaufsfläche richtig einzuschätzen.

Und bei Online-Händlern wird er kaum in Erfahrung bringen können, wie groß die Lagerfläche ist. Andererseits kann jeder Händler und Hersteller Altgeräte freiwillig zurücknehmen. Und in der Praxis ist dieser Service auch bei kleineren Geschäften oft anzutreffen. Auch eine freiwillige Rücknahme muss kostenlos erfolgen. Lediglich Transportkosten darf der Händler in Rechnung stellen.

Eine andere Möglichkeit für die Rückgabe von Elektroschrott sind kommunale Sammelstellen. Meist sind das Recyclinghöfe, die die ausgedienten oder ausgemusterten Altgeräte kostenfrei entgegennehmen. Werden die Geräte beim Verbraucher abgeholt, kann die Kommune dafür aber Gebühren verlangen.

 

Welche Geräte müssen Händler zurücknehmen?

Bei der Rücknahmepflicht kommt es auf die Größe des Geräts an: Kleinere Geräte, bei denen keine Kante länger ist als 25 Zentimeter, muss der Händler immer kostenfrei annehmen.

Das gilt unabhängig davon, wo der Verbraucher das Gerät gekauft hat und ob er jetzt in diesem Geschäft ein neues Gerät kauft. Selbst wenn der Verbraucher in dem Laden nichts kauft, wird er sein Altgerät also los. Um den Aufwand möglichst klein zu halten, können die Händler Sammeltonnen bereitstellen.

Bei größeren Geräten – also Geräten, bei denen die Kantenlänge 25 Zentimeter überschreitet – greift das Prinzip “Alt gegen Neu”. Hier muss der Händler das Altgerät dann kostenlos annehmen, wenn der Verbraucher ein neues Gerät aus der gleichen Kategorie bei ihm kauft. Gönnt sich der Verbraucher beispielsweise eine neue Waschmaschine, einen Kühlschrank oder einen Fernseher, muss der Händler das Altgerät zurücknehmen.

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Das gilt auch, wenn das Neugerät nach Hause geliefert wird. In diesem Fall muss der Verbraucher dem Händler beim Kauf nur mitteilen, dass er ein Altgerät zur Mitnahme hat. Im stationären Handel erfolgt dieser Service immer kostenfrei. Im Unterschied dazu dürfen Online-Händler für die Mitnahme von Altgeräten Kosten berechnen.

 

Welche Regelungen gelten im Online-Handel?

Die Rücknahmepflicht greift auch für Online-Händler, wenn die Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte größer ist als 400 Quadratmeter. Gleichzeitig muss der Online-Händler den Verbraucher beim Kauf informieren, wie er die Rückgabe der Altgeräte regelt.

Anders als der stationäre Handel können Online-Händler verschiedene Rücknahmeformen anbieten. So kann ein Online-Händler das Altgerät bei der Anlieferung des Neugeräts mitnehmen oder dem Verbraucher anbieten, ihm das Altgerät zuzuschicken.

Die dritte Möglichkeit ist, dass der Online-Händler eine Sammelstelle nennt, bei der der Verbraucher sein Altgerät abgeben kann. Eine dieser Varianten muss kostenfrei sein. Gibt der Händler eine Sammelstelle an, ist aber nur die Rückgabe des Geräts kostenlos. Den Transport zur Sammelstelle muss der Verbraucher selbst organisieren und bezahlen.

Die verbraucherfreundliche Regelung, nach der der stationäre Handel ein altes Elektrogroßgerät bei der Anlieferung des Neugeräts grundsätzlich kostenlos mitnehmen muss, gibt es im Online-Handel so also nicht. Ein Online-Händler hat seine Pflicht erfüllt, wenn er dem Verbraucher entweder eine kostenfreie Möglichkeit der Rücksendung oder die kostenlose Abgabe bei einer Sammelstelle bereitstellt. Ratsam ist deshalb, vor einem Online-Kauf auf die Rückgabebedingungen zu achten.

 

Was ist, wenn ein Händler die Rücknahme verweigert?

Nicht nur der Handel unterliegt einer Rücknahmepflicht. Umgekehrt gibt es auch für Verbraucher eine Rückgabepflicht. Oder anders ausgedrückt: Der Verbraucher darf alte Elektrogeräte nicht einfach so in die Mülltonne werfen. Denn dort gehören sie nicht hin. Um den Verbraucher daran zu erinnern, sind Elektro- und Elektronikgeräte inzwischen mit einem Symbol gekennzeichnet, das eine durchgestrichene Mülltonne zeigt. Doch auch wenn auf einem recht alten Gerät dieses Symbol noch nicht zu finden ist, darf es nicht über den normalen Müll entsorgt werden.

Nur was ist eigentlich, wenn ein Händler ein Altgerät nicht annehmen will? In diesem Fall ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner. Hier kann der Verbraucher den Vorfall melden. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Rückgabe von Pfandflaschen nicht funktioniert. In der Praxis gibt es bei der Rückgabe von Elektrogeräten aber eher selten Probleme.

Im 2. Teil schauen wir uns an, welche Geräte überhaupt zum Elektroschrott zählen. Zumal am 15. August 2018 ein paar neue Geräte dazugekommen sind, die jetzt ebenfalls unter die Rücknahmepflicht fallen. Und wir klären, warum das Recycling von Altgeräten eigentlich sinnvoll ist.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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