Bericht: Stichwort „Taschengeldparagraph“
Kinder unter 7 Jahren sind nicht geschäftsfähig. Geschäftsunfähigkeit im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass die Kinder keine wirksamen Willenserklärungen abgeben und selbstständig keine Rechtsgeschäfte tätigen können. Das heißt im Prinzip nichts anders, als dass Kinder unter 7 Jahren noch keine Verträge schließen können.