Bericht: 8 Fragen zu Diesel-Fahrverboten

Bericht: 8 Fragen zu Diesel-Fahrverboten

Eine hohe Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) kann die Gesundheit erheblich beeinträchtigen. Erkrankungen der Atemwege, Augenkrankheiten, Lungenprobleme und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind Beispiele für mögliche Folgen.

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Diesel Fahrverbote

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen Maßnahmen gehören Fahrverbote für Diesel-Autos. Das Bundesverwaltungsgericht hat solche Fahrverbote für rechtlich zulässig erklärt – und damit die Städte und Gemeinden unter Zugzwang gesetzt. Doch was heißt das eigentlich für die betroffenen Autofahrer?

Im folgenden Bericht beantworten wir die acht wichtigsten Fragen zu Diesel-Fahrverboten:

 

  1. Wo ist mit Diesel-Fahrverboten zu rechnen?

Nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts haben erste Großstädte wie Hamburg, Stuttgart, Frankfurt am Main und Mainz Maßnahmen eingeleitet. In welcher Form weitere Städte und Gemeinden Diesel-Fahrverbote umsetzen werden, ist derzeit noch unklar.

Das Umweltbundesamt hat ermittelt, dass es nach aktuellem Stand um die 65 Kommunen gibt, in denen der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Grenzwertüberschreitungen müssen zwar nicht zwangsläufig bedeuten, dass sich die Städte gleich für Diesel-Fahrverbote entscheiden. Aber sie müssen Maßnahmen planen, um die Belastung zu senken.

 

  1. Ab wann gelten die Diesel-Fahrverbote?

Das erste Diesel-Fahrverbot hat Hamburg umgesetzt. Es gilt schon seit dem 31. Mai 2018 auf bestimmten Strecken für Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Euronorm 6. 2019 folgen Diesel-Fahrverbote in weiteren Städten. Dazu gehören Stuttgart, Mainz, Frankfurt am Main und Berlin. Wo und ab wann es darüber hinaus künftig Fahrverbote für Diesel-Autos geben wird, bleibt abzuwarten.

 

  1. Wie werden die Diesel-Fahrverbote umgesetzt?

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie die Diesel-Fahrverbote ausgestaltet werden können. Eine mögliche Variante ist, dass einzelne Straßen oder feste Strecken für Diesel-Fahrzeuge gesperrt werden. In dieser Form setzt Hamburg das Diesel-Fahrverbot um. Das Bundesverwaltungsgericht sieht dabei auch keine größeren Hürden.

Eine andere Möglichkeit ist, dass sich die Diesel-Fahrverbote auf bestimmte Zonen beziehen. Eine solche Umsetzung plant Stuttgart. Dort gilt ab dem 1. Januar 2019 ein zonales Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euronorm 4. Die Zone, in der das Diesel-Fahrverbot gilt, entspricht der seit 2008 eingerichteten Umweltzone und umschließt somit das gesamte Stadtgebiet.

Bei zonalen Diesel-Fahrverboten muss nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.

Aus diesem Grund müssen zonale Fahrverbote in mehreren Phasen eingeführt werden:

  • Zunächst betrifft das Fahrverbot nur ältere Diesel-Fahrzeuge, die Euronorm 4 oder schlechter haben.
  • Frühestens ab dem 1. September 2019 dürfen Diesel-Fahrzeuge mit Euronorm 5 mit einem zonalen Fahrverbot belegt werden.
  • Ab 2021 könnte das Fahrverbot auf Diesel-Autos mit Euronorm 6 ausgeweitet werden.
  • Als dritte Variante ist denkbar, dass die Diesel-Fahrverbote an bestimmte Uhrzeiten geknüpft werden.
  1. Wer ist von den Diesel-Fahrverboten ausgenommen?

Nach Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts dürfen die Fahrverbote für Autofahrer nicht unverhältnismäßig sein. Deshalb muss es Ausnahmeregelungen geben. Das Gericht hat hier Anwohner und Handwerker namentlich genannt. Für die praktische Umsetzung ist in diesem Zusammenhang denkbar, dass die Ausnahmen übernommen werden, die auch in Umweltzonen gelten. Demnach sind

  • Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Bundeswehr,
  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung schwerbehinderter Menschen,
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge und
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen
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nicht von Fahrverboten betroffen. Die genauen Regelungen stehen in den Luftreinhalteplänen der jeweiligen Städte und Kommunen. In Hamburg beispielsweise bleiben neben den sonstigen Ausnahmen auch Anlieger bei den Fahrverboten außen vor. Zu den Anliegern zählen neben den eigentlichen Anwohnern auch deren Besucher.

Gleiches gilt für Mitarbeiter und Kunden von Geschäften, Büros, Praxen und Kanzleien. Gibt es eine Befreiung für Anlieger, ist das durch ein zusätzliches Verkehrsschild gekennzeichnet. Die betroffenen Anwohner müssen daher keinen gesonderten Antrag stellen.

 

  1. Wie sind die Bereiche, die für Diesel-Fahrzeuge gesperrt sind, ausgeschildert?

Um die Abschnitte, Strecken oder Zonen mit Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge zu kennzeichnen, kommen zwei Verkehrszeichen in Frage, nämlich

  • 260 – Verbot für Kraftwagen oder
  • 270.1 – Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone.

Die Schilder werden dann noch mit einem Zusatz für Diesel-Fahrzeuge ergänzt. In Hamburg zum Beispiel steht auf dem Zusatzschild “Diesel bis Euro V”.

 

  1. Woran erkennt der Autofahrer, ob das Fahrverbot für sein Auto gilt?

Aller Voraussicht nach werden sich die Fahrverbote nach der Schadstoffklasse des Fahrzeugs richten. Diese Schadstoffklasse heißt auch Euronorm. Welche Schadstoffklasse ein Fahrzeug hat, steht in Teil I der Zulassungsbescheinigung im Abschnitt 14.1. Bei älteren Fahrzeugen, die vor 2006 zugelassen wurden, findet sich die Angabe auf dem Fahrzeugschein unter “Schlüsselnummern zu 1”. Anhand dieser Schlüsselnummer kann der Autofahrer die dazugehörige Abgasnorm ermitteln.

 

  1. Welche Strafe droht bei einer Missachtung des Diesel-Fahrverbots?

Fährt der Autofahrer trotz Verbotsschild in eine Zone, die für sein Diesel-Fahrzeug gesperrt ist, wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Befährt er unerlaubt eine Umweltzone, die eine grüne Plakette vorschreibt, beträgt das Bußgeld 80 Euro. Noch teurer wird es, wenn die Behörden einen vorsätzlichen Verstoß unterstellen. In diesem Fall beläuft sich das Bußgeld auf 160 Euro.

 

  1. Was kann ein Autofahrer tun, wenn er von einem Diesel-Fahrverbot betroffen ist?

Tatsächlich sind die Fahrverbote vor allem für Besitzer älterer Diesel bitter. In Städten wie Stuttgart, wo weitläufige zonale Fahrverbote geplant sind, bleibt den betroffenen Autofahrern nicht viel anderes übrig, als das Auto außerhalb stehen zu lassen oder eben Bußgelder zu riskieren.

In Städten wie Hamburg, wo nur bestimmte Strecken gesperrt sind, können die Autofahrer diese Abschnitte wenigstens umfahren. Doch die Umwege kosten Zeit und erhöhen vermutlich auch den Kraftstoffverbrauch.

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Langfristig gesehen, werden die betroffenen Autofahrer entweder über eine Nachrüstung oder einen Wechsel des Fahrzeugs nachdenken müssen. Wissenschaftler und Experten gehen davon aus, dass es möglich ist, Diesel-Fahrzeuge entsprechend nachzurüsten. Die Kosten dafür werden auf 1.500 bis 3.000 Euro geschätzt. Zugelassene Nachrüstsysteme gibt es aber bisher noch nicht. Und unklar ist auch, wer die Kosten tragen soll.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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