Was sind eigentlich Bürgerpflichten?

Bericht: Was sind eigentlich Bürgerpflichten? 

In Zeitungsartikeln, Berichten und Reportagen wird immer wieder von den sogenannten Bürgerpflichten gesprochen. Oft taucht dieser Begriff im Zusammenhang mit Unfällen und Notsituationen auf, manchmal wird er auch verwendet, wenn es um alltägliche Dinge wie den Ausweis geht. Doch ist der Begriff der Bürgerpflicht tatsächlich gesetzlich verankert?

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Oder handelt es sich um einen Begriff, der rein dem Sprachgebrauch entstammt? Die Rechte, die ein Bürger hat, sind im Grundgesetz festgehalten und geregelt. Doch gleichzeitig weist das Grundgesetz auch auf die Bürgerpflichten hin.

So heißt es in Art. 33 Abs. 1 des Grundgesetzes:

“Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“

Ein Staat kann schließlich nur dann als Gemeinwesen funktionieren, wenn die Bürger nicht nur Rechte, sondern eben auch Pflichten haben. Im Unterschied zu den Rechten geht das Grundgesetz jedoch nicht genauer auf die Bürgerpflichten ein. Es macht also weder Angaben dazu, welche Pflichten ein Bürger im Einzelnen hat, noch dazu, wie diese Pflichten dann aussehen. Diese Regelungen ergeben sich vielmehr aus unterschiedlichen Gesetzen.

Aber was heißt das denn nun konkret für die Bürgerpflichten im Alltag?

Der folgende Bericht nennt die wichtigsten Pflichten von Bürgern: 

Hilfeleistung in einer Notsituation

Ereignet sich ein Unfall, besteht die einzig richtige Reaktion darin, dem Unfallopfer zu helfen. Da bei vielen der letzte Erste-Hilfe-Kurs aber schon Jahre zurückliegt, besteht oft eine gewisse Unsicherheit. Manche haben auch schlichtweg Angst, etwas falsch zu machen, und wieder anderen fehlt einfach der Mut, einzugreifen. Grundsätzlich gilt aber, dass jeder Bürger dazu verpflichtet ist, zu helfen, wenn eine andere Person einen Unfall erleidet oder in eine Notsituation gerät. Andernfalls wird die Untätigkeit als unterlassene Hilfeleistung gewertet.

In der Folge kann eine Geldstrafe oder sogar eine bis zu einjährige Freiheitsstrafe verhängt werden. Geregelt ist diese Bürgerpflicht in § 323c Strafgesetzbuch. Allerdings stellt das Gesetz auch klar, dass sich niemand selbst in Gefahr oder in eine unzumutbare Situation bringen muss.

Wird beispielsweise eine Person von einer Gruppe aus mehreren Menschen angegriffen, muss ein einzelner Passant nicht wagemutig eingreifen, indem er selbst dazwischen geht. Aber die Bürgerpflicht gebietet es, nicht einfach zuzuschauen oder gar wegzusehen, sondern zumindest Hilfe zu holen.  

Abgabe von Fundsachen

Wer einen Geldbeutel, eine Handtasche oder einen anderen Gegenstand findet, ist dazu verpflichtet, den eigentlichen Besitzer über den Fund zu informieren. Gleiches gilt, wenn jemandem beispielsweise ein Tier zuläuft. Damit der Finder den Besitzer kontaktieren kann, muss er aber dessen Name und Adresse kennen.

Sind die Kontaktdaten nirgends auf dem Fundstück vermerkt, muss der Finder seinen Fund entweder bei der Gemeinde oder bei der Polizei melden und abgeben. Nur wenn der Fund weniger wert ist als zehn Euro, muss der Finder nichts unternehmen. Allerdings ist diese Beurteilung nicht immer ganz einfach leicht, denn oft ist der ideelle Wert viel höher als der materielle.

Behält der Finder seinen Fund einfach, macht er sich strafbar. Konkret macht er sich nämlich der Unterschlagung schuldig. Dies ergibt sich aus den Regelungen zum Fundrecht in den §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch und aus § 246 Strafgesetzbuch. Der Besitzer ist im Gegenzug übrigens verpflichtet, dem Finder einen Finderlohn zukommen zu lassen. 

Ausweispflicht

Die Ausweispflicht gehört ebenfalls zu den Bürgerpflichten. So ist gemäß § 1 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes jeder deutsche Staatsbürger dazu verpflichtet, ab seinem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu besitzen. Außerdem ist er dazu verpflichtet, seinen Ausweis einer berechtigten Person oder Behörde, beispielsweise einem Polizeibeamten, vorzuzeigen, wenn er im Rahmen einer Identitätsfeststellung dazu aufgefordert wird.

Verletzt ein Bürger diese Pflicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, für die er mit einer Geldbuße bestraft werden kann. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist aber, dass der Bürger dazu verpflichtet ist, seinen Ausweis immer bei sich zu haben. Dies ist nicht der Fall! Ein Bürger muss seinen Personalausweis also keineswegs immer mit sich führen. Wird es jedoch notwendig, die Identität eindeutig zu festzustellen, darf die Behörde den Bürger festhalten und zur Dienststelle mitnehmen, wenn er sich nicht ausweisen kann.

Um nach Deutschland einzureisen oder um aus Deutschland auszureisen, fordert § 1 des Passgesetzes die Vorlage eines gültigen Reisepasses. Mittlerweile reicht dafür aber, jedenfalls innerhalb der EU, meist der Personalausweis aus.  

Teilnahme an Wahlen

Vor allem wenn Wahlen kurz bevorstehen, könnte durch Berichte, Meldungen und Reportagen durchaus der Eindruck entstehen, dass der Gang an die Wahlurne eine Bürgerpflicht sei. Bei der Frage, ob die Teilnahme an Wahlen tatsächlich zu den Bürgerpflichten gehört oder ob nicht, spielen zwei Aspekte eine Rolle. So kommt zum einen Art. 38 Abs. 2 des Grundgesetzes zum Tragen. Demnach ist ein Staatsbürger wahlberechtigt, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Anders ausgedrückt heißt das, dass ein Bürger wählen darf, sobald er 18 Jahre alt ist.

Dass er wahlberechtigt ist, deutet allerdings nicht, dass er verpflichtet dazu wäre, von seinem Wahlrecht auch tatsächlich Gebrauch zu machen. Zum anderen gibt es aber noch die Verfassungen der einzelnen Bundesländer und hier kann die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts durchaus zur Bürgerpflicht erklärt sein. Art. 26 Abs. 3 der Landesverfassung Baden-Württemberg ist ein solches Beispiel.

Gleichzeitig gilt jedoch, dass Wahlen und Abstimmungen frei sind. Unterm Strich bedeutet das, dass die Teilnahme an Wahlen zumindest aus landesrechtlicher Sicht zu den Bürgerpflichten gehören kann. Es wird jedoch nicht mit irgendwelchen Strafen geahndet, wenn sich ein Bürger dazu entscheidet, dieser Pflicht nicht nachzukommen.

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Thema: Was sind eigentlich Bürgerpflichten?

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