| Anleitung und Vorlage fuer einen Unfallbericht |
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Page 1 of 2 Anleitung und Vorlage für einen UnfallberichtEin Unfall kann jederzeit passieren und oft genügt schon ein ganz kurzer Moment der Unachtsamkeit. Glücklicherweise handelt es sich bei den meisten Unfällen nicht um sehr schwere Verkehrsunfälle, aber auch kleinere Schäden wollen reguliert werden. Als äußerst hilfreiches Mittel für die Beweissicherung erweist sich dann ein Unfallbericht, der übrigens in zweifacher Ausführung ebenso griffbereit im Handschuhfach liegen sollte wie eine einfache Einwegkamera.
Hier nun unsere Anleitung und Vorlage für einen Unfallbericht:
Die wichtigsten Verhaltensregeln am Unfallort Zunächst ist jedoch wichtig, einige wesentliche Verhaltensregeln am Unfallort einzuhalten, denn andernfalls können nicht nur Folgeschäden entstehen und die Beweissicherung wird erschwert, was zeitgleich zu einer Verzögerung der Schadensregulierung führen kann, sondern es können zudem noch zusätzliche Verwarnungsgelder fällig werden. Der erste und wichtigste Schritt besteht darin, die Unfallstelle zu sichern. Um die übrigen Verkehrsteilnehmer auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen, werden der Warnblinker eingeschaltet und in angemessenen Abstand ein Warndreieck aufgestellt. Die Entfernung des Warndreiecks hängt von der Unfallstelle selbst ab. Auf geraden, gut einsehbaren Strecken genügen meist 50 Meter, ist die Stelle von Weitem nicht einsehbar oder stehen die Unfallfahrzeuge in der Nähe einer Kurve, muss das Warndreieck entsprechend weiter weg positioniert werden.
Zum eigenen Schutz sollten die Unfallbeteiligten ihre Warnwesten anziehen. Wird die Unfallstelle nicht richtig abgesichert und kommt es daraufhin zu weiteren Unfällen, droht ein Verwarnungsgeld, kommt es zu Folgeunfällen mit Personenschäden kann sogar ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung die Folge sein. Danach muss abgeklärt werden, ob Personen verletzt sind. Ist dies der Fall, muss Erste Hilfe geleistet werden. Hierzu gehört zum einen, einen Notruf abzusetzen und zum anderen, die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen selbst durchzuführen. Dabei muss der Helfer allerdings nicht befürchten, für eventuelle Fehler oder Folgeschäden haftbar gemacht zu werden. Anders ist es jedoch, wenn er nicht hilft, denn in diesem Fall droht eine Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung.
Ob die Polizei zu der Unfallstelle gerufen werden muss, hängt von dem Unfall selbst ab. Bei Unfällen mit Personenschäden und mit hohen Sachschäden muss immer die Polizei gerufen werden. Zudem ist es sinnvoll, die Polizei zu rufen, wenn das Fahrzeug des Unfallgegners ein ausländisches Kennzeichen hat oder eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Die Polizei nimmt die Daten zu den Personen und den Fahrzeugen auf. Bei Zweifeln über den Unfallhergang ist es jedoch meist besser, keine weiteren Angaben zu machen und ein Verwarnungsgeld auch nur dann zu akzeptieren, wenn das eigene Verschulden eindeutig ist.
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