Vorgaben und DIN-Normen wissenschaftliche Berichte

Übersicht: formale Vorgaben und DIN-Normen für wissenschaftliche Berichte und Studienarbeiten 

Wissenschaftliche Berichte und Studienarbeiten werden in Vorbereitung auf eigenständige wissenschaftliche Arbeiten geschrieben. Durch die wissenschaftlichen Berichte und Arbeiten während des Studiums sollten die Studenten also lernen, kompetent und fundiert über ihre wissenschaftlichen Arbeiten zu berichten und dabei die eigenen Erkenntnisse und Ergebnisse in einen Kontext mit dem bereits vorhandenen Wissen zu bringen. 

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Inhaltlich geht es somit nicht nur darum, die eigenen Arbeitsergebnisse darzustellen, sondern auch aufzuzeigen, welche anderen wissenschaftlichen Arbeiten und Erkenntnisse die Basis bildeten und welcher Zusammenhang zwischen dem bestehenden Wissen und den eigenen Ergebnissen besteht.

Neben diesen inhaltlichen Vorgaben gibt es aber auch eine Reihe von formalen Vorgaben und DIN-Normen für die Gestaltung von wissenschaftlichen Berichten und Studienarbeiten.

Um welche es sich dabei konkret handelt, erklärt die folgende Übersicht:

Formale Vorgaben für wissenschaftliche Berichte und Studienarbeiten

Zunächst sind für wissenschaftliche Berichte und Studienarbeiten die formalen Vorgaben der jeweiligen Universität oder Bildungseinrichtung sowie des jeweils zuständigen Prüfungsamtes ausschlaggebend. So sind in aller Regel die wesentlichen Punkte festgelegt, beispielsweise der Umfang der Arbeit, die Gestaltung, die Pflichtangaben auf dem Titelblatt oder auch die Form der Erklärungen, die zusammen mit der Arbeit abgegeben werden müssen.

Meist halten die Bildungseinrichtungen und auch die Prüfungsämter hierfür entsprechende Leitfäden bereit, in denen alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammengefasst sind. Teilweise gehen die Vorgaben jedoch noch auf alte Traditionen zurück und berücksichtigen daher nicht immer unbedingt die Möglichkeiten der heutigen, modernen Textverarbeitung.

Insofern kann es durchaus sinnvoll sein, sich an den zuständigen Betreuer der Arbeit zu wenden, wenn Änderungen der formalen Vorgaben notwendig erscheinen.   

DIN-Normen für wissenschaftliche Berichte und Studienarbeiten

Ein Großteil von formalen Vorgaben für wissenschaftliche Arbeiten basiert auf Normen des Deutschen Instituts für Normung. DIN-Normen sind weit verbreitet, da sie anerkannte Standards umfassen, auch wenn Normen in den Naturwissenschaften und im Bereich der Technik sicherlich eine größere Bedeutung haben als auf dem Gebiet der Geistes- und Sozialwissenschaften.

Insgesamt gibt es aber eine Reihe von unterschiedlichen DIN-Normen, die im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Arbeiten eine Rolle spielen. Einige davon werden letztlich automatisch und teils sogar unbewusst angewendet. Ein Beispiel hierfür ist, dass wissenschaftliche Berichte und Studienarbeiten grundsätzlich auf Papier im Format DIN A4 erstellt werden.

Es gibt aber auch zwei DIN-Normen, die für wissenschaftliche Berichte und Studienarbeiten von spezieller Bedeutung sind, nämlich die DIN-Normen DIN 1421 und DIN 1422. Die DIN 1421 legt üblicherweise die Gliederung und Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten fest. Dabei definiert diese Norm zum einen grundlegende Begriffe wie Text, Abschnitt, Absatz oder Aufzählung und legt zum anderen die einzelnen Textteile, Verweise und Fluchtlinien fest.

Damit ergibt sich die Struktur der Arbeit, die sich sowohl in den einzelnen Überschriften als auch in den Inhaltsangaben zeigt. Die DIN 1422 legt die Standards für die Gestaltung von Veröffentlichungen in den Bereichen Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung fest.

Konkret angewandt auf wissenschaftliche Berichte und Arbeiten ergibt sich durch diese beiden DIN-Normen unter anderem Folgendes:

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Lange und umfangreiche Texte müssen in einzelne Abschnitte gegliedert sein. Dabei wird jeder Abschnitt mit einer Überschrift und einer Nummer in Form einer arabischen Ziffer kennzeichnet. Die Nummerierung der Abschnitte erfolgt dabei meist in mehreren Gliederungsebenen und die einzelnen Ebenen werden üblicherweise als Kapitel, Abschnitt und Unterabschnitt bezeichnet.

Empfohlen wird in diesem Zusammenhang, dass tatsächlich nur diese drei Gliederungsebenen verwendet werden und eine Gliederungsebene nicht mehr als neun nummerierte Abschnitte umfassen soll. Die Darstellung der Nummerierung erfolgt, indem Punkte als Zeichen zwischen die Gliederungsebenen gesetzt werden, die Nummerierung selbst endet allerdings ohne Satzzeichen.

Dadurch sieht eine normgerechte Nummerierung dann beispielsweise so aus:

1.2.1 oder 3.1.6. Das erste Beispiel bezeichnet den ersten Unterabschnitt im zweiten Abschnitt des ersten Kapitels, das zweite Beispiel meint den sechsten Unterabschnitt im ersten Abschnitt des dritten Kapitels. 

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Wissenschaftliche Berichte und Studienarbeiten, die aus mehr als zehn Seiten bestehen, benötigen ein Inhaltsverzeichnis.

In diesem Inhaltverzeichnis sind alle Abschnittsnummern und alle Abschnittsüberschriften jeweils an einer gemeinsamen Fluchtlinie angeordnet. Daneben kann das Inhaltsverzeichnis auch Gliederungspunkte ohne Nummerierung enthalten, beispielsweise ein Literaturverzeichnis. 

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Sofern fremde Quellen wörtlich zitiert werden, müssen die Zitate in unveränderter Form wiedergegeben und durch Anführungszeichen gekennzeichnet werden. Nach dem abschließenden Anführungszeichen muss eine hochgestellte Nummer stehen, die als Fußnote der Seite angibt, aus welcher Quelle das Zitat stammt. In der Fußnote wird dabei aber meist nur eine Kurzangabe verwendet, die den Namen, das Jahr und die Seitenzahl beinhaltet.

Die vollständige Angabe der Quelle erfolgt erst im Literaturverzeichnis. Die Nummerierung der Quellen und der Fußnoten erfolgt dabei immer fortlaufend von der ersten bis zur letzten Seite der Arbeit. Zitate, die nur sinngemäß, aber nicht wörtlich wiedergegeben werden, werden nicht in Anführungszeichen gesetzt. Dennoch muss auch hier die entsprechende Quelle genannt werden, wobei bei Zitaten aus dem Internet auch das Zugriffsdatum benannt wird.

Das Literaturverzeichnis wird üblicherweise alphabetisch angeordnet. Hier werden die Quellen nach dem Schema „Name Vorname Titel Verlagsort Jahr“ aufgeführt, auf die Angabe von Titeln oder akademischen Graden wird aber sowohl im Literaturverzeichnis als auch in den Fußnoten verzichtet. Vordrucke, Protokolle oder Datenauswertungen folgen als Anhang nach dem Literaturverzeichnis und hier erfolgt die Nummerierung nicht mit Ziffern, sondern jeweils mit Großbuchstaben.

Die Seitenangaben erfolgen durchgehend für die gesamte Arbeit. Das Titelblatt wird dabei als erste Seite gezählt, eine Seitenzahl steht aber auf dem Titelblatt nicht. An einigen Bildungseinrichtungen findet bei der Seitenzählung aber noch die alte Vorgehensweise Anwendung. Dabei ist die erste Textseite die erste Seite der Arbeit, alle vorausgehenden Seiten erhalten römische Zahlen als Seitenzahlen.

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