Bericht: FAQ zum Personalausweis

Bericht: FAQ zum Personalausweis

Muss ich eigentlich einen Personalausweis haben? Wo und wie wird er beantragt? Wie lange ist er gültig? Und was kostet er? Rund um den Personalausweis stellen sich viele Fragen.

Anzeige

Der folgende Bericht gibt Antworten.

Wenn jemand nicht vorhat, in Länder außerhalb der EU zu reisen, kann er auf einen Reisepass verzichten. Beim Personalausweis sieht die Sache schon anders aus. Denn einen Personalausweis muss jeder deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr haben.

Dabei kommt der deutsche Personalausweis seit Ende 2010 im Scheckkartenformat daher. Er enthält einen Chip und ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet. Wie der Personalausweis aussieht und was er alles kann, erklärt das Bundesinnenministerium in einer Broschüre. Wir beantworten im folgenden Bericht die wichtigsten FAQ zum Personalausweis.

 

Wer muss einen Personalausweis haben?

Aus § 1 des Personalausweisgesetzes ergibt sich eine Ausweispflicht. Demnach muss jeder deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis haben. Eine Ausnahme gilt dann, wenn jemand einen Reisepass besitzt. Ist ein gültiger Reisepass vorhanden, reicht er als Ausweisdokument aus. Der Personalausweis wird zusätzlich dazu dann nicht mehr benötigt. Ausnahmeregelungen gibt es zudem beispielsweise für Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes dauerhaft in einem Heim wohnen.

Aber Achtung: Wenn jemand eine doppelte Staatsbürgerschaft hat und in Deutschland lebt, braucht er auch ein deutsches Ausweisdokument. Es reicht nicht aus, wenn er als Doppelstaatler nur einen Ausweis oder Pass des zweiten Staates hat.

 

Wann muss ein Personalausweis beantragt werden?

Jeder deutsche Staatsbürger braucht einen gültigen Personalausweis, sobald er 16 Jahre alt ist. Und die Daten auf dem Personalausweis müssen richtig und aktuell sein. Ein neuer Personalausweis muss deshalb dann beantragt werden, wenn

  • der Antragsteller in Kürze seinen 16. Geburtstag feiert,
  • der derzeitige Personalausweis demnächst abläuft,
  • sich der Nachname beispielsweise durch eine Heirat oder eine Scheidung geändert hat,
  • der Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde,
  • der Antragsteller eingebürgert wurde und jetzt deutscher Staatsbürger ist,
  • der Antragsteller promoviert hat und sein Titel in den Personalausweis eingetragen werden soll.

Nach einem Umzug ist es hingegen nicht notwendig, einen neuen Personalausweis zu beantragen. In diesem Fall wird lediglich die im Chip gespeicherte Adresse geändert und ein Aufkleber mit der neuen Anschrift auf dem Ausweis angebracht. Dafür muss der Ausweisinhaber zwar zur Passbehörde, die Adressänderung wird aber kostenfrei durchgeführt.

 

Wo wird der Personalausweis beantragt?

Der Personalausweis wird bei der Passbehörde am Wohnort beantragt. Meist ist die Passbehörde im Bürgeramt untergebracht. Wer unsicher ist, kann über den Behördenfinder ermitteln, an wen er sich wenden muss.

Gedruckt wird der Personalausweis von der Bundesdruckerei und im Durchschnitt dauert es vier Wochen, bis der neue Personalausweis bei der Passbehörde abgeholt werden kann. Manchmal geht es zwar auch schneller, zu bestimmten Zeiten kann es aber auch länger dauern.

Ratsam ist deshalb, den Personalausweis rechtzeitig zu beantragen. Denn wenn der bisherige Ausweis abgelaufen, der neue Ausweis aber noch nicht fertig ist, kann es unter Umständen notwendig werden, sich für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten kann.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Bericht: Mofa und Roller richtig versichern

 

Welche Unterlagen werden beim Beantragen eines Personalausweises benötigt?

Welche Unterlagen der Antragsteller mitbringen muss, hängt davon ab, warum er einen neuen Personalausweis beantragt. Wird der Personalausweis beantragt, weil der jetzige Ausweis bald abläuft, und hat sich an den Daten nichts geändert, benötigt der Antragsteller nur

  • seinen aktuellen Personalausweis, den Reisepass oder den Kinderausweis als Identitätsnachweis und
  • ein Foto.

Beantragt der Antragsteller seinen ersten Personalausweis oder gab es Änderungen bei den Daten, braucht er zusätzlich zum Identitätsnachweis und dem Lichtbild folgende Unterlagen:

  • den Kinderausweis, den Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde und eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn der Antragsteller unter 16 Jahre alt ist.
  • die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil oder einen anderen Nachweis über die Namensführung, wenn sich der Nachname geändert hat.
  • die Promotionsurkunde, wenn ein Doktortitel eingetragen werden soll.
  • die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde, den bisherigen Pass und die Einbürgerungsurkunde, wenn der Antragsteller die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat.

In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise um die Identität eindeutig festzustellen oder die Schreibweise des Namens zu klären. Am besten fragt der Antragsteller bei seiner Passbehörde nach, wenn er unsicher ist.

 

Ein Wort zum Passfoto

Das Lichtbild für den Personalausweis muss ein sogenanntes biometrisches Passfoto sein und die Anforderungen an elektronische Ausweisdokumente erfüllen. Von der Bundesdruckerei gibt es eine Mustertafel, die die Vorgaben beschreibt und ermöglicht, das eigene Passfoto zu prüfen.

 

Was kostet der Personalausweis?

Die Gebühren für den Personalausweis sind in einer Verordnung bundesweit einheitlich geregelt. Folglich kostet der Personalausweis

  • 28,80 Euro für Antragsteller ab 24 Jahren und
  • 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren.

Für einen vorläufigen Personalausweis werden 10 Euro fällig.

Ist der Antragsteller bedürftig, kann die Passbehörde die Gebühren für den Personalausweis senken oder auch komplett erlassen. Darüber entscheidet die Passbehörde aber immer nach ihrem eigenen Ermessen. Kann der Antragsteller die Kosten nicht aufbringen, sollte er also nachfragen.

 

Wie lange ist der Personalausweis gültig?

Die Gültigkeit des Personalausweises hängt vom Alter ab:

  • Ab einem Alter von 24 Jahren ist der Personalausweis zehn Jahre lang gültig.
  • Bis zu einem Alter von 24 Jahren ist der Personalausweis sechs Jahre lang gültig.
  • Ein vorläufiger Personalausweis wird für höchstens drei Monate ausgestellt.

Muss der Antragsteller seinen Personalausweis selbst beantragen und abholen?

Grundsätzlich muss der Antragsteller seinen Personalausweis persönlich bei der Passbehörde beantragen. Denn dort muss er auf einem Formblatt unterschreiben und diese Unterschrift wird dann auch auf dem Ausweis abgedruckt. In Ausnahmefällen kann der Antragsteller aber einen Dritten damit beauftragen, den Personalausweis für ihn zu beantragen. Dafür braucht der Vertreter eine schriftliche Vollmacht mit der handschriftlichen Unterschrift des eigentlichen Antragstellers, den Personalausweis des Antragstellers und ein ärztliches Attest.

Ist der Personalausweis fertig, kann er bei der Passbehörde abgeholt werden. Bei der Abholung muss der Antragsteller seinen jetzigen Personalausweis vorlegen und entscheiden, ob die Online-Funktion des Ausweises aktiviert werden soll. Bei der Ausgabe des Personalausweises kostet die Aktivierung nichts. Lässt der Antragsteller die Online-Funktion irgendwann später aktivieren, werden dafür sechs Euro fällig.

Der Antragsteller kann aber auch einen Dritten mit der Abholung des Personalausweises beauftragen. Auch hierfür ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Außerdem muss der Abholer seinen eigenen Personalausweis und den bisherigen Personalausweis des Antragstellers vorlegen.

 

Was ist, wenn der Personalausweis verloren geht oder gestohlen wird?

Ist der Personalausweis weg, sollte die Passbehörde oder die Polizei umgehend über den Verlust informiert werden. Außerdem muss der Ausweisinhaber eine aktivierte Online-Funktion sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Bericht: Warum die Post Portoerhöhungen plant

Um die Online-Funktion sperren zu lassen, kann sich der Ausweisinhaber entweder an die Passbehörde oder an die Sperrhotline wenden. Die Sperrhotline ist rund um die Uhr unter der kostenfreien Nummer 116 116 erreichbar. Damit die Sperrung durchgeführt werden kann, muss der Ausweisinhaber ein Sperrkennwort nennen. Dieses Kennwort steht im PIN-Brief, der dem Ausweisinhaber nach der Beantragung des Personalausweises zugeschickt wurde. Die Sperrung erfolgt kostenfrei.

Taucht der Personalausweis wieder auf, kann der Ausweisinhaber die Online-Funktion erneut entsperren lassen. Dafür ist die Passbehörde zuständig. Wie die nachträgliche Aktivierung kostet auch das Entsperren der Online-Funktion sechs Euro.

Mehr Berichte, Anleitungen, Tipps und Ratgeber:

Anzeige

Thema: Bericht: FAQ zum Personalausweis

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


berichte99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

Kommentar verfassen