Justizberichterstattung Begriffe

Die wichtigsten Begriffe für die Justizberichterstattung 

Berichte über Gerichtsverhandlungen und Urteile werden grundsätzlich nach den gleichen Regeln geschrieben wie alle anderen Berichte auch. Die besondere Herausforderung liegt jedoch vielfach darin, die teils komplexen Sachverhalte und Formulierungen so darzustellen, dass sie allgemein verständlich werden.

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Hinzu kommt, dass Berichte und Reportagen über Prozesse und Gerichtsurteile nicht immer in aller Ausführlichkeit dargestellt werden können.

Meist ist es vor allem in Zeitungen und Zeitschriften so, dass sich die Berichte auf die wesentlichen Informationen beschränken und entsprechend gekürzt werden müssen. Vor allem dann ist es aber sehr wichtig, auf die richtige Wortwahl zu achten. 

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Begriffe teilweise synonym verwendet, bei einem Bericht über eine Gerichtsverhandlung oder ein Urteil könnte es sich dabei aber um einen sachlichen Fehler mit fatalen Folgen handeln.

Hier daher die wichtigsten Begriffe für die Justizberichterstattung in der Übersicht: 

Haftstrafe und Gefängnisstrafe

Immer wieder ist zu lesen, dass ein Täter zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Juristisch gesehen ist dies aber schlichtweg falsch. Niemand kann zu einer Haftstrafe verurteilt werden, weil Haft keine Strafe darstellt.

Es gibt zwar unterschiedliche Formen von Haft, allerdings liegen der Haft dann unterschiedliche Ausgangssituationen zugrunde. So kann jemand, der dringend tatverdächtig ist, in Untersuchungshaft genommen werden, oder jemand, der keine Aufenthaltsgenehmigung hat, kann in Abschiebehaft genommen werden.

Für jemandem, der dem Richter die Aussage verweigert, obwohl ihm das Zeugnisverweigerungsrecht nicht zusteht, besteht die Möglichkeit der Beugehaft und die Polizei kann eine Person, die sich oder andere gefährdet, in Polizeihaft oder Polizeigewahrsam nehmen. Im Zuge der Justizberichterstattung muss im Fall einer Verurteilung jedoch immer von einer Gefängnisstrafe gesprochen werden. 

Lebenslang und lebenslänglich

In Berichten wird immer wieder davon gesprochen, dass jemand zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Allerdings ist eine lebenslängliche Freiheitsstrafe nicht möglich, denn die richtige Formulierung muss lebenslange Freiheitsstrafe lauten.

Wird jemand zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, ist dies gleichbedeutend mit einem Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit, mindestens aber für 15 Jahre. Bei guter Führung und entsprechenden Voraussetzungen kann der Verurteilte nach frühestens 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden.

Im Durchschnitt verbüßen verurteilte Straftäter eine lebenslange Freiheitsstrafe zwischen 17 und 20 Jahre lang hinter den Gefängnismauern. Beinhaltet das Urteil jedoch den Zusatz, dass eine besonders schwere Schuld festgestellt wurde, ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Solche Straftäter verbringen durchschnittlich 23 bis 25 Jahre ihres Lebens hinter Gittern. 

Mord und Totschlag

Im Ergebnis sind beide Straftaten zwar gleich, denn das Opfer ist verstorben. Für die Berichterstattung spielt die genaue Wortwahl jedoch eine sehr wichtige Rolle, denn ein Straftäter, der wegen Totschlags verurteilt wurde, ist noch lange kein Mörder.

Totschlag bedeutet, dass ein Mensch vorsätzlich getötet wurde. Zu einem Mord wird die Straftat erst dann, wenn ein sogenanntes Mordmerkmal hinzukommt, das im Strafgesetzbuch beschrieben ist und immer im Zusammenhang mit Verwerflichkeit steht. Ein Mordmerkmal ist die Verwerflichkeit des Beweggrundes.

Diese liegt dann vor, wenn der Straftäter sein Opfer aus Habgier, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Mordlust oder aus einem anderen niederen Beweggrund umgebracht hat. Ein anderes Mordmerkmal ist die Verwerflichkeit der Begehungsweise. Diese ist gegeben, wenn die Tat heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln erfolgte. Daneben gibt es die Verwerflichkeit des Zwecks als Mordmerkmal. Hiervon wird gesprochen, wenn der Mord begangen wurde, um auf diese Weise eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.   

Diebstahl und Raub

Auch hier ist eine Differenzierung sehr wichtig, denn ein Dieb ist nicht zwangsläufig auch ein Räuber. Ein Dieb ist jemand, der einen Diebstahl begeht.

Das bedeutet, er nimmt jemandem etwas weg und verfolgt dabei die Absicht, sich diese Sache rechtswidrig anzueignen. Zu einem Raub wird die Angelegenheit erst dann, wenn die Wegnahme unter Androhung oder unter Anwendung von Gewalt erfolgte. 

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Beide Begriffe beschreiben Geldleistungen, die jedoch nicht gleichbedeutend sind. Schadensersatz bedeutet, dass ein finanzieller Schaden am Vermögen oder im Zusammenhang mit dem Vermögen entstanden ist und nun ausgeglichen werden muss. Schmerzensgeld hingegen gleicht alle die Schäden aus, die nicht im Zusammenhang mit dem Vermögen oder materiellen Dingen stehen.

Das bedeutet, Schmerzensgeld wird beispielsweise nach einer Körperverletzung oder nach einer Verletzung der Freiheitsrechte fällig, Schadensersatz, wenn ein Auto beschädigt oder eine Scheibe eingeschlagen wurde.  

Schöffen und Geschworene

Schöffen gibt es an deutschen Gerichten und es handelt sich dabei um juristische Laien. Zusammen mit einem Berufsrichter beurteilen Schöffen als ehrenamtliche Richter bei bestimmten Verhandlungen die Tat und legen gemeinsam das Strafmaß für den Angeklagten fest. Geschworene gibt es zwar in den USA, in Großbritannien oder auch in Österreich, in Deutschland aber nicht.

Geschworene sind eine Art Jury, beobachten den Prozess und entscheiden anschließend hinter verschlossenen Türen und ohne Beisein des Richters, ob sie den Angeklagten für schuldig oder für unschuldig befinden.

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