Bericht: die verschiedenen Reisearten, 2. Teil

Bericht: die verschiedenen Reisearten, 2. Teil

Viele, die mehrere Tage am Stück frei haben, nutzen die Zeit gerne, um eine Reise zu unternehmen. Wenn es dann aber an die konkrete Reiseplanung geht, wird es mitunter etwas komplizierter. Denn der Reisende sieht sich mit verschiedenen Begriffen konfrontiert, die jeweils unterschiedliche Reisearten beschreiben.

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In einem zweiteiligen Bericht klären wir auf, was es mit den verschiedenen Reisearten auf sich hat. Dabei ging es im 1. Teil um die Individualreise, die Pauschalreise, die Last-Minute-Reise und die Besonderheiten bei der Buchung einer Ferienunterkunft.

Hier folgt nun der 2. Teil des Berichts.

 

Die Busreise

Eine Busreise kennzeichnet sich zunächst einmal dadurch, dass ein Bus als Transportmittel zum Einsatz kommt. Allerdings ist nicht jede Busfahrt automatisch auch eine Busreise. Stattdessen muss hier unterschieden werden:

  • Dient der Bus rein als Transportmittel und findet ausschließlich eine Fahrt mit dem Bus statt, so handelt es sich um eine Busfahrt. Die Leistung, die im Rahmen der Busfahrt erbracht wird, ist die Beförderung des Reisenden mit einem Bus als Transportmittel. Aus diesem Grund wird eine solche Busfahrt auch als Busbeförderung bezeichnet.

 

  • Eine Busreise liegt vor, wenn das Leistungspaket mindestens zwei Komponenten umfasst. Der eine Bestandteil ist die Fahrt mit dem Bus. Der andere Bestandteil kann beispielsweise die Unterbringung in einem Hotel oder ein Ausflugsprogramm mit anschließender Übernachtung sein.

Eine Busreise kann sowohl als Pauschalreise als auch als Individualreise ausgestaltet sein. Eine Pauschalreise ist dann gegeben, wenn der Reisende ein Gesamtpaket aus mindestens zwei gleichwertigen Leistungen bucht und für dieses Paket einen Gesamtpreis bezahlt. Im Fall einer Busreise wird das Leistungspaket in aller Regel die Busfahrt und die Unterbringung am Reiseziel umfassen.

Daneben können im Gesamtpaket die Verpflegung, ein Ausflugsprogramm oder der Besuch einer Veranstaltung enthalten sein. Damit es sich bei der Busreise um eine Pauschalreise handelt, muss die Reisedauer außerdem mindestens 24 Stunden betragen oder mindestens eine Übernachtung einschließen. Eine pauschale Busreise kann der Reisende entweder im Reisebüro oder direkt beim Veranstalter der Busreise buchen.

Der Reiseveranstalter ist dann auch derjenige, der dafür zuständig ist, dass die Busreise wie vereinbart stattfindet und die gebuchten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Sollten Schwierigkeiten auftreten, ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Eine Busreise als Pauschalreise unterliegt dem Pauschalreiserecht.

Eine Busreise als Individualreise beinhaltet ebenfalls mindestens zwei Reiseleistungen. Allerdings bucht der Reisende hier kein Gesamtpaket, sondern stellt sich die gewünschten Reiseleistungen selbst zusammen. Diese Reiseleistungen bucht er dann auch als Einzelleistungen. Dafür schließt er entsprechende Verträge mit den jeweiligen Leistungserbringern ab.

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Schnürt sich der Reisende beispielsweise ein Paket aus einer Busbeförderung und einer Hotelunterkunft am Zielort, schließt er einen Vertrag mit dem Busunternehmen und einen Vertrag mit dem Hotel. Das Pauschalreiserecht greift bei einer Individualreise nicht. Stattdessen unterliegt beispielsweise der Vertrag mit dem Hotel dem Mietrecht des Landes, in dem der Vertragspartner seinen Sitz hat.

Für die Busfahrt als Bestandteil der Individualreise wiederum gilt im Wesentlichen die EU-Verordnung Nr. 181/2011, die die Rechte von Fernbusreisenden regelt. Dabei ist ein Fernbus als Linienverkehrsdienst definiert, der vom Abfahrts- bis zum Zielort eine Wegstrecke zurücklegt, die planmäßig mehr als 250 Kilometer beträgt. Außerdem muss der Abfahrts- oder der Zielort innerhalb der EU liegen.

 

Die Schiffsreise

Schiffsreisen werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Kreuzfahrten bezeichnet. Eine Kreuzfahrt ist in aller Regel eine Pauschalreise. Zum Leistungsumfang gehören die Fahrt mit dem Schiff und die Unterbringung und Verpflegung an Bord.

Oft sind auch die Transfers zum Start- und Zielhafen und das Ausflugsprogramm Bestandteile der Reiseleistungen. Der Vertragspartner des Reisenden ist der Veranstalter der Kreuzfahrt. Er ist für die Durchführung der Schiffsreise und das vertragsgemäße Erbringen der gebuchten Reiseleistungen verantwortlich.

Was die Rechte des Reisenden im Fall von Mängeln angeht, gibt es keine großen Unterschiede zu anderen Pauschalreisen. Eine Besonderheit gilt jedoch im Hinblick auf den Lärm. Einen gewissen Lärmpegel muss der Reisende bei einer Schiffsreise nämlich in Kauf nehmen. Dabei bezieht sich dieser Lärmpegel auf die Geräuschkulisse, die auf einem Schiff entsteht, wenn der Schiffsmotor läuft oder beispielsweise die Anker eingeholt werden.

Ansonsten muss der Kreuzfahrtveranstalter seinen Versprechungen aus dem Reisekatalog gerecht werden. Vor allem wenn Landgänge und die damit verbundenen Ausflüge ausfallen, kann eine recht hohe Reisepreisminderung gerechtfertigt sein. Schließlich machen sie die Schiffsreise erst zu einer richtigen Kreuzfahrt. Welche Mängel der Reisende konkret geltend machen kann, ist in der sogenannten Würzburger Tabelle aufgeführt. Sie regelt seit 2012 die besonderen Fahrgastrechte bei Schiffsreisen.

 

Die Flug- und die Bahnreise

Von einer Flugreise wird gesprochen, wenn der Transport zum Zielort einen Flug beinhaltet. Analog dazu liegt eine Bahnreise vor, wenn der Reisende mit dem Zug anreist. Allerdings beschreiben diese Begriffe nur die Wahl des Verkehrsmittels. Über die Reiseart als solches sagen sie nichts aus.

Fliegt der Reisende also mit dem Flugzeug in Urlaub, unternimmt er zwar eine Flugreise. Sie kann aber sowohl eine Pauschalreise als auch eine Individualreise sein. Gleiches gilt für die Bahnreise.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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