Bericht: Was es mit der Schadensfreiheitsklasse auf sich hat

Bericht: Was es mit der Schadensfreiheitsklasse auf sich hat

Der Beitrag für die Kfz-Versicherung ändert sich jedes Jahr. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Schadensfreiheitsklasse. Denn der Versicherungsnehmer wird jährlich in eine andere Schadensfreiheitsklasse eingeordnet. Da sich durch die Neueinordnung auch der Schadensfreiheitsrabatt ändert, sinkt oder steigt die Höhe der Versicherungsprämie.

Schadenfreiheitsklasse & Schadensfreiheitsrabatt

Doch was heißt das genau?

In diesem Bericht erklären wir,
was es mit der Schadensfreiheitsklasse auf sich hat:

 

Schadenfreiheitsklasse und Schadensfreiheitsrabatt – was ist das?

Um die Höhe der jährlichen Prämie für die Kfz-Versicherung zu berechnen, arbeiten die Versicherer mit dem sogenannten Schadensfreiheitsrabatt. Dabei gilt generell, dass der Versicherungsbeitrag umso niedriger ist, je länger der Versicherungsnehmer unfallfrei unterwegs ist.

Denn auf Grundlage der schadensfreien Jahre wird der Versicherungsnehmer in eine Schadensfreiheitsklasse eingeordnet. Diese Schadensfreiheitsklasse, kurz SF, entscheidet darüber, welcher Rabatt gewährt wird.

Hatte der Versicherungsnehmer mehrere Jahre lang keinen Schaden, ist seine Schadensfreiheitsklasse entsprechend hoch. Dadurch muss er nicht mehr die volle Versicherungsprämie bezahlen. Stattdessen greift der Schadensfreiheitsrabatt. Folglich bezahlt der Versicherungsnehmer nur einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungsprämie. Hat der Versicherungsnehmer aber einen Unfall, den seine Kfz-Versicherung reguliert, wird er im nächsten Versicherungsjahr in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Damit steigt dann auch sein Versicherungsbeitrag.

 

Welche Schadensfreiheitsklassen gibt es?

Abgesehen von Sonderklassen, beginnen die Schadensfreiheitsklassen in aller Regel bei 0. In die Schadensfreiheitsklasse 0 wird der Versicherungsnehmer eingestuft, wenn er zum ersten Mal einen eigenen Kfz-Versicherungsvertrag abschließt.

Jedes Jahr, das der Versicherungsnehmer schadensfrei fährt, belohnt der Versicherer mit einer höheren Schadensfreiheitsklasse. Dabei geht es jährlich um eine SF weiter nach oben. Im Folgejahr wird der Versicherungsnehmer also in die SF 1 eingeordnet, dann in die SF 2, danach in die SF 3 und immer so weiter. Üblicherweise gehen die Schadensfreiheitsklassen hoch bis zur SF 35.

Jeder Schadensfreiheitsklasse ist ein Schadensfreiheitsrabatt zugeordnet. Dieser Rabatt bestimmt über den Beitragssatz, der fällig wird. Während der Beitragssatz in der SF 0 bei 100 Prozent des Versicherungsbeitrags liegt, reduziert er sich mit jeder höheren Schadensfreiheitsklasse.

So bezahlt der Versicherungsnehmer nach zum Beispiel fünf unfallfreien Jahren nur noch ungefähr die Hälfte des Einstiegsbeitrags. Die genaue Höhe der Schadensfreiheitsrabatte ist aber von Versicherer zu Versicherer verschieden.

 

Wie ändert sich die Schadensfreiheitsklasse nach einem Unfall?

Hat der Versicherungsnehmer im Jahresverlauf einen Unfall oder verursacht er einen Schaden, den seine Kfz-Versicherung reguliert, beteiligt ihn der Versicherer im Folgejahr an den Kosten. Das erfolgt, indem der Versicherungsnehmer in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Im Unterschied zur Hochstufung geht es für den Versicherungsnehmer bei einer Rückstufung aber nicht nur um eine, sondern gleich um mehrere Schadensfreiheitsklassen zurück.

Wie weit der Versicherungsnehmer zurückfällt, ist je nach Versicherer verschieden. Durch die Einstufung in die neue, teils deutlich niedrigere Schadensfreiheitsklasse verringert sich jedenfalls der gewährte Schadensfreiheitsrabatt und die Versicherungsprämie fällt entsprechend höher aus.

Schadenfreiheitsklassen

 

Ist es möglich, eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse zu verhindern?

Möchte der Versicherungsnehmer seine Schadensfreiheitsklasse nach einem Schadensfall nicht verlieren, gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist ein sogenannter Schadenrückkauf. Dabei erstattet der Versicherungsnehmer dem Versicherer den vollen oder den anteiligen Schadensbetrag. Im Gegenzug behält er seine Schadensfreiheitsklasse oder wird zumindest nicht ganz so weit zurückgestuft.

Allerdings sollte der Versicherungsnehmer durchrechnen, ob sich ein Schadenrückkauf in seinem Fall wirklich lohnt. Einige Versicherer bieten dafür online spezielle Rechner an, durch die der Versicherungsnehmer ermitteln kann, wie hoch der maximale Rückkaufbetrag ist und wie sich sein Versicherungsbeitrag mit und ohne Schadenrückkauf entwickelt.

Da für die Berechnung immer die Versicherungsbedingungen des eigenen Versicherers maßgeblich sind, sollte der Versicherer aber unbedingt den Rechner seiner Kfz-Versicherung nutzen oder direkt nachfragen.

Die zweite Möglichkeit ist, einen Rabattschutz mit dem Versicherer zu vereinbaren. Für diesen Schutz bezahlt der Versicherungsnehmer einen Aufpreis und behält im Gegenzug seine Schadensfreiheitsklasse, wenn es zu einem Schadensfall kommt.

Da die Bedingungen für den Rabattschutz aber je nach Versicherer sehr verschieden sein können, sollte der Versicherungsnehmer im Kleingedruckten genau nachschauen, wann der Schutz greift. Zudem ist es ratsam, durchzurechnen, ob sich der Zusatzbeitrag für den Rabattschutz im Einzelfall tatsächlich lohnt.

 

Was passiert bei einem Versicherungswechsel mit der bisherigen Schadensfreiheitsklasse?

Wechselt der Versicherungsnehmer den Kfz-Versicherer, nimmt er seinen bisherigen Schadensfreiheitsrabatt mit. Bei einem Wechsel muss der Versicherer die Vertragsnummer seiner bisherigen Kfz-Versicherung angeben. Der neue Versicherer kann so die Schadensfreiheitsklasse beim alten Versicherer abfragen und in den neuen Vertrag übernehmen. Das Ganze passiert automatisch.

Allerdings gilt die Übernahme nur für den tatsächlichen Schadensfreiheitsrabatt, der sich aus den Bestimmungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherer ableitet. Sondereinstufungen werden nicht übertragen.

Denn besondere Einstufungen und Rabattsysteme sind Vereinbarungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer und gelten nur für diese Vertragsbeziehung. Mit dem neuen Versicherer müssen eventuelle Sondereinstufungen deshalb neu ausgehandelt werden.

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