Bericht: Was es mit der Schadensfreiheitsklasse auf sich hat

Bericht: Was es mit der Schadensfreiheitsklasse auf sich hat

Der Beitrag für die Kfz-Versicherung ändert sich jedes Jahr. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Schadensfreiheitsklasse. Denn der Versicherungsnehmer wird jährlich in eine andere Schadensfreiheitsklasse eingeordnet. Da sich durch die Neueinordnung auch der Schadensfreiheitsrabatt ändert, sinkt oder steigt die Höhe der Versicherungsprämie.

Schadenfreiheitsklasse & Schadensfreiheitsrabatt

Doch was heißt das genau?

In diesem Bericht erklären wir,
was es mit der Schadensfreiheitsklasse auf sich hat:

 

Schadenfreiheitsklasse und Schadensfreiheitsrabatt – was ist das?

Um die Höhe der jährlichen Prämie für die Kfz-Versicherung zu berechnen, arbeiten die Versicherer mit dem sogenannten Schadensfreiheitsrabatt. Dabei gilt generell, dass der Versicherungsbeitrag umso niedriger ist, je länger der Versicherungsnehmer unfallfrei unterwegs ist.

Denn auf Grundlage der schadensfreien Jahre wird der Versicherungsnehmer in eine Schadensfreiheitsklasse eingeordnet. Diese Schadensfreiheitsklasse, kurz SF, entscheidet darüber, welcher Rabatt gewährt wird.

Hatte der Versicherungsnehmer mehrere Jahre lang keinen Schaden, ist seine Schadensfreiheitsklasse entsprechend hoch. Dadurch muss er nicht mehr die volle Versicherungsprämie bezahlen. Stattdessen greift der Schadensfreiheitsrabatt. Folglich bezahlt der Versicherungsnehmer nur einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungsprämie. Hat der Versicherungsnehmer aber einen Unfall, den seine Kfz-Versicherung reguliert, wird er im nächsten Versicherungsjahr in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Damit steigt dann auch sein Versicherungsbeitrag.

 

Welche Schadensfreiheitsklassen gibt es?

Abgesehen von Sonderklassen, beginnen die Schadensfreiheitsklassen in aller Regel bei 0. In die Schadensfreiheitsklasse 0 wird der Versicherungsnehmer eingestuft, wenn er zum ersten Mal einen eigenen Kfz-Versicherungsvertrag abschließt.

Jedes Jahr, das der Versicherungsnehmer schadensfrei fährt, belohnt der Versicherer mit einer höheren Schadensfreiheitsklasse. Dabei geht es jährlich um eine SF weiter nach oben. Im Folgejahr wird der Versicherungsnehmer also in die SF 1 eingeordnet, dann in die SF 2, danach in die SF 3 und immer so weiter. Üblicherweise gehen die Schadensfreiheitsklassen hoch bis zur SF 35.

Jeder Schadensfreiheitsklasse ist ein Schadensfreiheitsrabatt zugeordnet. Dieser Rabatt bestimmt über den Beitragssatz, der fällig wird. Während der Beitragssatz in der SF 0 bei 100 Prozent des Versicherungsbeitrags liegt, reduziert er sich mit jeder höheren Schadensfreiheitsklasse.

So bezahlt der Versicherungsnehmer nach zum Beispiel fünf unfallfreien Jahren nur noch ungefähr die Hälfte des Einstiegsbeitrags. Die genaue Höhe der Schadensfreiheitsrabatte ist aber von Versicherer zu Versicherer verschieden.

 

Wie ändert sich die Schadensfreiheitsklasse nach einem Unfall?

Hat der Versicherungsnehmer im Jahresverlauf einen Unfall oder verursacht er einen Schaden, den seine Kfz-Versicherung reguliert, beteiligt ihn der Versicherer im Folgejahr an den Kosten. Das erfolgt, indem der Versicherungsnehmer in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Im Unterschied zur Hochstufung geht es für den Versicherungsnehmer bei einer Rückstufung aber nicht nur um eine, sondern gleich um mehrere Schadensfreiheitsklassen zurück.

Wie weit der Versicherungsnehmer zurückfällt, ist je nach Versicherer verschieden. Durch die Einstufung in die neue, teils deutlich niedrigere Schadensfreiheitsklasse verringert sich jedenfalls der gewährte Schadensfreiheitsrabatt und die Versicherungsprämie fällt entsprechend höher aus.

Schadenfreiheitsklassen

 

Ist es möglich, eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse zu verhindern?

Möchte der Versicherungsnehmer seine Schadensfreiheitsklasse nach einem Schadensfall nicht verlieren, gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist ein sogenannter Schadenrückkauf. Dabei erstattet der Versicherungsnehmer dem Versicherer den vollen oder den anteiligen Schadensbetrag. Im Gegenzug behält er seine Schadensfreiheitsklasse oder wird zumindest nicht ganz so weit zurückgestuft.

Allerdings sollte der Versicherungsnehmer durchrechnen, ob sich ein Schadenrückkauf in seinem Fall wirklich lohnt. Einige Versicherer bieten dafür online spezielle Rechner an, durch die der Versicherungsnehmer ermitteln kann, wie hoch der maximale Rückkaufbetrag ist und wie sich sein Versicherungsbeitrag mit und ohne Schadenrückkauf entwickelt.

Da für die Berechnung immer die Versicherungsbedingungen des eigenen Versicherers maßgeblich sind, sollte der Versicherer aber unbedingt den Rechner seiner Kfz-Versicherung nutzen oder direkt nachfragen.

Die zweite Möglichkeit ist, einen Rabattschutz mit dem Versicherer zu vereinbaren. Für diesen Schutz bezahlt der Versicherungsnehmer einen Aufpreis und behält im Gegenzug seine Schadensfreiheitsklasse, wenn es zu einem Schadensfall kommt.

Da die Bedingungen für den Rabattschutz aber je nach Versicherer sehr verschieden sein können, sollte der Versicherungsnehmer im Kleingedruckten genau nachschauen, wann der Schutz greift. Zudem ist es ratsam, durchzurechnen, ob sich der Zusatzbeitrag für den Rabattschutz im Einzelfall tatsächlich lohnt.

 

Was passiert bei einem Versicherungswechsel mit der bisherigen Schadensfreiheitsklasse?

Wechselt der Versicherungsnehmer den Kfz-Versicherer, nimmt er seinen bisherigen Schadensfreiheitsrabatt mit. Bei einem Wechsel muss der Versicherer die Vertragsnummer seiner bisherigen Kfz-Versicherung angeben. Der neue Versicherer kann so die Schadensfreiheitsklasse beim alten Versicherer abfragen und in den neuen Vertrag übernehmen. Das Ganze passiert automatisch.

Allerdings gilt die Übernahme nur für den tatsächlichen Schadensfreiheitsrabatt, der sich aus den Bestimmungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherer ableitet. Sondereinstufungen werden nicht übertragen.

Denn besondere Einstufungen und Rabattsysteme sind Vereinbarungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer und gelten nur für diese Vertragsbeziehung. Mit dem neuen Versicherer müssen eventuelle Sondereinstufungen deshalb neu ausgehandelt werden.

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Bericht: 8 Fragen zu Diesel-Fahrverboten

Bericht: 8 Fragen zu Diesel-Fahrverboten

Eine hohe Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) kann die Gesundheit erheblich beeinträchtigen. Erkrankungen der Atemwege, Augenkrankheiten, Lungenprobleme und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind Beispiele für mögliche Folgen.

Diesel Fahrverbote

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen Maßnahmen gehören Fahrverbote für Diesel-Autos. Das Bundesverwaltungsgericht hat solche Fahrverbote für rechtlich zulässig erklärt – und damit die Städte und Gemeinden unter Zugzwang gesetzt. Doch was heißt das eigentlich für die betroffenen Autofahrer?

Im folgenden Bericht beantworten wir die acht wichtigsten Fragen zu Diesel-Fahrverboten:

 

  1. Wo ist mit Diesel-Fahrverboten zu rechnen?

Nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts haben erste Großstädte wie Hamburg, Stuttgart, Frankfurt am Main und Mainz Maßnahmen eingeleitet. In welcher Form weitere Städte und Gemeinden Diesel-Fahrverbote umsetzen werden, ist derzeit noch unklar.

Das Umweltbundesamt hat ermittelt, dass es nach aktuellem Stand um die 65 Kommunen gibt, in denen der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Grenzwertüberschreitungen müssen zwar nicht zwangsläufig bedeuten, dass sich die Städte gleich für Diesel-Fahrverbote entscheiden. Aber sie müssen Maßnahmen planen, um die Belastung zu senken.

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Bericht: Wissenswertes zur Rückgabe von Elektroschrott, 2. Teil

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Ob im Keller, auf dem Dachboden, in der Garage oder in irgendwelchen Schränken und Schubladen: In vielen Haushalten finden sich ausgediente Altgeräte, die teils kaputt sind und teils einfach nur nicht mehr genutzt werden. Irgendwann landen sie dann schließlich als Elektroschrott im Mülleimer.

elektroschrott

Von den rund zwei Millionen Tonnen Elektroschrott, die jedes Jahr anfallen, werden bisher aber nur knapp über 40 Prozent ordnungsgemäß entsorgt. Damit gehen gleichzeitig die in den Geräten enthaltenen Rohstoffe verloren.

Um das zu ändern, soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Recyclingquote von Elektroschrott bis zum Jahr 2019 auf mindestens 65 Prozent steigen. Damit stellt sich aber die Frage, wo und wie Verbraucher ihre Altgeräte richtig entsorgen.

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Bericht: Wissenswertes zur Rückgabe von Elektroschrott, 1. Teil

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Ob die kaputte Kaffeemaschine, der ausgemusterte Rasierapparat oder das alte Handy: In vielen Haushalten finden sich Altgeräte, die im Keller herumstehen oder in irgendwelchen Schubladen verschwinden, bis sie irgendwann in der Mülltonne landen.

Elektroschrott

Jedes Jahr gibt es fast zwei Millionen Tonnen Elektroschrott. Doch nur etwa 42 Prozent davon werden ordnungsgemäß entsorgt. Der Gesetzgeber möchte diesen Wert bis 2019 auf mindestens 65 Prozent erhöhen, um so neben der richtigen Entsorgung von ausgedienten Elektrogeräten auch die Verwertung der darin enthaltenen Rohstoffe anzukurbeln.

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wo und wie Verbraucher ihre Altgeräte loswerden können.

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Arbeit sichert die Existenzgrundlage. Und es herrscht Einigkeit darüber, dass sich Arbeit lohnen muss. Wer seine Kraft investiert und tagtäglich Leistung erbringt, soll von seiner Arbeit auch leben können.

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