Bericht: Ab Oktober höherer Zuschuss beim Zahnersatz

Bericht: Ab Oktober höherer Zuschuss beim Zahnersatz

Ob Krone, Brücke oder ganze Prothese: Zahnersatz kann ganz schön ins Geld gehen. Je nach verwendetem Material, Art der Versorgung und Umfang der Behandlung können schnell Kosten im vierstelligen Bereich anfallen. Und im Unterschied zu vielen anderen ärztlichen Leistungen müssen Patienten bei der Sanierung des Gebisses einen hohen Eigenanteil selbst übernehmen. Doch ab Oktober 2020 steigt der Festzuschuss, den die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen.

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Bericht Ab Oktober höherer Zuschuss beim Zahnersatz

Das Festzuschuss-System beim Zahnersatz

Seit 2005 gibt es für Zahnersatz ein System mit Festzuschüssen. Dafür listet eine Richtlinie in einer offiziellen Tabelle 50 verschiedene Befunde auf und nennt jeweils den Festzuschuss, den die gesetzlichen Krankenkassen beisteuern. Die Höhe der Zuschüsse wird jedes Jahr neu festgelegt.

Gleichzeitig hat das oberste Beschlussgremium von Krankenkassen, Ärzten und Zahnärzten für jeden Befund beschlossen, was die Regelversorgung ist. Sie muss zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein. Die Regelversorgung ist die Standardtherapie und gesetzlich Krankenversicherte haben darauf einen Anspruch.

Von den ermittelten Durchschnittskosten für die Regelversorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen bestimmten Anteil. Das ist der sogenannte Festzuschuss. Den Rest muss der Versicherte selbst bezahlen.

Entscheidet sich der Versicherte für eine Versorgung, die über die Regelversorgung hinausgeht, muss er die Extras aus eigener Tasche finanzieren. Denn der Festzuschuss bleibt gleich.

Ab Oktober höherer Zuschuss beim Zahnersatz

Bislang beläuft sich der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen auf 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung. Hat der Versicherte ein Bonusheft, steigt der Anteil auf 60 oder 65 Prozent. Das Bonusheft ist der Nachweis dafür, dass der Patient jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt war.

Ab dem 1. Oktober 2020 wird der Festzuschuss angehoben. Er klettert dann von 50 auf 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Basisversorgung. Noch höher fällt der Kassenzuschuss aus, wenn der Patient ein Bonusheft vorweisen kann. Ist das Bonusheft über fünf Jahre geführt, steigt der Kassenzuschuss nämlich von 60 auf 70 Prozent. Bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft beläuft sich der Zuschuss auf 75 Prozent statt bisher 65 Prozent.

In Ausnahmefällen kann die Krankenkasse den Festzuschuss auch dann auf 75 Prozent erhöhen, wenn der Versicherte die Zähne regelmäßig gepflegt und die Kontrolluntersuchung in den vergangenen zehn Jahren nur einmal ausgelassen hat.

Warten kann sich auszahlen

Hat der Versicherte keine akuten Schmerzen und braucht er nicht unbedingt sofort einen Zahnersatz, macht es Sinn, eine planbare Behandlung auf Oktober oder danach zu verschieben. Denn der höhere Zuschuss macht sich im Geldbeutel bemerkbar.

Ein Beispiel: Muss ein fehlender Seitenzahn mit einer Brücke ersetzt werden, belaufen sich die Kosten für die Regelversorgung auf rund 750 Euro. Ab Oktober übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 60 Prozent davon, mit Bonusheft bis zu 75 Prozent. Dadurch steigt der Festzuschuss auf rund 450 Euro (bisher 375 Euro) bis maximal 563 Euro (bislang 488 Euro).

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Geringverdiener können einen Antrag stellen, wodurch die Krankenkasse dann die Kosten für die Regelversorgung komplett übernimmt. Möchte der Patient einen Zahnersatz haben, der über die Basisversorgung hinausgeht, zum Beispiel eine Brücke aus Keramik oder ein Implantat, steigt sein Eigenanteil deutlich. Denn er bekommt den Festzuschuss zwar ebenfalls, die Höhe bleibt aber gleich und die Mehrkosten muss der Patient selbst bezahlen. Und für solche Extras kann der Eigenanteil dann in einer Größenordnung zwischen 1.500 und 3.500 Euro liegen.

Die Regelversorgung prüfen

Bevor sich der Patient für eine Behandlung entscheidet, sollte er sich ausführlich beraten lassen. Die Zahnärzte sind dazu verpflichtet, alle Alternativen aufzuzeigen, über die Risiken aufzuklären und über die Kosten zu informieren. Das schließt auch die Regelversorgung ein, die die kostengünstigste Lösung ist.

Tatsächlich ist die Basisversorgung aber keineswegs schlecht oder minderwertig. Vielmehr beinhaltet die Regelversorgung Lösungen, die wissenschaftlich regelmäßig überprüft werden und sich mit Blick auf die Haltbarkeit, die Stabilität und die Passgenauigkeit bewährt haben. Außerdem deckt die Basisversorgung alle Leistungen ab, die notwendig sind.

Zahnärzte bieten jedoch gerne zusätzliche Leistungen an, die sie anschließend anteilig oder komplett über die private Gebührenordnung abrechnen können. Andererseits gibt es im Bereich der Zahnmedizin heute sehr viele Möglichkeiten. Deshalb sollte der Patient von seinem Recht auf eine ausführliche Beratung Gebrauch machen.

Steht ein größerer Eingriff an, ist zudem eine Überlegung wert, sich eine Zweitmeinung einzuholen. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Behandlungspläne und auch die Kosten trotz gleichem Befund deutlich voneinander abweichen können. Viele Krankenkassen haben ein eigenes Programm, bei dem sie mit Ärzten oder Zentren zusammenarbeiten, die Zweitmeinungen abgeben.

Noch ein Spar-Tipp

Um die Kosten für den Zahnersatz zu senken, kann sich der Patient in einer Uniklinik mit angeschlossener Zahnklinik von Studenten der Zahnmedizin behandeln lassen.

Die Gebühren für Zahnersatz sind in einer Uniklinik niedriger oder es werden nur die Materialkosten abgerechnet. Manchmal bekommt der Patient sogar eine finanzielle Entschädigung. Das liegt daran, dass die Behandlung länger dauert, weil jeder Schritt ausführlich besprochen und mehrfach überprüft wird.

Bedenken muss der Patient nicht haben. Denn die Behandlung führen ausschließlich Studenten höherer Semester und unter Aufsicht von Assistenz- oder Oberärzten durch. Möglich sind alle gängigen Behandlungen im Bereich des Zahnersatzes. Lediglich Therapien, die sehr umfangreiche chirurgische oder kieferorthopädische Eingriffe erfordern, sind meist ausgeschlossen.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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