Die Sozialwahl – ein Bericht

Die Sozialwahl – ein Bericht

Am 31. Mai 2017 ging die aktuelle Sozialwahl zu Ende. Doch obwohl die Sozialwahl nach der Bundestags- und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland ist, wissen die wenigsten darüber Bescheid. Grund genug für einen Bericht, der informiert und aufklärt.

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Das Jahr 2017 wird oft als Superwahljahr bezeichnet. Denn in mehreren Bundesländern werden neue Landesregierungen gewählt und im Herbst findet die Bundestagswahl statt. Aber 2017 gibt es noch eine weitere große Wahl: die Sozialwahl.

Die Sozialwahl findet bereits seit 1953 alle sechs Jahre statt und ist mit gut 51 Millionen Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland. Trotzdem ist die Sozialwahl den wenigsten ein Begriff. Was also ist die Sozialwahl? Worum geht es dabei? Wie läuft die Wahl ab? Und wer darf wählen?

Diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Bericht!

 

Was ist die Sozialwahl?

Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind selbstverwaltet. Sie haben ihre eigenen, vom Staat unabhängigen Parlamente und Ausschüsse. Die Parlamente treffen alle wichtigen Grundsatzentscheidungen, beispielsweise wenn darum geht, den Haushalt zu verabschieden, bestehende Leistungen auszugestalten und neue Leistungen in den Katalog aufzunehmen, Fusionen durchzuführen oder Personen in den Vorstand zu berufen.

Durch die Sozialwahl wählen Versicherte und Rentner die Vertreter, die ihre Interessen in den Parlamenten vertreten sollen. Die Idee dahinter ist, dass derjenige, der Beiträge einzahlt oder einbezahlt hat, auch die Möglichkeit haben soll, mitzubestimmen. Bei den Vertretern handelt es sich ebenfalls um Versicherte, die diese Aufgabe ehrenamtlich übernehmen. Dadurch werden in der Selbstverwaltung die Interessen der Versicherten durch Versicherte vertreten.

Die Sozialwahl ist seit 1953 ein fester, gesetzlich verankerter Bestandteil der Demokratie. Als Interessensausgleich soll sie dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und den sozialen Frieden zu sichern. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Im Jahr 2017 wurde sie zum zwölften Mal durchgeführt.

 

Worum geht es bei der Sozialwahl?

Bei der Sozialwahl wählen Versicherte und Rentner die Vertreter, die sie in den Organen der Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherungsträger vertreten sollen. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland nennt sich das Parlament Vertreterversammlung. Bei den Ersatzkassen heißen die Parlamente und auch ihre Mitglieder Verwaltungsräte.

Durch die Sozialwahl machen Versicherte und Rentner von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch. Denn sie bestimmen darüber, wer in den Parlamenten der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung sitzt und die maßgeblichen Entscheidungen trifft.

Damit stellen die Versicherten und Rentner nicht nur die Weichen für die demokratische Arbeit der Selbstverwaltung, sondern nehmen auch Einfluss darauf, wie es mit der Rente und der Gesundheitsversorgung weitergeht.

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Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?

Die Kandidaten bei der Sozialwahl sind Versicherte der Sozialversicherungsträger. Sie werden ehrenamtlich tätig. Allerdings stehen die Kandidaten nicht als Einzelpersonen zur Wahl, sondern sind in Listen zusammengeschlossen.

Die Listen werden von Organisationen wie beispielsweise Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen zusammengestellt, die die entsprechenden Kandidaten nominieren. Daneben können sich einzelne Versicherte zusammentun und sogenannte Freie Listen aufstellen.

Auf der Internetseite der Sozialwahl gibt es eine Übersicht mit den Listen, die gewählt werden können. Dort steht natürlich auch, wofür sich die Kandidaten der verschiedenen Listen stark machen.

 

Wer kann seine Stimme abgeben?

Insgesamt gibt es bei der Sozialwahl über 51 Millionen Wahlberechtigte. Hierbei handelt es sich um Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland. Außerdem sind Mitglieder der Ersatzkassen

  • BARMER,
  • DAK-Gesundheit,
  • Handelskrankenkasse (hkk),
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und
  • Techniker Krankenkasse (TK)

wahlberechtigt. Die Stimmabgabe ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Wer wahlberechtigt ist, bekommt die Wahlunterlagen per Post zugeschickt.

 

Wie wird bei der Sozialwahl gewählt?

Die Sozialwahl wird als reine Briefwahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post. Sie füllen den Wahlzettel aus, indem sie eine der aufgeführten Listen ankreuzen. Dann wird der Stimmzettel in den beiliegenden roten Briefumschlag gesteckt und in einen Postbriefkasten eingeworfen oder bei der nächsten Postfiliale abgegeben. Das Zurückschicken des Wahlzettels ist natürlich kostenfrei.

Wichtig ist aber, dass tatsächlich der rote Briefumschlag verwendet wird. Andernfalls kann die Stimme nicht gewertet werden. Ist ein Wahlberechtigter bei der Deutschen Rentenversicherung versichert und Mitglied einer Ersatzkasse, bekommt er die Wahlunterlagen möglicherweise doppelt.

In diesem Fall ist er sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei der Krankenkasse wahlberechtigt. Die Stimmzettel muss er aber getrennt zurückschicken, denn in jedem Umschlag darf sich nur ein Stimmzettel befinden.

Bei der aktuellen Sozialwahl war der 31. Mai der Stichtag für die Stimmabgabe. Bis zu diesem Datum mussten die Stimmzettel zum jeweiligen Sozialversicherungsträger zurückgeschickt sein. Eine Ausnahme gilt nur für Mitglieder der BARMER. Da es hier eine Fusion gab, findet die Sozialwahl der BARMER etwas später statt. Konkret werden die Wahlunterlagen im September verschickt und müssen spätestens zum 4. Oktober 2017 bei der Krankenkasse eingehen.

 

Wo und wie werden die Wahlergebnisse bekanntgegeben?

Ab dem 1. Juni 2017 werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Da die Anzahl der Wahlberechtigten bei den verschiedenen Sozialversicherungsträgern unterschiedlich hoch ist, dauert auch die Stimmauszählung mal länger und mal kürzer. Nach etwa zwei Wochen sollten die Ergebnisse aber vorliegen. Nur die Stimmen von Mitgliedern der BARMER werden später berücksichtigt, weil hier auch die Wahl später erfolgt.

Die Ergebnisse der Sozialwahl werden auf der gleichnamigen Internetseite, auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung, beim Verband der Ersatzkassen und bei den Ersatzkassen selbst veröffentlicht. Außerdem wird in den Mitgliedermagazinen der Sozialversicherungsträger ausführlich über die Wahl berichtet. Und für das Wahlergebnis gilt: Je mehr Stimmen eine Liste bekommt, desto mehr Sitze im Parlament werden mit ihren Kandidaten besetzt.

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