Das ändert sich 2022 in Sachen Mobilität

Das ändert sich 2022 in Sachen Mobilität

Die alten Führerscheine müssen nach und nach umgetauscht werden, Benzin und Diesel werden teurer, das Bezahlen an der E-Zapfsäule wird einfacher und im Zug können keine Fahrkarten mehr gekauft werden: Das neue Jahr bringt ein paar Neuerungen mit sich. Wir berichten, was sich 2022 in Sachen Mobilität ändert.

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Das ändert sich 2022 in Sachen Mobilität

Alte Führerscheine laufen ab

Eine EU-Verordnung sieht vor, dass alte Führerscheine umgetauscht werden müssen. Die große Umtauschaktion soll bis 2033 EU-weit abgeschlossen sein. Auf diese Weise sollen die Führerscheindokumente EU-weit einheitlich werden und besser vor Fälschungen geschützt sein.

Anders als die grauen und rosafarbenen Papier-Führerscheine sind die neuen EU-Führerscheine im Scheckkartenformat außerdem nur noch 15 Jahre lang gültig. Die Gültigkeit bezieht sich aber nur auf das Dokument als solches, nicht auf die Fahrerlaubnis.

Nach Ablauf der 15 Jahre kann, ähnlich wie beim Personalausweis, einfach ein neues Dokument beantragt werden. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt nicht.

Für den Austausch der bisherigen Führerscheine wurden in Deutschland gesetzliche Fristen festgelegt. Sie richten sich zum einen nach dem Geburtsjahr und zum anderen nach dem Ausstellungsjahr. Bei Papier-Führerscheinen ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich.

Demnach gilt:

  • Die Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2022 austauschen.

  • Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 ist der 19. Januar 2023 der Stichtag für den Umtausch.

  • Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist, muss seinen Führerschein zum 19. Januar 2024 erneuern.

  • Ab dem Jahrgang 1971 gilt der 19. Januar 2025 als Stichtag.

Bei Karten-Führerscheinen, die vor 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Diese Führerscheine müssen ab 2026 nach und nach erneuert werden.

Auto- und Motorradfahrer, die vor 1953 geboren sind, haben unabhängig vom genauen Jahrgang und dem Ausstellungsjahr des Führerscheins bis 2033 Zeit für den Umtausch. Und Führerscheindokumente, die seit 2013 ausgegeben wurden, sind ohnehin nur 15 Jahre lang gültig.

Der Umtausch ist Pflicht. Wer weiterhin mit seinem alten Lappen unterwegs ist, obwohl dieser nicht mehr gültig ist, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.

Der Austausch muss bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Das Antragsformular gibt es vor Ort, teilweise steht es auch zum Download bereit. Für den Umtausch werden eine Kopie des bisherigen Führerscheins, der Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild benötigt. Die Gebühr für den Umtausch liegt bei rund 25 Euro.

Im Zug gibt es keine Fahrkarten mehr

In den Zug einzusteigen und die Fahrkarte dann beim Schaffner zu kaufen, funktioniert seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr. War es bislang möglich, ein Papierticket im ICE oder Intercity nachträglich gegen einen Aufpreis zu lösen, sind beim Zugpersonal seit Jahresbeginn keine Fahrkarten mehr erhältlich.

Lediglich für Schwerbehinderte gilt der Verkaufsstopp nicht. Sie können nach wie vor eine Fahrkarte beim Schaffner bekommen und erhalten anschließend eine Rechnung.

Alle anderen Fahrgäste müssen tief in die Tasche greifen, wenn sie ohne gültiges Ticket in einen Fernverkehrszug einsteigen. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass als Beförderungsentgelt dann der doppelte Fahrpreis fällig wird, mindestens aber 60 Euro.

Im Unterschied zu Fahrkarten auf Papier können digitale Tickets über die DB-App oder die Webseite der Bahn im Zug gelöst werden. Möglich ist das innerhalb von einer Frist von zehn Minuten ab der Abfahrt.

Benzin und Diesel werden durch die CO2-Bepreisung teurer

Anfang 2021 wurde die CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe eingeführt. Die Abgabe für die Emission von Kohlendioxid belief sich zunächst auf 25 Euro pro Tonne und steigt im Jahr 2022 auf 30 Euro. Weil die Mineralölkonzerne die Kosten in aller Regel über die Preise an den Tankstellen weitergeben, erhöhen sich die Spritkosten. Bei Benzin liegt der Aufschlag dann bei 8,5 Cent pro Liter, bei Diesel sind es 9,5 Cent pro Liter.

Die CO2-Abgabe zielt darauf ab, den Ausstoß des klimaschädlichen Gases zu verringern. So sollen die Auswirkungen, zu denen unter anderem die globale Erwärmung und die Versauerung der Meere gehören, aufgefangen werden.

Die Innovationsprämie für E-Autos wird verlängert

Um den Kauf elektrischer Autos anzukurbeln, hat der Gesetzgeber eine Innovationsprämie als zusätzliche staatliche Förderung auf den Weg gebracht. Sie war bis Ende 2021 befristet, wird laut Koalitionsvertrag aber um ein Jahr und somit bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Die Innovationsprämie ergänzt den Umweltbonus. Beide Finanzspritzen zusammen können je nach Listenpreis des Fahrzeugs bis zu 9.000 Euro ausmachen. Für die Auszahlung der Innovationsprämie bleibt es bei den bisherigen Regelungen, der Umweltbonus soll 2025 enden.

Die Förderung gibt es auch für Plug-In-Hybride. Das sind Fahrzeuge, bei denen ein Verbrennungsmotor den Elektroantrieb bei Bedarf unterstützt. Allerdings sind die Regeln für die Zuschüsse strenger. So gibt es nur dann einen Zuschuss, wenn das Fahrzeug maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt.

Außerdem muss die Reichweite, die der Elektroantrieb schafft, ab 2022 bei mindestens 60 Kilometern liegen. Ab dem 1. August 2023 steigt die geforderte Mindestreichweite auf 80 Kilometer.

Ob ein Auto gefördert wird, richtet sich nach dem Tag, an dem der Antrag auf die Fördermittel gestellt wurde. Dazu gibt es ein Online-Verfahren beim Bundeswirtschaftsamt. Ein Rechtsanspruch auf den Umweltbonus und die Innovationsprämie besteht nicht. Vielmehr ist es so, dass die Fördermittel vorhanden sein müssen. Sind die Mittel ausgeschöpft, geht der Antragsteller leer aus.

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Das Zahlen an Ladestromsäulen wird einfacher

Zum 1. Januar 2022 wurde die bundesweite Ladesäulenverordnung angepasst. Die Verordnung regelt das Betanken von Elektrofahrzeugen mit Strom. Verbraucher können die Rechnung künftig neben Bargeld auch mit der Debit- oder der Kreditkarte bezahlen.

Anbieter von Ladestromsäulen müssen bis Mitte 2023 entsprechende Bezahlsysteme erarbeiten und einführen. Dann muss sichergestellt sein, dass die Bezahlung direkt an der Ladesäule oder in unmittelbarer Nähe bargeldlos erfolgen kann. Außerdem muss möglich sein, kontaktlos mit der Karte zu bezahlen.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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