Bericht: Die wichtigsten Schritte der Hinterbliebenen bei einem Todesfall

Bericht: Die wichtigsten Schritte der Hinterbliebenen bei einem Todesfall

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bringt das die Hinterbliebenen in eine schwierige Situation. Der Schmerz über den Verlust ist oft groß und vor allem wenn der Todesfall überraschend und völlig unerwartet kam, stehen die Hinterbliebenen mitunter regelrecht unter Schock. Doch die Hinterbliebenen können sich in ihrer Trauer zunächst nicht zurückziehen.

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Stattdessen warten zahlreiche Formalitäten, die sehr zeitnah erledigt werden müssen. Doch was kommt auf die Angehörigen in einem Sterbefall überhaupt zu? Der folgende Bericht erklärt, woran die Hinterbliebenen denken müssen und was es zu erledigen gilt.

Die wichtigsten Schritte der Hinterbliebenen bei einem Todesfall

Als erstes kommt es darauf an, wo die Person verstorben ist. Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, sollten die Angehörigen entweder einen Notarzt anfordern oder den Hausarzt des Verstorbenen verständigen. Der Arzt stellt dann den Tod fest und händigt den Angehörigen einen Totenschein aus. Kam es zu einem Unfall und ist der Tod noch an der Unfallstelle eingetreten, stellt ebenfalls der Notarzt den Totenschein aus.

Ist die Person im Krankenhaus oder in einem Alten- oder Pflegeheim verstorben, veranlasst die Verwaltung der Einrichtung die notwendigen Formalitäten. Liegt der Totenschein vor, besteht der nächste Schritt darin, die Sterbeurkunde zu beantragen. Die Sterbeurkunde ist sehr wichtig, denn sie wird für alle weiteren Schritte benötigt.

Um die Sterbeurkunde zu beantragen, müssen sich die Angehörigen an das Standesamt wenden und den Totenschein sowie den Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen vorlegen. Außerdem braucht das Standesamt die Geburtsurkunde, wenn der Verstorbene ledig war, oder die Heiratsurkunde, wenn er verheiratet war. War der Verstorbene geschieden, muss außerdem das Scheidungsurteil vorgelegt werden.

Die Verwandten, Freunde und Bekannten des Verstorbenen können natürlich sofort über den Sterbefall informiert werden. Spätestens wenn die Sterbeurkunde vorliegt, sollten die Angehörigen dann auch den Arbeitgeber, die Sozialversicherungsträger, den Sozialleistungsträger, die Bank, den Vermieter und die Versicherungsgesellschaften, bei denen Verträge bestehen, verständigen. Zusammen mit der Anzeige des Todes können die Angehörigen Versicherungsverträge, den Mietvertrag, die Bankkonten, Mitgliedschaften und Abonnements kündigen.

Damit die Kündigung wirksam werden kann, muss aber meist eine Kopie der Sterbeurkunde eingereicht werden.

Die Organisation der Beerdigung

Die Organisation der Beisetzung samt Trauerfeier ist der nächste wichtige Schritt. Bestattungsunternehmen unterstützen die Angehörigen dabei und kümmern sich darum, dass die Beerdigung nach den Wünschen des Verstorbenen und der Hinterbliebenen gestaltet wird. Steht fest, wann, wo und in welcher Form die Beerdigung stattfinden wird, können die Angehörigen eine Traueranzeige in der Zeitung aufgeben und Trauerkarten drucken lassen.

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Hatte der Verstorbene eine Lebensversicherung oder eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, sollten die Hinterbliebenen die Versicherungsgesellschaft möglichst zeitnah über den Todesfall informieren. Zum einen ist diese Meldepflicht in den Vertragsbedingungen geregelt. Zum anderen kann die Versicherung so zügig die Auszahlung der Versicherungssumme veranlassen. Dieses Geld können die Hinterbliebenen dann verwenden, um die Beerdigungskosten, die Auflösung des Haushalts und alle anderen Angelegenheiten zu bezahlen. Generell ist es so, dass viele die Kosten bei einem Sterbefall unterschätzen.

Schon bei einer schlichten Trauerfeier kommen Kosten zwischen 3.000 und 5.000 Euro zusammen, die Grabanlage mit Grabstein und Bepflanzung noch gar nicht mit eingerechnet. Auch die Miete für die Wohnung samt Nebenkosten muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterbezahlt werden und die Auflösung des Haushalts kostet ebenfalls.

Der Staat oder die Sozialversicherungsträger beteiligen sich an den Kosten nicht. Die Ausgaben können auch nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die nächsten Angehörigen wie der Ehepartner oder die Kinder müssen die Kosten irgendwie aufbringen, denn sie sind in der Bestattungspflicht. Das bedeutet, dass die nächsten Angehörigen die Beisetzung des Verstorbenen veranlassen und die Kosten dafür übernehmen müssen.

Insofern ist es durchaus sinnvoll, Vorkehrungen für den Todesfall zu treffen, um die Hinterbliebenen zumindest finanziell zu entlasten. Sinnvoll in diesem Zusammenhang kann eine Risikolebensversicherung sein. Sie kostet monatlich nicht viel und zahlt die vereinbarte Versicherungssumme unabhängig von der Laufzeit des Versicherungsvertrags aus. Für ältere Personen kann eine Sterbegeldversicherung eine gute Alternative sein. Hier erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme aber erst nach einer gewissen Vertragslaufzeit.

Unabhängig davon, auf welche Form der Vorsorge die Entscheidung fällt, gilt aber, dass möglichst schon zu Lebzeiten eine bezugsberechtigte Person benannt werden sollte. Dies ist sowohl bei Versicherungsverträgen als auch bei Bankprodukten so. Gibt es eine Erklärung, wer im Todesfall über das Geld verfügen soll, läuft die Bearbeitung schneller und deutlich einfacher ab. Eine Bankvollmacht für den Todesfall oder über den Tod hinaus stellt sicher, dass die Angehörigen unkompliziert Zugriff auf die Bankkonten bekommen.

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