Bericht: Wann dürfen Enten, Schwäne, Tauben & Co. gefüttert werden?

Bericht: Wann dürfen Enten, Schwäne, Tauben & Co. gefüttert werden?

Vor allem im Winter machen sich viele Tierfreunde auf den Weg, um die Tiere in den Stadtparks, den Grünanlagen und den Wäldern zu füttern. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Anzeige

Wenn die Temperaturen sinken und sich eine Decke aus Schnee und Eis über die Landschaften legt, wird es für die wildlebenden Tiere immer schwieriger, Nahrung zu finden. Viele Tierfreunde nutzen ihre Winterspaziergänge dann, um die Tiere mit Futter zu versorgen.

Aber: Wie wird die gutgemeinte Geste aus rechtlicher Sicht bewertet? Wann dürfen Enten, Schwäne, Tauben & Co. gefüttert werden?

Der folgende Bericht gibt Antworten!

 

Das Füttern von Waldtieren regeln die Landesjagdgesetze.

Senioren, Familien und andere Tierfreunde unternehmen in der kalten Jahreszeit gerne Waldspaziergänge, um Rehe, Wildschweine und andere Waldbewohner mit Futter wie Kastanien, Nüssen, Obst und Brot zu versorgen. Ob und wann die Wildtiere in den heimischen Wäldern gefüttert werden dürfen, ergibt sich aber aus den Regelungen in den Landesjagdgesetzen.

Dabei sieht das Jagdrecht in aller Regel vor, dass die Jäger oder die Förster für die Fütterung der Waldbewohner zuständig sind. Und die Fütterung beschränkt sich üblicherweise auf Notsituationen. Wann eine Notsituation gegeben ist, wird meist durch die zuständige Jagdbehörde bestimmt. So kann beispielsweise dann eine Notsituation vorliegen, wenn ein langer und sehr strenger Winter herrscht und die Waldtiere deshalb keine Chance haben, Nahrung zu finden. In einem solchen Fall dürfen die Jäger oder Förster die Waldbewohner mit Futter unterstützen. In einigen Bundesländern verpflichtet sie das Jagdrecht sogar zur Fütterung.

Spaziergänger sollten das Wild in den Wäldern aber nicht füttern. In einigen Bundesländern gilt ein ausdrückliches Verbot, in anderen Bundesländern dürfen nur bestimmte Wildarten nicht gefüttert werden. In wieder anderen Bundesländern enthalten die Jagdgesetze keine Regelungen zur Fütterung. Hier können stattdessen die örtlichen Jagdbehörden die Regeln festlegen.

Hält sich ein Tierfreund nicht an die Regeln und füttert er die Waldbewohner trotz Verbot, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Wird er erwischt, darf ihn der Jäger oder Förster festhalten und seine Personalien notieren. Je nach Bundesland muss der Tierfreund dann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Hintergrund für die vergleichsweise hohen Bußgelder ist zum einen, dass die Waldbewohner vor einem nicht artgerechten Futter geschützt werden sollen. Rehe beispielsweise vertragen kein Brot. Zum anderen besteht die Gefahr, dass sich die Wildtiere an Menschen gewöhnen und zahmer werden. Die Folge davon kann sein, dass sich die Tiere bei ihrer Futtersuche immer näher an Wohngebiete herantrauen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Bericht: Infos und Verhaltenstipps bei Stalking, Teil 2

Wildschweine in Siedlungen und Vorgärten können aber sehr großen Schaden anrichten. Zudem würde es zu noch mehr Wildunfällen kommen als ohnehin schon. Selbst wenn die Landesjagdgesetze oder Vorgaben der örtlichen Jagdbehörden kein ausdrückliches Fütterungsverbot enthalten, sollten Tierfreunde auf das Füttern der Waldbewohner also besser verzichten bzw. diese Aufgabe den Jägern und Förstern überlassen.

Das Füttern von Tieren in der Stadt unterliegt dem Stadt- oder Gemeinderecht.

Auch Tauben, Enten, Schwäne und andere heimische Vögel haben es im Winter nicht immer leicht, in Parks, in Grünanlagen und generell in den Städten Futter zu finden. Tierfreunde greifen dann gerne zu altem Brot. Doch ratsam ist, zunächst einmal abzuklären, ob das Füttern überhaupt gestattet ist. Eine generelle, bundesweit einheitliche Regelung hierzu gibt es nicht.

Stattdessen kann jede Stadt und Gemeinde selbst bestimmen, wie die Sache mit der Fütterung von wildlebenden Tieren gehandhabt werden soll. In vielen Städten und Gemeinden ist in der örtlichen Satzung beispielsweise festgelegt, dass Tauben nicht gefüttert werden dürfen.

Denn Tauben gelten vielerorts als Plage und die Beseitigung der Schäden durch den Kot der Tauben verursacht hohe Kosten. Aus diesem Grund sollen die Tauben durch das Füttern nicht noch zusätzlich angelockt werden. Missachtet ein Tierfreund das Fütterungsverbot, droht im vielerorts ein Bußgeld.

Ob ein Fütterungsverbot in Parks und Grünanlagen, an Seen und Flüssen, auf Marktplätzen, in Fußgängerzonen und an anderen Stellen im Ort besteht, ist meist durch entsprechende Hinweisschilder ausgewiesen. Ansonsten lässt sich über die Satzung oder durch eine direkte Nachfrage bei der örtlichen Verwaltung herausfinden, welche Regelungen es zum Füttern von Enten, Schwänen, Tauben & Co. gibt.

Doch auch wenn es erlaubt ist, die wildlebenden Tiere in der Stadt zu füttern, sollten Tierfreunde ein paar Kleinigkeiten beachten. So sollten sie das Futter nicht direkt ins Wasser werfen, sondern am Ufer verteilen. Andernfalls sinkt das übriggebliebene Futter auf den Boden, wo es verfault. Vor allem in stehenden Gewässern kann dies das ökologische Gleichgewicht massiv beeinträchtigen.

Nehmen die Tiere nicht das gesamte Futter auf, sollten Tierfreunde die Reste einsammeln und wieder mitnehmen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Mäuse, Ratten und andere herumstreunende Tiere nicht angelockt werden. Und: Wenn Tierfreunde den Tieren wirklich etwas Gutes tun wollen, dann sollten sie in der Zoohandlung oder im Drogeriemarkt spezielles Futter kaufen und verfüttern. Denn gerade für Wasservögel wie Enten und Schwäne ist Brot nicht unbedingt die beste Nahrung.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Bericht: die wichtigsten Infos zur Räum- und Streupflicht

Mehr Berichte, Tipps, Ratgeber und Vorlagen:

Anzeige

Thema: Bericht: Wann dürfen Enten, Schwäne, Tauben & Co. gefüttert werden?

 

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


berichte99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

Kommentar verfassen