Bericht: Was tun bei einem Autodiebstahl?

Bericht: Was tun bei einem Autodiebstahl?

Statistiken zufolge wird in Deutschland etwa alle 30 Minuten ein Auto gestohlen. Und die Autodiebe sind nicht unbedingt wählerisch. Das alte Möhrchen kann genauso unfreiwillig den Besitzer wechseln wie der chice SUV oder die edle Luxuslimousine.

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Autoeinbrecher wiederum haben es nicht auf das Fahrzeug als solches abgesehen, sondern interessieren sich für Navigationsgeräte, Autoradios, Mobiltelefone und Wertsachen im Auto.

Aber was ist, wenn das eigene Auto plötzlich weg ist? Wann springt die Kfz-Versicherung ein? Und was muss der Autobesitzer beachten?

Diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Bericht:

 

Was tun bei einem Autodiebstahl?

Natürlich ist der Schock groß, wenn der Autobesitzer feststellen muss, dass sein Auto weg ist. Dennoch sollte er versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wichtig ist, dass er umgehend die notwendigen Schritte einleitet:

  • Zuerst sollte der Autobesitzer die Polizei verständigen. Die Polizeibeamten werden vor Ort nach möglichen Spuren suchen und die Anzeige aufnehmen.

 

  • Ist die Polizei informiert, sollte sich der Autobesitzer direkt im Anschluss an seine Kfz-Versicherung wenden. Die Versicherer haben hierzu Hotlines eingerichtet, über die Schäden gemeldet werden können. Die Versicherungsbedingungen verpflichten den Autobesitzer dazu, seine Kfz-Versicherung schnellstmöglich über einen Schadensfall zu unterrichten. Diese Meldung kann vor allem dann eine große Rolle spielen, wenn der Autodieb mit dem Fahrzeug eine Spritztour macht und dabei einen weiteren Schaden verursacht. Von der Versicherung wird dem Autobesitzer ein Formular für die schriftliche Schadensanzeige zugeschickt.

 

  • Ist das Auto geleast oder über einen Kredit finanziert, muss der Autobesitzer auch die Bank über den Autodiebstahl informieren.

 

  • Der nächste Schritt besteht dann darin, die Zulassungsstelle aufzusuchen und das Auto abzumelden.

Wurde das Auto im Urlaub gestohlen, sollte der Autobesitzer den Diebstahl vor Ort anzeigen. Nach seiner Rückkehr sollte er zusätzlich dazu auch in Deutschland noch einmal die Polizei aufsuchen und hier ebenfalls Anzeige erstatten.

Wann zahlt die Kfz-Versicherung?

Hat der Autobesitzer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, muss er darauf hoffen, dass sein Auto samt Dieb wiedergefunden wird. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt einen Autodiebstahl nämlich nicht ab. Auch einen eventuellen Schaden am Fahrzeug übernimmt sie nicht.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt nur bei Schäden ein, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt. Wird der Täter nicht gefasst, bleibt der Autobesitzer deshalb auf seinem Schaden sitzen.

Reguliert wird ein Autodiebstahl von der Teilkaskoversicherung. Allerdings leistet die Versicherung nicht sofort. Stattdessen wartet sie ab, ob das Fahrzeug wieder auftaucht.

Wird das Auto innerhalb von einem Monat ab Eingang der Diebstahlanzeige beim Versicherer wiedergefunden, muss der Autobesitzer sein Fahrzeug entgegennehmen. Befindet sich das Fahrzeug dabei an einem Ort, der über 50 Kilometer vom Wohnort des Autobesitzers entfernt ist, bezahlt die Versicherung die Kosten für eine Bahnfahrt.

Ist ein Monat vergangen und das Auto nicht wieder aufgetaucht, reguliert die Teilkaskoversicherung den Schaden. Normalerweise hat der Autobesitzer das Geld dann innerhalb von zwei Wochen auf seinem Konto. Damit die Versicherung die Schadensregulierung vornehmen kann, muss der Autobesitzer zusätzlich zu seiner schriftlichen Schadensmeldung

  • eine Kopie der Anzeige bei der Polizei,
  • die Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle,
  • die Fahrzeugpapiere und die Fahrzeugschlüssel sowie
  • Angaben zum Fahrzeugwert, bei Sonderausstattungen oder nachträglichen Einbauten eventuell mit entsprechenden Belegen,
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bei der Versicherung einreichen.

Wie viel bezahlt die Versicherung?

Die Teilkaskoversicherung erstattet den sogenannten Wiederbeschaffungswert an Tag des Diebstahls. Das bedeutet: Die Versicherung übernimmt die Kosten, die für den Kauf eines Fahrzeugs mit den gleichen Merkmalen wie das gestohlene Auto entstehen.

Wie hoch dieser Wiederbeschaffungswert ist, ermittelt ein Sachverständiger im Auftrag der Versicherung. Handelt es sich bei dem geklauten Auto um einen Neuwagen, ersetzt die Versicherung innerhalb eines bestimmten Zeitfensters ab der Erstzulassung den Neupreis.

Wie viele Monate das Zeitfenster umfasst, steht in den Versicherungsbedingungen. Sollte es zu Unstimmigkeiten wegen der Schadenshöhe kommen, kann der Autobesitzer zusätzlich zum Sachverständigen der Versicherung auch einen eigenen Gutachter bestellen.

Maßgeblich für die Versicherung ist zunächst das Fahrzeug mit der serienmäßigen Ausstattung. Extras und Zubehör sind nur dann versichert, wenn sie fest im Fahrzeug eingebaut sind. Alles, was nicht fest verbaut ist oder lose herumliegt, fällt nicht unter den Versicherungsschutz.

Das Handy, das mobile Navigationsgerät an der Windschutzscheibe oder die Handtasche samt Geldbeutel ersetzt die Versicherung somit nicht. Bei einem Leasingfahrzeug oder einem kreditfinanzierten Auto kann zusätzlich die Problematik auftauchen, dass der Wiederbeschaffungswert, den die Versicherung bezahlt, nicht ausreicht, um die Restschuld bei der Bank zu tilgen.

Um dieser Situation vorzubeugen, sollte der Autobesitzer schon beim Abschluss der Versicherung darauf achten, dass der Tarif eine sogenannte GAP-Deckung beinhaltet. Sie würde die Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag der Versicherung und der Forderung der Bank ausgleichen.

 

Wie kann sich der Fahrzeugbesitzer vor einem Autodiebstahl schützen?

Autodiebe verfolgen unterschiedliche Ziele. So werden hochwertige Autos gestohlen, um sie anschließend zu verkaufen. Beliebte und ältere Modelle hingegen dienen oft als Ersatzteileträger.

Es gibt aber auch Autodiebe, die Autos entwenden, um damit einfach nur eine unerlaubte Spritztour zu machen. Wieder andere Autodiebe benötigen die Fahrzeuge als fahrbaren Untersatz oder als Fluchtfahrzeuge bei weiteren Straftaten. Autoeinbrecher wiederum haben es in erster Linie auf Navigationsgeräte, Mobiltelefone, Autoradios, Fotoapparate, Handtaschen, Bargeld und andere Wertsachen abgesehen.

Dabei gehen die Täter oft recht rabiat vor. So schlagen sie Seitenscheiben ein oder hebeln Schlösser auf. Bei Funkfernbedienungen und Keyless-Systemen stören sie das Funksignal, so dass das Auto erst gar nicht verschlossen ist oder sich problemlos öffnen lässt.

Mitunter stehlen sie die Autoschlüssel aber auch in einem unbeobachteten Moment aus der Jacke oder der Tasche oder tauschen den Autoschlüssel während einer Probefahrt einfach aus.

Einen hundertprozentigen Schutz vor einem Autodiebstahl oder einem Autoeinbruch gibt es letztlich nicht.

Aber der Autobesitzer kann viel dafür tun, es den Autodieben sehr schwer zu machen:

  • Am besten ist, das Auto in einer verschlossenen Garage oder auf einem überwachten Parkplatz zu parken. Ist das nicht möglich, sollte das Auto an einer belebten und gut ausgeleuchteten Straße abgestellt werden.
  • Das Auto sollte immer komplett abgeschlossen werden. Komplett heißt, dass neben den Türen und den Fenstern auch das Schiebedach, der Kofferraum und der Tankdeckel verriegelt sind.
  • Der Autoschlüssel sollte immer abgezogen werden, auch wenn das Fahrzeug nur für einen kurzen Moment verlassen wird. Ein Zweitschlüssel hat im Auto nichts zu suchen. Bei Funkfernbedienungen sollte immer kontrolliert werden, ob das Auto auch wirklich verschlossen ist.
  • Im Auto sollten keine Wertsachen zurückgelassen werden.
  • Geräte wie mobile Navigationsgeräte und Mobiltelefone sollten mitgenommen und die sichtbaren Halterungen und Kabel entfernt werden. Gleiches gilt für abnehmbare Bedienteile von Autoradios. Zudem sollte sich der Autobesitzer die individuellen Gerätenummern aller Geräte, die im Auto eingebaut sind, notieren.
  • Das Lenkradschloss sollte eingerastet und die Diebstahlwarnanlage, sofern vorhanden, aktiviert sein.
  • Vor allem bei wertvollen Fahrzeugen oder bei einer längeren Standzeit auf einem Parkplatz kann es sinnvoll sein, zusätzliche Sicherungen zu verwenden. Dies kann beispielsweise eine Gangschaltsperre, die den Schalthebel blockiert, ein Felgenschloss, eine Lenkradsperre oder eine Parkkralle sein.
  • Wurde der Autoschlüssel gestohlen oder ist er verloren gegangen, sollte der Autobesitzer umgehend in eine Fachwerkstatt des Autoherstellers fahren und den Schlüssel sperren lassen.
  • Möchte der Autobesitzer sein Fahrzeug verkaufen, sollte er bei einer Probefahrt am besten mitfahren. Ein Pfand hilft ihm wenig, wenn das Auto weg ist.
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Auch wenn die Vorsichtsmaßnahmen dem einen oder anderen Autobesitzer vielleicht etwas übertrieben vorkommen, sollte er bedenken, dass die Teilkaskoversicherung die Zahlung verweigern kann, wenn der Autobesitzer nachlässig war. Hatte er beispielsweise sein Auto nicht abgeschlossen, den Schlüssel stecken lassen oder einen Zweitschlüssel im Handschuhfach deponiert, muss er im Schadensfall mit gehörigen Problemen rechnen.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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