Bericht: die verschiedenen Reisearten, 1. Teil

Bericht: die verschiedenen Reisearten, 1. Teil

Ob in den Sommerferien, im Winter, über Feiertage oder einfach so zwischendurch: Viele, die frei haben, nutzen ihren Urlaub gerne für eine Reise. Doch spätestens, wenn es an die Reisevorbereitungen geht, tauchen mitunter Begriffe auf, die der Reisende nicht immer gleich zuordnen kann.

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Schließlich gibt es Individual- und Pauschalreisen, Last-Minute-Reisen, Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen. Um hier ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, erläutern wir in einem zweiteiligen Bericht, was sich hinter den verschiedenen Reisearten verbirgt.

Hier ist der 1. Teil.:

 

Die Individualreise

Eine Individualreise liegt dann vor, wenn der Reisende seine Reiseleistungen individuell zusammenstellt und einzeln bucht. Er entscheidet sich also nicht für ein Komplettangebot aus dem Reisekatalog, das beispielsweise die Flüge, das Hotel und die Transfers vom Flughafen zur Unterkunft umfasst. Stattdessen schnürt er sich sein Paket selbst zusammen.

Wo er die Reiseleistungen bucht, spielt dabei keine Rolle. Auch wenn die Buchung der verschiedenen Reiseleistungen durch ein Reisebüro erfolgt, handelt es sich um eine Individualreise. Gleiches gilt, wenn der Reisende die Reiseleistungen erst vor Ort bucht.

Eine Individualreise kennzeichnet sich also dadurch, dass der Reisende kein Komplettpaket als Gesamtangebot aus dem Reisekatalog bucht, sondern die Leistungen rund um seine Reise selbst zusammenstellt. Und weil der Reisende individuell zusammengestellte Leistungen bucht, greifen bei ihm die gesetzlichen Regelungen aus dem Pauschalreiserecht nicht.

Stattdessen schließt der Reisende mehrere separate Verträge mit den jeweiligen Leistungserbringern. Bucht der Reisende beispielsweise einen Flug und Übernachtungen in einem Hotel, schließt er mit der Fluggesellschaft einen Beförderungsvertrag und mit dem Hotel einen Mietvertrag.

Diese Verträge unterliegen nicht dem Reiserecht, sondern den Regelungen, die für den entsprechenden Rechtsbereich gelten. Beim Vertrag mit dem Hotel ist das beispielsweise das Mietrecht.

Werden die Verträge mit ausländischen Vertragspartnern geschlossen, gilt für sie außerdem das Recht des jeweiligen Ziellandes. Handelt es sich beispielsweise um ein Hotel in Spanien, unterliegt der Mietvertrag somit nicht dem deutschen, sondern dem spanischen Mietrecht.

 

Die Pauschalreise

Eine Pauschalreise ist eine Reise, bei der die Reiseleistungen zu einem Komplettpaket zusammengestellt sind und als Gesamtangebot gebucht werden. Der Reisende sucht sich also ein Angebot aus, bei dem im Gesamtpreis beispielsweise der Transport, die Unterkunft und die Verpflegung enthalten sind.

Damit eine Pauschalreise im juristischen Sinne vorliegt, müssen aber zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die Reise muss mindestens zwei gleichwertige Leistungen miteinander verbinden.
  2. Die Reise muss länger als 24 Stunden dauern oder mindestens eine Übernachtung enthalten.

 

Bei einer Pauschalreise müssen also zum einen mindestens zwei gleichwertige Dienstleistungen zu einem Paket geschnürt und zu einem Komplettpreis verkauft werden. Zwei gleichwertige Dienstleistungen sind beispielsweise Flug und Hotelaufenthalt oder die Unterkunft im Hotel in Verbindung mit einem Wellness-Programm. Zum anderen muss die Reisedauer einer Pauschalreise mehr als 24 Stunden betragen oder wenigstens eine Übernachtung beinhalten.

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Während der Pauschalreise ist der Reiseveranstalter dafür verantwortlich, dass alle gebuchten Reiseleistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Er muss sich also um die Organisation und den reibungslosen Ablauf der Reise kümmern. Klappt etwas nicht, ist beispielsweise das Hotel überbucht, muss der Reiseveranstalter Abhilfe schaffen, indem er für einen mindestens gleichwertigen Ersatz sorgt.

Im Unterschied zur Individualreise unterliegt eine Pauschalreise den gesetzlichen Bestimmungen des Reiserechts. Sie sind in den §§ 651a ff BGB geregelt.

 

Sonderfall Ferienwohnung oder Ferienhaus

Bucht der Reisende eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus, hängt es vom Vertragspartner ab, ob es sich um eine Pauschal- oder eine Individualreise handelt. Wird das Feriendomizil über einen Reiseveranstalter gebucht, greift das Reiserecht für Pauschalreisen.

Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag nur die Anmietung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses umfasst und der Reisende neben der Unterkunft keine weiteren Leistungen wie beispielsweise die An- und Abreise dazubucht.

Bucht der Reisende die Ferienwohnung oder das Ferienhaus hingegen bei einer Privatperson, schließt er einen Mietvertrag. Hier findet dann nicht das Reiserecht, sondern dass allgemeine Mietrecht Anwendung. Die Regelungen dazu sind in den §§ 535 ff BGB enthalten. In den Vertrag können aber weitere Nebenleistungen wie die Endreinigung oder die Verpflegung aufgenommen werden.

 

Die Last-Minute-Reise

Eine Last-Minute-Reise ist eine Pauschalreise und kennzeichnet sich dadurch, dass sie nicht schon längere Zeit vorher, sondern kurzfristig und eher spontan gebucht wird. Der Deutsche Reiseverband (DRV) definiert eine Last-Minute-Reise als ein Reiseangebot, bei dem die Reise innerhalb der kommenden 14 Tage angetreten wird.

Ursprünglich waren Last-Minute-Reisen reine Restplatzangebote. Die Reiseveranstalter kalkulieren zu Beginn jeder Reisesaison nämlich ein bestimmtes Kontingent an Hotelzimmern und Flügen. Können sie diese Kontingente während der jeweiligen Reisesaison nicht verkaufen, bieten sie die Restplätze mit entsprechenden Rabatten an, um sie doch noch loszuwerden.

Gleiches gilt für Reisebuchungen, die kurzfristig storniert werden. Inzwischen werden aber auch Reiseangebote als Last-Minute-Reisen tituliert, bei denen zwischen der Buchung und dem Reisebeginn mehr als zwei Wochen liegen.

Hinzu kommt, dass eine Last-Minute-Reise nicht zwangsläufig kostengünstiger sein muss als ein anderes Reiseangebot, vor allem nicht in der Hauptsaison. Möchte der Urlauber zur Hauptreisezeit verreisen, kommt er oft günstiger weg, wenn er seine Reise schon sehr früh bucht und dabei die sogenannten Frühbucher-Rabatte nutzt. Zudem hat er bei einer solchen Buchung den Vorteil, dass er freie Auswahl hat und die verschiedenen Angebote gut miteinander vergleichen kann.

Ist der Reisende zeitlich flexibel, kann er durch einen Urlaub in der Nebensaison oft mehr Geld sparen als bei einem Last-Minute-Angebot. Eine Ausnahme bilden lediglich die Reiseangebote, die als Ultra Last Minute Reisen angeboten werden. Hierbei handelt es sich um Reisen, die sehr kurzfristig storniert wurden und bei denen der Reiseantritt ebenso kurzfristig erfolgt, oft innerhalb der nächsten 48 oder 72 Stunden.

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Da solche Reisen durch die mitunter happigen Stornogebühren zum Teil schon bezahlt sind, kann der Reisende hier manchmal ein echtes Schnäppchen machen.

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Hier schreiben Marion Kalinski - Deutschlehrerin, Armin Wischhusen - freier Journalist, Christian Gülcan - Redakteur und Inhaber Artdefects Media Verlag, sowie Denise Menke - Inhaberin einer Presseagentur, Canel Gülcan - Studentin Germanistik / Deutsch auf Lehramt. Wir möchten Wissenswertes zu Themen vermitteln, die aktuell in Deutschland sind , sowie diverse Anleitungen und Tipps für Verbraucher, Schule, Studium oder Beruf weitergeben.

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