Bericht: Selbstschutz mit Pfefferspray – was ist erlaubt und was nicht?

Bericht: Selbstschutz mit Pfefferspray – was ist erlaubt und was nicht?

Die Ereignisse in jüngerer Vergangenheit haben viele Menschen dazu veranlasst, sich für den Ernstfall ein Pfefferspray zuzulegen. Die Absatzzahlen sind in die Höhe geschnellt und ein Rückgang der Nachfrage ist nicht in Sicht.

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Einerseits ist es auch durchaus nachvollziehbar, wenn verunsicherte Menschen auf Pfefferspray zum Selbstschutz setzen. Schließlich kann jeder das Spray nutzen, unabhängig von der eigenen körperlichen Statur und unabhängig davon, wie groß und stark der oder die Angreifer sind. Das Spray sorgt dafür, dass die Augen tränen und fürchterlich brennen.

Damit setzt es einen Angreifer zuverlässig außer Gefecht. Doch genau an diesem Punkt stellt sich die Frage, ob Pfefferspray überhaupt legal ist. Immerhin wird es als eine Art Waffe eingesetzt und kann zu Verletzungen führen. Was also gilt für den Selbstschutz mit Pfefferspray? Was ist erlaubt und was nicht?

Antworten darauf liefert dieser Bericht!:

 

Ist Pfefferspray überhaupt erlaubt?

In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, Pfefferspray zu besitzen und mitzuführen. Allerdings muss eine Bedingung erfüllt sein: Auf der Dose muss sich ein Aufdruck befinden, der das Pfefferspray eindeutig als Tierabwehrspray kennzeichnet.

Der Begriff Tierabwehrspray selbst muss dabei aber nicht auf der Dose stehen. Auch andere Formulierungen wie beispielsweise „nur zur Tierabwehr“, „Tierabwehrmittel“ oder „Tier- und Hundeabwehrgerät“ sind zulässig. Entscheidend ist, dass das Pfefferspray klar und unmissverständlich als Mittel zur Abwehr von Tieren ausgewiesen ist.

Beim Kauf eines Pfeffersprays ist deshalb wichtig, darauf zu achten und zu prüfen, ob die Kennzeichnung vorhanden ist. Denn wenn der vorgeschriebene Aufdruck fehlt, fällt das Pfefferspray unter das Waffengesetz. Und in diesem Fall sind der Besitz und das Mitführen nicht legal.

 

Ist es legal, Pfefferspray mitzuführen?

Wenn das Pfefferspray unmissverständlich als Tierabwehrmittel gekennzeichnet ist, ist er erlaubt, die Dose bei sich zu tragen oder im Handschuhfach des Autos zu deponieren.

In Diskotheken, bei Konzerten, in Fußballstadien und bei anderen Veranstaltungen ist das Mitführen von Pfefferspray aber oft verboten. Und der Veranstalter darf den Zutritt verweigern, wenn jemand Pfefferspray dabeihat und sich weigert, die Dose am Eingang abzugeben.

 

Wann darf Pfefferspray eingesetzt werden?

Pfefferspray ist prinzipiell nur für die Abwehr von Tieren zugelassen. Aus diesem Grund muss sich auch eine entsprechende Kennzeichnung auf der Dose befinden. Es gibt allerdings Situationen, in denen der Einsatz von Pfefferspray gegenüber Menschen ebenfalls zulässig ist. Und zwar dann, wenn eine Notwehrlage gegeben ist.

Das Gesetz definiert Notwehr als eine Handlung, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Wird jemand angegriffen und widersetzt er sich diesem Angriff, handelt er somit in Notwehr. Und da Notwehr als jede Handlung definiert ist, die zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs erforderlich ist, muss sich die Attacke nicht auf einen selbst beziehen. Auch wenn ein Dritter angegriffen wird, kann es deshalb gerechtfertigt sein, dass eine Person Pfefferspray einsetzt, um dem Opfer zu helfen.

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In der Praxis ist die Frage, ob tatsächlich eine Notwehrlage vorgelegen hat oder ob nicht, allerdings nicht immer eindeutig. Letztlich entscheiden die Gerichte, wobei auch sie zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Vor allem dann, wenn jemand Pfefferspray eingesetzt hat und der Angreifer ihn zuvor (noch) nicht körperlich attackiert hatte, gibt es oft keine klaren Beweise. Stattdessen steht Aussage gegen Aussage.

Die Gerichte bewerten in diesem Fall die Verhältnismäßigkeit. Sie beurteilen die Abwehrhandlung auf Basis des gesunden Menschenverstands. Je harmloser die Gesamtsituation war oder je ungefährlicher der Angreifer einzustufen ist, desto größer ist das Risiko, dass derjenige, der das Pfefferspray eingesetzt hat, selbst zum Täter wird. Und der unberechtigte Einsatz von Pfefferspray stellt eine gefährliche Körperverletzung dar, für die als Mindeststrafe drei Monate Haft vorgesehen sind.

Einer Körperverletzung kann sich der Sprühende übrigens auch dann strafbar machen, wenn Unbeteiligte etwas von dem Spray abbekommen. Denn wenn er das Pfefferspray so sprüht, dass es sich im Raum verteilt, werden unbeteiligte Anwesende ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Sie haben dann die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten.

 

Gilt für das Mitführen von Pfefferspray ein Mindestalter?

Der Besitz und das Mitführen von Pfefferspray sind nicht an ein bestimmtes Mindestalter geknüpft. Auch Kinder und Jugendliche dürfen also grundsätzlich Pfefferspray bei sich haben. Allerdings ist das Risiko, dass sie das Pfefferspray falsch einsetzen, sehr viel höher als bei Erwachsenen. Wenn Eltern möchten, dass sich ihr Nachwuchs im Ernstfall durch Pfefferspray wenigstens in gewissem Umfang schützen kann, müssen sie ihn deshalb über das richtige Verhalten aufklären und entsprechende Regeln vereinbaren.

 

Wo kann Pfefferspray gekauft werden?

Pfefferspray ist frei verkäuflich. Deshalb spricht im Prinzip auch nichts dagegen, das Pfefferspray im Internet zu kaufen. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Kennzeichnung als Tierabwehrspray auf der Dose vorhanden ist.

Und genau das ist bei Ware aus dem Ausland nicht immer der Fall. Aus diesem Grund ist es besser, das Pfefferspray in einem Waffengeschäft oder einem Geschäft mit Jagdbedarf zu kaufen.

Vor Ort gibt es zudem nicht nur eine Beratung, sondern auch eine Einweisung in den richtigen Umgang. Vor allem bei Sprays mit einer Fächerwirkung kann das sehr wichtig sein. Denn Pfeffersprays, die sich fächerartig verbreiten, können schnell auch Unbeteiligte treffen. Sie wiederum können Anzeige erstatten und damit ist der Ärger vorprogrammiert.

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