Bericht: Darf der Arbeitgeber einen schon bewilligten Urlaub wieder streichen?
Die Urlaubsplanung in einem Unternehmen kann durchaus eine Herausforderung sein. Vor allem während der Schulferien und rund um Brückentage möchten viele Arbeitnehmer gerne ein paar Tage freihaben. Oft müssen deshalb Kompromisse gefunden werden. Ist der beantragte Urlaub genehmigt, kann die Reiseplanung beginnen. Spätestens wenn die Urlaubsreise gebucht ist, steigt die Vorfreude auf die nahende Auszeit stetig.
Doch was ist, wenn der Chef plötzlich zu einem Gespräch bittet und darin erklärt, dass der Urlaub wegen eines Personalengpasses leider verschoben werden muss? Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Muss der Arbeitnehmer seinen Urlaub wirklich verlegen oder kann er seine Reise wie geplant antreten?:
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