Bericht: Flaggen bei Sportevents – wie viel Deko ist erlaubt?

Bericht: Flaggen bei Sportevents – wie viel Deko ist erlaubt?

Bei Europa- und Weltmeisterschaften, wichtigen Spielen und anderen Sportevents fiebern die Fans mit ihren Mannschaften mit. Ihre Begeisterung und ihre Unterstützung bringen viele Fans dann gerne durch Flaggen, Wimpel und andere Fanartikel zum Ausdruck.

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So werden Balkone und Fahrzeuge mit Landes- oder Vereinsflaggen geschmückt und auch so mancher Arbeitsplatz wird entsprechend ausgestattet. Doch wie weit darf die sichtbare Sportbegeisterung eigentlich gehen? Was gilt für Flaggen bei Sportevents, die den Balkon, das Auto oder den Arbeitsplatz zieren?

 

Der folgende Bericht beantwortet die Frage, wie viel Deko erlaubt ist:

 

Flaggen am Balkon

Viele Sportfans möchten die Verbundenheit mit ihrer Lieblingsmannschaft für alle sichtbar zum Ausdruck bringen. Dafür bieten sich Landesflaggen oder Vereinsfahnen natürlich hervorragend an. Und so wehen vor allem bei großen, internationalen Sportevents verschiedenste Flaggen an den Balkonen. Dagegen ist prinzipiell auch überhaupt nichts einzuwenden.

Allerdings sollten Sportfans darauf achten, dass sie durch ihre Beflaggung weder die Nachbarn stören noch die Rechte des Vermieters verletzen. So darf die Flagge beispielsweise nicht so groß sein, dass sie dem Nachbarn dessen freie Aussicht versperrt. Zudem ist die Erlaubnis des Vermieters notwendig, wenn die Halterung für die Flagge an der Hausfassade oder der Außenwand des Balkons befestigt werden soll.

Bohrt der Mieter hingegen ohne Genehmigung des Vermieters Löcher in die Hauswand, kann er dadurch nicht nur die Optik beeinträchtigen, sondern auch das Mauerwerk beschädigen. Der Vermieter wiederum muss das nicht dulden. Stattdessen kann er den Mieter dazu auffordern, die Flagge samt Halterung zu entfernen, und ihm mögliche Reparaturkosten in Rechnung stellen.

Unangenehme Folgen kann es außerdem dann geben, wenn ein heftiger Windstoß oder gar ein Sturm dazu führt, dass die Flagge vom Balkon fällt und einen Passanten verletzt oder ein Fahrzeug beschädigt. Denn in diesem Fall wird der Fahnenbesitzer in aller Regel für den Schaden haften müssen. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollte der Sportfan also seine Flagge nachbarfreundlich, sturmsicher und am besten ohne Beteiligung des Mauerwerks befestigen.

 

Fahnen und Wimpel am Auto

Sportbegeisterte Autofahrer greifen gerne auf Überzieher für die Außenspiegel und auf Fähnchen zurück, die in die Autofenster geklemmt werden. Solche Fan-Deko ist erlaubt. Allerdings darf die Deko weder die Verkehrstauglichkeit beeinträchtigen noch die Sicht und das Gehör des Fahrers behindern.

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Ebenso dürfen Überzieher, Fähnchen und Co. nicht die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Dies leitet sich aus § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung ab. Mit Flaggen verhängte Spiegel und Seitenscheiben, Fahnen, die vor der Front- oder Heckscheibe wehen, oder abenteuerliche Konstruktionen außen am Auto sind folglich nicht erlaubt.

Wichtig ist außerdem ein Blick auf die Produktbeschreibung. Denn ein Großteil der Deko fürs Auto ist nur bedingt verkehrstauglich. Fähnchen zum Einklemmen in die Fensterscheiben beispielsweise sind nur für gewisse Geschwindigkeiten freigegeben. Sportbegeisterte Autofahrer sollten die Fähnchen deshalb abnehmen, wenn sie eine längere Fahrt vor sich haben oder auf die Autobahn wollen.

Bei schneller Fahrt könnte sich sonst nämlich die Halterung lösen und die herumfliegende Fan-Deko ein anderes Fahrzeug beschädigen oder gar die Ursache für einen Verkehrsunfall sein. Ratsam ist zudem, in den Autoscheiben eingeklemmte Fähnchen abzunehmen, wenn das Auto geparkt wird.

Denn durch die Fähnchen schließen die Scheiben nicht mehr vollständig und Diebe haben so leichtes Spiel. Wird dann tatsächlich ins Auto eingebrochen oder wird gleich das ganze Auto geklaut, könnte es Probleme mit der Versicherung geben. Sie könnte es nämlich als grobe Fahrlässigkeit werten, wenn der Autobesitzer sein Fahrzeug wegen der eingeklemmten Fähnchen nicht ordnungsgemäß abgeschlossen hatte.

 

Fan-Deko am Arbeitsplatz

Auch der Arbeitsplatz wird während eines großen Sportevents gerne mit Fan-Deko geschmückt. Da steht dann eine kleine Fahne auf dem Schreibtisch, um den Bildschirm herum ist eine Wimpelkette in den Landes- oder Vereinsfarben drapiert und über den Schreibtisch schlängelt sich eine Fan-Girlande. Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Regelungen, die Vorgaben zur Gestaltung und Deko des Arbeitsplatzes enthalten.

Aber zum einen müssen die Bestimmungen des Arbeits- und des Brandschutzes eingehalten werden. Die Fan-Deko darf somit nicht dazu führen, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet ist. Zum anderen hat der Arbeitgeber das Hausrecht. Deshalb darf er darüber bestimmen, wie viel Fan-Deko erlaubt ist. Dies gilt vor allem dann, wenn am Arbeitsplatz regelmäßig Kundenkontakte stattfinden.

Denn eine persönliche Note ist zwar völlig in Ordnung, aber der professionelle Eindruck darf darunter nicht leiden. Neben dem Chef haben außerdem auch die Kollegen ein Wörtchen mitzureden. Wenn sie sich von der Fan-Deko gestört fühlen oder Stress droht, weil einige Kollegen mit anderen Mannschaften mitfiebern, muss eine Lösung gefunden werden.

Der Wettbewerb muss nämlich in der Sportstätte bleiben und darf die Arbeitsabläufe nicht stören. Wenn die Kollegen etwas Rücksicht aufeinander nehmen, sollte es aber kein Problem sein, dass alle friedlich beim Sportevent mitfiebern können.

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