Grundlagen eines Satzes

Grundwissen: Subjekt, Prädikat und Objekt als Grundlagen eines Satzes

Selbst jemand, der eine Sprache als Muttersprache spricht, kann nicht immer unbedingt die grammatikalischen Regeln benennen. Ein Grund hierfür ist, dass viele Regeln in der Phase, in der die Sprache erlernt wird, automatisch verinnerlicht werden.

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So weiß ein Kind beispielsweise, wie Sätze richtig gebildet werden, weiß allerdings üblicherweise nicht, warum die Sätze so gebildet werden, kann also nicht erklären, auf welchen konkreten Grammatikregeln die Satzbildung beruht. 

In der Schule werden die Fachausdrücke dann meist vermittelt, in vielen Fällen geraten sie recht schnell aber wieder in Vergessenheit. Vor allem wenn es dann aber darum geht, Referate, Aufsätze, Protokolle oder Berichte zu schreiben, kann es überhaupt nicht schaden, zumindest einige der wichtigsten Fachbegriffe zu kennen.

Im Sinne von Grundwissen erklärt die folgende Übersicht daher, was sich hinter den Begriffen Subjekt, Prädikat und Objekt konkret verbirgt: 

Subjekt, Prädikat und Objekt als Grundlagen eines Satzes

Das Subjekt, das Prädikat und das Objekt bilden gemeinsam das Fundament der Grammatik. Um einen Satz bilden zu können, der aus grammatikalischer Sicht richtig und vollständig ist, müssen mindestens zwei Satzglieder vorhanden sein. Diese beiden Satzglieder sind zum einen das Subjekt und zum anderen das Prädikat.

Ein Satz, der lediglich aus diesen beiden Satzgliedern besteht, wäre beispielsweise „Er singt.“ Auch wenn dieser Satz sehr kurz ist, ist er aus Sicht der Grammatik richtig und enthält grundsätzlich alle erforderlichen Informationen. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden diese beiden Satzglieder aber vielfach nicht ausreichen. Dies liegt daran, dass zahlreiche Prädikate weitere Informationen in Form von zusätzlichen Satzgliedern verlangen, damit der Satz verständlich wird.

Ein Beispiel hierfür ist das Prädikat „bieten“. Würde der Satz nur „Sie bietet.“ heißen, wäre er zwar nicht falsch, aber auch nicht verständlich. Verständlich wird der Satz erst durch ein Objekt, beispielsweise „Sie bietet einen hervorragenden Service.“    

Das Subjekt eines Satzes

Das Subjekt wird auch Satzgegenstand genannt und bezeichnet die Person oder die Ursache, die zu einer Handlung führt. Lautet der Satz beispielsweise „Du träumst.“ oder „Wir verreisen.“ sind das Du und das Wir das Subjekt des jeweiligen Satzes und gleichzeitig diejenigen, die die Handlung durchführen, in diesem Fall träumen und verreisen.

Es müssen allerdings nicht immer unbedingt konkrete Handlungen vorhanden sein. Lautet der Satz „Sie ist jung.“, „Es schneit.“ oder „Das geht.“ sind auch hier das Sie, das Es und das Das das Subjekt.

Wichtig ist aber, dass zwischen Subjekt und Prädikat immer Kongruenz herrschen muss. Kongruenz bedeutet Übereinstimmung und meint, dass Person und Numerus zueinander passen müssen, damit eine grammatikalisch richtige Einheit entsteht. Es muss also heißen „Du träumst.“ und „Wir verreisen.“ und nicht „Du träumen.“ und „Wir verreist.“

Um das Subjekt eines Satzes herauszufinden, wird gefragt, wer oder was etwas macht oder ist. Im Fall von „Sie ist jung.“ lautet die Frage also „Wer ist jung?“. Die Antwort darauf lautet „Sie“ und Sie ist damit das Subjekt des Satzes. 

Das Prädikat eines Satzes

Das Prädikat heißt auch Satzaussage. Zusammen mit dem Subjekt bildet das Prädikat die Voraussetzung für einen vollständigen Satz. Dabei ist das Prädikat gleichzeitig auch das Verb, also das Tätigkeitswort, eines Satzes und enthält die Personalform.

Je nach Personal- und Zeitform kann das Prädikat in einer einfachen Form auftauchen oder aus mehreren Wörtern zusammengesetzt sein. Richtig ist also, je nach Zusammenhang, sowohl „Sie sieht.“ als auch beispielsweise „Sie wird gesehen haben.“ Das Prädikat bestimmt außerdem darüber, ob für das Verständnis weitere Satzteile erforderlich sind oder ob nicht.

In einem Satz gibt es drei mögliche Stellen, an denen das Prädikat stehen kann, nämlich an erster Stelle, an zweiter Stelle und an letzter Stelle. An erster Stelle steht das Prädikat üblicherweise bei Fragen, beispielsweise „Spinnst Du?“.

An zweiter Stelle steht das Prädikat in Hauptsätzen und bei Aussagen, zum Beispiel „Du spinnst.“ Bei Antworten und in Nebensätzen wiederum steht das Prädikat meist an letzter Stelle, „Wenn Du spinnst, dann …“  Ermittelt wird das Prädikat mithilfe der Frage, was das Subjekt macht oder tut.

Bei dem Satz „Peter verspätet sich.“ lautet die Frage nach dem Prädikat somit „Was macht Peter?“. Die Antwort lautet „Peter verspätet sich“, das Prädikat ist somit „verspätet sich“.  

Das Objekt eines Satzes

Das Objekt, das auch Satzergänzung genannt wird, ergänzt die Informationen, die durch das Subjekt und das Prädikat vorhanden sind, um weitere Angaben. Welche Art von Objekt und wie viele Objekte erforderlich sind, hängt davon ab, welche Zusatzinformationen das Prädikat erfordert, damit der Satz verständlich wird.

Die deutsche Grammatik unterschiedet in diesem Zusammenhang vier Objektarten voneinander:

So gibt es zum einen das Genetivobjekt, das im Genitiv, also dem 2. Fall steht und nach dem mit dem Fragewort wessen gefragt wird. Zum anderen gibt es das Dativobjekt.

Hier steht das Objekt im Dativ, dem 3. Fall, und das Fragewort heißt wem oder was.

Die dritte Form ist das Akkusativobjekt, das im Akkusativ als dem 4. Fall steht und nach dem mit wen oder was gefragt wird. Bei dem Satz „Er dankt seiner Mutter.“ wäre die Mutter ein Dativobjekt, denn die Frage danach würde heißen „Wem dankt er?“.

Bei dem Satz „Sie begrüßt ihren Vater.“ wiederum wäre der Vater ein Akkusativobjekt, denn hier würde mittels „Wen begrüßt sie?“ nach dem Objekt gefragt werden. Diese drei Objektarten unterscheiden sich somit dadurch, in welchem Fall sie stehen.

Als vierte Objektart gibt es dann noch das Präpositionalobjekt. Hierbei bringt das Objekt eine Präposition mit, was bedeutet, dass es zusammen mit einem Verhältniswort auftaucht. Ein Beispiel für ein Präpositionalobjekt ist „Der Bewerber wartet auf eine Zusage.“

In diesem Fall wird zusammen mit der Präposition nach dem Objekt gefragt, also „Worauf / Auf was wartet der Bewerber?“ und die Antwort lautet „Auf eine Zusage“.

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