Fördermittel für ältere und schwer vermittelbare Arbeitnehmer

Hintergrundwissen: Fördermittel für ältere und schwer vermittelbare Arbeitnehmer 

Einerseits wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Dies hat zur Folge, dass Arbeitnehmer zunehmend länger arbeiten müssen. Andererseits führt die demographische Entwicklung dazu, dass die Lebenserwartung steigt und Menschen immer älter werden. Beides zusammen lässt auch das Durchschnittsalter der Arbeitnehmer kontinuierlich nach oben klettern. Dieser Trend hat aber durchaus positive Seiten. 

Anzeige

So bleiben einem Unternehmen das Fachwissen und die Berufserfahrung, die ein Senior-Mitarbeiter im Laufe der Jahre angesammelt hat, länger erhalten. Der Senior-Mitarbeiter kann sein Wissen und Können in den Arbeitsalltag einbringen und an die jüngeren Generationen weitergeben.

Da sowohl die Unternehmen als auch der Gesetzgeber erkannt haben, wie wertvoll ältere Arbeitnehmer sind, stehen mittlerweile verschiedene Fördermittel zur Verfügung. Und auch wenn sich ein Unternehmen dafür entscheidet, einen sogenannten schwer vermittelbaren Arbeitnehmer einzustellen, wird dies mit Zuschüssen belohnt.  

Hintergrundwissen: Fördermittel für ältere Arbeitnehmer

Die Entwicklung der Gesellschaft hat zu einem Umdenken geführt. Noch vor wenigen Jahren war es so, dass der 50. Geburtstag die zweite Lebenshälfte einläutete. Arbeitnehmer in diesem Alter gehörten zum alten Eisen und hatten auf dem Arbeitsmarkt kaum noch eine Chance.

Inzwischen ist gerne davon die Rede, dass 50 das neue 40 sei. Zudem gibt es immer mehr Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsleben auch über ihren 65. Geburtstag hinaus fortsetzen möchten. Für diese Arbeitnehmer gibt es sogar einen eigenen Namen, denn sie werden neudeutsch Silver Worker genannt. Auf der anderen Seite können es sich die wenigsten Unternehmen leisten, das Potenzial von Senior-Mitarbeitern nicht auszuschöpfen.

Schon jetzt fehlt es an Fachkräften und es ist zu erwarten, dass sich der Fachkräftemangel in den kommenden Jahren noch verstärken wird. Unternehmen, die ältere Arbeitnehmer beschäftigen, profitieren deshalb gleich in mehrerlei Hinsicht. So behalten sie wertvolles Fachwissen, umfangreiche Berufspraxis und auch Lebenserfahrung in ihren Reihen. Damit wiederum sichern sie sich die Chance, ihre Marktposition zu behaupten und auszubauen.

Zusätzlich dazu unterstützt der Gesetzgeber die Beschäftigung von Arbeitnehmern jenseits der 50 mit finanziellen Hilfen.

Die Auffassung, dass die Leistungsfähigkeit im Alter nachlässt und Senior-Mitarbeiter folglich nicht mehr mit den jüngeren Arbeitnehmern mithalten können, gehört längst der Vergangenheit an. Allerdings sehen sich ältere Arbeitnehmer früher oder später mit anderen Kompetenzen und neuen Anforderungen konfrontiert. Oft sind die fachlichen Kenntnisse und beruflichen Qualifikationen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr auf dem aktuellsten Stand.

Für viele Unternehmen bedeutet das, dass sie gezielt Trainingsmaßnahmen und Weiterbildungen für die älteren Mitarbeiter anbieten müssen. An dieser Stelle kommt der Gesetzgeber ins Spiel. Ist ein Arbeitnehmer über 45 Jahre alt und arbeiten in einem Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter, übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für Schulungen und außerbetriebliche Lehrgänge vollständig oder zumindest in Teilen. Dies ergibt sich aus § 82 Sozialgesetzbuch III.

Um die Chancen von älteren Arbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, hat das Ministerium für Arbeit und Soziales außerdem das Projekt „Perspektive 50plus“ ins Leben gerufen. Hierbei haben sich Jobcenter, Bildungsträger, Verbände und Unternehmen zu insgesamt 78 regionalen Beschäftigungspakten zusammengeschlossen, die durch das Projekt gefördert werden. Nähere Infos dazu und eine Übersicht über die konkreten Möglichkeiten vor Ort finden sich auf der Internetseite des Arbeitsministeriums.   

Hintergrundwissen: Fördermittel für schwer vermittelbare Arbeitnehmer

Nicht nur ein fortgeschrittenes Alter, sondern auch andere Faktoren können es für einen Arbeitnehmer schwierig machen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. So können eine fehlende Berufsausbildung, kaum fachliche Qualifikationen, eine längere Arbeitslosigkeit oder eine Behinderung dazu führen, dass ein Arbeitnehmer als schwer vermittelbar gilt.

Oft genügt aber schon ein wenig gezielte Unterstützung, damit der Arbeitnehmer seine anfänglichen Einschränkungen überwinden und sich zu einem motivierten, zuverlässigen und leistungsbereiten Mitarbeiter entwickeln kann. Da dies auch der Gesetzgeber weiß, stellt er Arbeitgebern, die einem schwer vermittelbaren Arbeitnehmer eine Chance geben, einen Eingliederungszuschuss in Aussicht. Durch diese finanzielle Hilfe sollen Startschwierigkeiten ausgeglichen und damit mögliche Nachteile für den Arbeitgeber verhindert werden.

Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Unternehmen Anspruch auf den Eingliederungszuschuss hat, hängt von der erforderlichen Unterstützung im Einzelfall ab. Normalerweise beläuft sich die Förderung auf 30 bis 50 Prozent des Monatsentgelts inklusive der Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen und wird bis zu zwölf Monate lang gewährt.

Ist der Arbeitnehmer älter als 50 Jahre, verlängert sich die Dauer des Eingliederungszuschusses auf 36 Monate. In diesem Fall muss die Förderung aber spätestens am 31.12.2014 beginnen. Ist der Arbeitnehmer behindert oder schwerbehindert, kann der Arbeitgeber höchstens 24 Monate lang bis zu 70 Prozent des Monatsentgelts als Zuschuss erhalten.

Die Regelungen hierzu ergeben sich aus den §§ 88, 89, 90 und 131 Sozialgesetzbuch III. Möchte ein Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen, muss es den Eingliederungszuschuss beantragen, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird. Ratsam dabei ist, sich beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur vor Ort informieren und beraten zu lassen.

Mehr Berichte, Anleitungen, Vorlagen und Tipps:

Thema: Fördermittel für ältere und schwer vermittelbare Arbeitnehmer

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


berichte99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen