Bericht: Mehr Kindergeld ab September – was beim P-Konto zu tun ist
Zum 1. September 2015 wurde das Kindergeld erhöht. Weil die Kindergelderhöhung rückwirkend in Kraft tritt, wird es für die Monate seit Jahresbeginn außerdem eine Nachzahlung geben. Sowohl der Betrag, um den das Kindergeld erhöht wird, als auch die Kindergeldnachzahlungen sind in den meisten Fällen vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt.
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