Bericht: Wie sinnvoll ist eine geförderte Pflegeversicherung?

Bericht: Wie sinnvoll ist eine geförderte Pflegeversicherung?

Niemand kann vorhersehen, ob er irgendwann im Verlauf seines Lebens zu einem Pflegefall wird. Jedenfalls steigt die Zahl der Menschen, die im Alter gepflegt werden müssen, stetig. Viele Pflegebedürftige werden zu Hause betreut und versorgt, entweder von ihren Angehörigen oder durch einen ambulanten Pflegedienst. Nur etwa jeder Vierte zieht in ein Pflegeheim. Doch Pflege kostet. Und je mehr professionelle Unterstützung benötigt wird, desto teurer wird es.

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Bericht Wie sinnvoll ist eine geförderte Pflegeversicherung

Erschwerend kommt dazu, dass die Leistungen der Pflegekasse in den unteren Pflegegraden nicht besonders hoch sind. Dadurch steigt der Eigenanteil, den der Pflegebedürftige aus eigenen Mitteln aufbringen muss.

Um die Lücken zu schließen, bieten Versicherungsunternehmen private Pflegezusatzversicherungen an. Tritt der Pflegefall ein, springen sie ein und bezahlen je nach Versicherungstarif ein Pflegetagegeld, anteilig die nachgewiesenen Pflegekosten oder eine Pflegerente. Eine weitere Variante sind staatlich geförderte Verträge. Sie bieten ein paar Pluspunkte, haben aber auch große Nachteile.

In diesem Bericht gehen wir der Frage nach, wie sinnvoll eine geförderte Pflegeversicherung ist:

Was macht die geförderten Pflegeversicherungen besonders?

Versicherer bieten sehr gerne eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung an. Die staatliche Förderung beträgt fünf Euro pro Monat und ein typisches Argument in Verkaufsgesprächen ist, dass man diese Förderung ruhig mitnehmen könne. Doch sorgt allein der staatliche Zuschuss dafür, dass sich solche Versicherungen lohnen?

Ein großer Pluspunkt von staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen ist, dass ein Annahmezwang besteht. Jeder Volljährige, der noch keine Leistungen von der Pflegekasse bekommt, kann einen geförderten Vertrag abschließen. Weder das Alter noch der Gesundheitszustand spielen eine Rolle.

Der Versicherer darf auch keine Risikozuschläge erheben oder Leistungsausschlüsse vornehmen. Weil deshalb eine Gesundheitsprüfung entfällt, interessieren sich oft Verbraucher für solche Verträge, die andernfalls wegen ihres Alters oder bestehender Vorerkrankungen keine andere Pflegezusatzversicherung bekommen würden.

Die staatliche Zulage wird gewährt, wenn sich der monatliche Versicherungsbeitrag auf mindestens 10 Euro beläuft. In der praktischen Umsetzung bedeutet das für den Versicherungsnehmer, dass er monatlich 5 Euro weniger bezahlt. Denn der Versicherer ruft den staatlichen Zuschuss über eine Förderstelle ab.

Welche Leistungen erbringt eine geförderte Pflegeversicherung?

Im Rahmen des Vertrags werden monatliche Beträge vereinbart, die entweder als Tages- oder als Monatsgelder ausbezahlt werden. Voraussetzung für eine Auszahlung ist aber, dass der Versicherungsnehmer bei der gesetzlichen Pflegeversicherung in einen Pflegegrad zwischen eins und fünf eingestuft ist. Außerdem muss der Vertrag eine bestimmte Mindestleistung pro Monat vorsehen.

Sie staffelt sich je nach Pflegegrad in der gesetzlichen Pflegeversicherung:

  • 60 Euro bei Pflegegrad 1

  • 120 Euro bei Pflegegrad 2

  • 180 Euro bei Pflegegrad 3

  • 240 Euro bei Pflegegrad 4

  • 600 Euro bei Pflegegrad 5

Verglichen mit den Eigenanteilen, die Pflegebedürftige im Durchschnitt aufbringen müssen, sind diese Leistungen mager. Um die Finanzierungslücken zu schließen, reichen sie in aller Regel nicht aus.

Hinzu kommt, dass der monatliche Betrag von 600 Euro erst bezahlt wird, wenn der Pflegebedürftige in den höchsten Pflegegrad eingestuft ist. Im früheren System mit Pflegestufen konnten Versicherungsnehmer mit Pflegestufe drei den Höchstbetrag erhalten.

Die Pflegestufe drei entspricht dem jetzigen Pflegegrad vier. Vorher hätten also mehr Versicherte von der Höchstsumme profitiert. Diese Einschränkung hat die geförderte Pflegeversicherung zusätzlich abgewertet.

Die Praxis zeigt, dass vor allem älteren Kunden kaum mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen angeboten werden. Möchte der Kunde Leistungen absichern, die darüber hinausgehen, werden ihm zwar weitere Bausteine offeriert.

Allerdings handelt es sich dabei um andere Tarife, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen und für die die gesetzlichen Vorgaben nicht gelten. Doch eine Kombination aus unterschiedlichen Tarifen ist nicht ratsam.

Generell macht es Sinn, einen Vertrag mit hohen Leistungen zu wählen, damit die ausbezahlten Beträge im Pflegefall auch weiterhelfen. Allerdings muss der Versicherungsnehmer die Versicherungsbeiträge langfristig aufbringen können. Werden die Beträge so hoch, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen muss, sind alle bis dahin einbezahlten Beträge verloren.

Da in jungen Jahren kaum abzusehen ist, wie sich die eigene finanzielle Lage, aber auch die wirtschaftliche und politische Lage entwickeln wird, ist es vor dem 40. Geburtstag für eine Pflegezusatzversicherung zu früh.

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Worauf gilt es vor einem Vertragsabschluss zu achten?

Bevor ein Versicherungsvertrag unterschrieben wird, lohnt sich ein sehr genauer Blick auf die Bedingungen. Geförderte Pflegeversicherungen schneiden an einigen Stellen schlechter ab als normale Pflegezusatzversicherungen.

So können die Leistungen zum Beispiel erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Ist die Pflegebedürftigkeit die Folge eines Unfalls, fällt die Wartezeit zwar oft weg. Aber durch einen Unfall werden nur die wenigsten zum Pflegefall.

Ein weiterer Minuspunkt ist, dass der Versicherungsbeitrag auch im Pflegefall weiterbezahlt werden muss. Die Auszahlung schmälert sich so durch den fälligen Beitrag. Bei Pflegezusatzversicherungen ohne Förderung ist meist eine Beitragsbefreiung ab einem bestimmten Pflegegrad vorgesehen.

Was ist mit den Beiträgen?

Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherungsbeiträge nicht gleich bleiben. Eine Erhöhung kann zum einen durch eine vereinbarte Dynamik entstehen. Zum anderen behalten sich die Verträge eine Beitragserhöhung für den Fall vor, dass die Ausgaben über dem kalkulierten Niveau liegen.

Genau davon ist aber auszugehen. Denn sowohl die Pflegekosten als auch die Zahl der Pflegebedürftigen wachsen stetig. Der 5-Euro-Zuschuss vom Gesetzgeber wird das nicht kompensieren können.

Ein anderer Aspekt ist, dass jeder eine geförderte Pflegeversicherung abschließen kann. Daher wird es auch mehr Versicherungsnehmer mit Vorerkrankungen oder im fortgeschrittenen Alter geben. Folglich sind Beitragserhöhungen wahrscheinlicher als bei privaten Pflegeversicherungen ohne Förderung.

Fazit: Wie sinnvoll ist eine geförderte Pflegeversicherung?

Es ist zunächst ein Pluspunkt, dass jeder einen geförderten Vertrag abschließen kann, auch bei Vorerkrankungen oder in höherem Alter. Allerdings sind die Versicherungsbedingungen oft nicht besonders gut.

Tarife mit dem monatlichen Mindestbeitrag von 15 Euro decken oft kaum mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen ab. Tarife mit guten Leistungen sind teuer oder eine Mischung aus geförderten und nicht geförderten Bausteinen.

Dass im Pflegefall keine Beitragsbefreiung erfolgt, ist ein weiterer Minuspunkt. Denn das schmälert die Versicherungsleistungen zusätzlich. Auch die fünfjährige Wartezeit ist lang, insbesondere weil normale Pflegezusatzversicherungen oft deutlich kürzere Wartezeiten haben.

Die stärkere Beitragssteigerung von geförderten Tarifen, die durchaus zu erwarten ist, birgt ein weiteres Risiko.

Wer keine relevanten Vorerkrankungen hat, ist mit einer herkömmlichen Pflegezusatzversicherung ohne Förderung insgesamt besser beraten. Interessant kann ein geförderter Vertrag sein, wenn der Gesundheitszustand oder das Alter keine andere Versicherung zulässt. Doch dann sollten die Bedingungen sehr genau überprüft werden.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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